Frage zum Verkauf K40 Laser

  • wieso nicht...als Teileträger und einem Netzteil was nicht angeschlossen ist?

    Ausschluss von Gewährleistung unter Einhaltung div. Regeln und Gesetze wie sie in div. Kleinanzeigen auf EBAY stehen.

    Also Privatperson und überhaupt....es soll Menschen geben die verkaufen Nieren, Drogen, Kinder.

  • Wenn du danach gehst hättest du den nicht mal kaufen dürfen... und schon gar nicht in Betrieb nehmen.


    Fakt ist folgendes :

    Passiert irgendjemand irgendwas mit dem von dir verkauften Laser, bist du am Allerwertesten.

    Gruß,

    Christian


    „Der größte Feind des Wissens ist nicht Unwissenheit, sondern die Illusion, wissend zu sein.“
    Stephen Hawking

  • Christian, ich seh das etwas anders.

    Als Teileträger und einem Netzteil welches nicht angeschlossen ist?

    Wenn ich ein stillgelegtes Auto verkaufe was nicht verkehrstüchtig ist und der Käufer dann einen Unfall baut mich auch nicht belangen kann.

    Wenn eine Zulassung erloschen wegen Tuningteilen oder Abbauteilen ohne ABE...es wurde auf alle bekannten Mängel hingewiesen und ausdrücklich als Defekt bzw. Teileträger verkauft.


    Wer will mir jetzt über den zivilen Weg etwas an`s Bein klagen?


    Auch ein Käufer hat sich zu informieren und darf sich nicht auf Angaben vom Verkäufer "allein" verlassen.

    Dem widerum müsste ich "grobe Fahrlässigkeit" nachweisen.

    Soetwas kostet erstmal eigenes Geld und die Frage ob ich als Kläger am Ende Recht bekomme, man sich einigt oder gar verliere....neeee.

  • Christian, ich seh das etwas anders.

    Als Teileträger und einem Netzteil welches nicht angeschlossen ist?

    Das kann man natürlich machen.
    Das ist wohl auch der einzge "legale" Weg.


    Frage ist, wer kauft den dann noch?
    Frisch vom Händler kosten die ja kaum noch 300€...

    Gruß,

    Christian


    „Der größte Feind des Wissens ist nicht Unwissenheit, sondern die Illusion, wissend zu sein.“
    Stephen Hawking

  • Auch ein Käufer hat sich zu informieren und darf sich nicht auf Angaben vom Verkäufer "allein" verlassen.

    Das erklär im Fall des Falles mal einem Richter.... Besonders wenn der Käufer Privatkunde ist...:saint:

    Gruß,

    Christian


    „Der größte Feind des Wissens ist nicht Unwissenheit, sondern die Illusion, wissend zu sein.“
    Stephen Hawking

  • Ganz einfach, ich kaufe als Kunde etwas was als "defekt" deklariert wurde, nehme es dennoch in Betrieb obwohl ich vom Verkäufer darauf hingewiesen wurde und versuche dann noch den Verkäufer zu verklagen?


    Das kann ich keinem Richter erklären, der wird mir eher sagen selber Schuld.


    Etwas anderes ist wenn der Artikel als Funktionstüchtig verkauft wird dann aber doch nicht funktioniert weil er bauliche oder technische verschwiegene Mängel hat.

    Da gibt es dann ganz andere Möglichkeiten wobei der Streitwert immer in Betracht gezogen werden muss.


    Meine Meinung.....

  • Etwas anderes ist wenn der Artikel als Funktionstüchtig verkauft wird dann aber doch nicht funktioniert weil er bauliche oder technische verschwiegene Mängel hat.

    Genau den Fall meinte ich Stephan. ;)

    Gruß,

    Christian


    „Der größte Feind des Wissens ist nicht Unwissenheit, sondern die Illusion, wissend zu sein.“
    Stephen Hawking

  • Richter sind frei in ihrer Beweiswürdigung.


    Ich habe das mal erlebt als Zeuge, wo ich mich gefragt hatte, auf die Einlassung des Angeklagten, wie ich entscheiden würde.

    Der Richter hatte da überhaupt kein Problem. Er fragte den Angeklagten, ob er ihn wohl verarschen wollte und "zack" hatte er ein Urteil, das sich gewaschen hatte.


    Der Richter würde fragen:


    Haben sie den Laser betrieben?

    Wussten sie, dass das Gerät nicht sicher/erlaubt ist?

    Haben sie es in dem Wissen trotzdem verkauft?


    Ob du dann den Stecker abgeschnitten hast oder das Netzteil getrennt verkauft hast um zu argumentieren, dass du das ja nicht betriebsfähig verkauft hast, spielt keine Rolle.

    Der Richter wird davon ausgehen, dass sowohl dem Kläger als auch dir klar war und gewollt, dass das Ding wieder funktionsfähig zu machen wäre und nicht vollständig zerstört.

    Auch wenn du das anders sehen möchtest oder der Richter das ja eigentlich nicht 100% wissen kann, er ist wie oben beschrieben frei in seiner Beweiswürdigung und der Rest siehe oben...

  • Wenn man das Geld nicht braucht, würde ich es gar nicht erst verkaufen. Meinen Diodenlaser habe ich auch nicht verkauft, sondern meinem Vater geschenkt. Als alter Radiotechniker weiß der damit umzugehen. Anderen Menschen würde ich das Teil aber auch nicht gehen.

  • ein Schelm wer böses denkt...ich kauf so eine Gurke und jetzt hab ich mich verbrannt.

    Verkaufter Diodenlaser via Ebay und Konsorten ohne Laserklasse.


    Jungs, ich wünsche jetzt viel Erfolg und Spass ander Sache.


    Alles andere sind vermutungen aber wenn ich etwas verkaufe deklariert als Defekt, Teileträger oder Ersatzteilespender und der Käufer verklagt mich jetzt weil er all diese Angaben missachtet hat und es zu einem selber verschuldeten Unfall kommt?


    Jawoll, das will ich sehen!


    Spass haben könnte man damit : )

  • Na, wie weit reicht es?

    Bezieht sich auf so ziemlich jeden Laser aus China den ich hier kaufen kann.

    Laser aus der Schweiz, aus div. EU-Ländern von Leuten die im Grunde nicht wissen was Sie verkaufen aber einfach mal durchschieben für ein paar Euro.

    Tja, das Problem ist der Verkäufer weil Er dann der "in Verkehr Bringer" ist und somit haftbar.


    Da muss man jetzt nicht weiter würfeln um zu merken was mein Satz zu bedeuten hat.

    Ich kaufe, habe einen Unfall und klage....die Gegenantwort, ob es Sinn macht.

    Da muss man sich dann schon etwas mit beschäftigen.


    Dies hat zum Beispiel vor einigen Jahren jemand gemacht der genau solche Gurken verkauft hat.

    Alles und jeden versucht zu verklagen.

    Gleiches vor ca. 10 Jahren im Bereich CNC-Fräsmaschinen.

    Da ging es damals um EMV und Maschinenrichtlinien wobei sich hier sehr viel getan hat.


    Meine Frage zielt also einfach nur darauf ob man sich den Spass geben möchte oder will um sinnlos Zeit zu verpimmeln.

    Ja, solche Menschen hab ich kennen gelernt : )

  • Er dann der "in Verkehr Bringer" ist und somit haftbar.

    Genau darum gehts. Und sonst um gar nichts.

    Netzteil abhängen wird nicht reichen um ein Gerät "stillzulegen".

    Und selbst wenn Du die Röhre kaputtschlägst, entspricht das Gerät in keinster Weise den elektrischen Vorschriften, selbst wenn der Küfer eine neue einbaut. Die Mängel beruhen ja nicht auf Gebrauch oder Verschleiss, sondern das Gerät wurde bereits so gebaut. Die Mängel sind vielleicht für einen Käufer nicht ersichtlich (fehlender Schutzleiter etc.).

    Das ist KEIN Schutzleiteranschluss, der kaputtgegangen ist, sondern einer, der niemals da war. Ein großer Unterschied für einen Richter oder Gutachter, wenn was passiert. Einen Defekt oder Schäden durch Abnutzung muss der Käufer beim Kauf einer Gebrauchtsache einkalkulieren. Einen ab Werk produzierten Sicherheitsmangel (daher kein CE) aber nicht!

    Man kann sich da seeeeehr leicht auf dünne Eis begeben.

    Ich würde niemals so ein Ding zum Kauf anbieten.


    Gruß


    Joachim

  • also schnell alles angebotene kaufen und klagen.

    Stephan, es ging nicht darum das "Angebot" zu verklagen, sondern darum was dir als Verkäufer (auch privat) blühen kann wenn jemand was mit dem von dir in Verkehr gebrachten Laser passiert. Das wär mir das Risiko für die paar Euros die du mit einem "defekten" K40 erzielen kannst absolut nicht wert...

    Gilt im übrigen für alle "Importmaschinen", nicht nur für Laser. :S

    Gruß,

    Christian


    „Der größte Feind des Wissens ist nicht Unwissenheit, sondern die Illusion, wissend zu sein.“
    Stephen Hawking

  • Meine Aussage bezog sich auf ein Gehäuse (für was auch immer), diverse Teile, ein Netzteil und nicht um nicht vorhandene Schutzleiter.

    Dem Begriff "Teileträger" kann ich auslegen wie ich will...das Netzteil eventuell für etwas anderes nutzen.

    Es ist Wortspielerei und was ich aus einem Haufen Schrott baue nur um mir Gedanken machen zu können den Verkäufer eventuell zu verklagen weil dieser der "in Verkehrbringer" ist?

    Der Verkäufer ist nicht der "in Verkehrbringer" da er das Gerät eventuell in Deutschland gekauft hat und zwar in einem funktionierendem Zustand.


    Hä, warte....nochmal, es ist Latte und kotzt einen an wenn ich lese jemand will seinen Laser verkaufen und gleich mit Atombomben auf Flöhe geschossen wird.

    Den Vergleich den ich genannt habe war ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen und dem Brot beim Bäcker im Regal.

    CE ist zwar richtig aber hier gehört doch sehr viel mehr dazu.....sollte man wissen wenn ich als "in Verkehrbringer" alles zu erbringen habe.


    Dazu meine Aussage dann müsste man das Internet mit diversen Plattformen einfach mal auflösen weil ich denke so ziemlich alles was irgendwie in dem Bereich angeboten wird aus dem Verkehr gezogen werden muss.

    Jetzt stell ich mir als Frohnatur vor wie das funktionieren soll und lehne mich zurück, mach meinem Kopf an und was sehe ich....bunte Bälle.


    Herrlich


    Ich hab es schon verstanden und bin da voll bei Euch aber die Kirche sollte man im Dorf lassen.

    Angst zu verteilen und gleichzeitig mit genau solchen Dingern aus solchen Ländern ohne CE die tollsten Dinge berichten ist für mich verlogen.


    Dies nur mal so und ich glaube fast jeder hat so ein totes Teil in der Garage und richtig...man muss es nicht verkaufen.