Urheber Rechte

  • Wie ist das eigentlich mit den Rechten des Urhebers,

    ein Kunde kommt mit einem Logo zu mir das er unrechtlich erworben hat, ich mache ihm eine Außenwerbung seiner Firma.

    Klar, Harley oder ect. kennt man ja und weis, gaaanz dünnes Eis :funny-:

    Jetz kommt ein Kunde aber mit einem Logo das ich nicht kenne (trotzdem geschützt ist) und mach es ihm.

    Er wird verklagt, was bedutet das für mich?


    Grüße Armin

    Grüße Armin

    K40, 80W Chinalaser TLC-410, ORTUR Laser Master 2, 15W,

    bitte gebt doch an welchen Laser Ihr habt, in der Signatur z. B.

  • Ich glaube das ist dann nicht dein Problem. Er hat es ja in Verkehr gebracht - du warst nur der Dienstleister...


    LG


    Christian

    Christian


    Thunderlaser Nova 35

    Faserlaser China 30W

    Sorotec Compactline 1005

  • Ganz dünnes Eis, ganz dünnes Eis. Einerseits kannst du dich darauf berufen das du es nicht wusstest aber wenn wir eins wissen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


    Habe bisher alles in der Richtung abgelehnt. Die können gar nicht genug zahlen als das sich das lohnen würde. Es ist und bleibt eine Auftragsarbeit und wenn er dich verpetzt, bist du dran.

  • Bei bekannten Marken wie Harley oder ähnlichen hast du keine Chance nicht zu haften, bei unbekannten Logos würde ich mir in der Auftragsbestätigung unterschreiben lassen dass der Kunde das Recht an dem Logo hat.

    Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung.

    Gruß Werner

  • Ich würde mir einfach vom Auftraggeber bestätigen lassen, daß er Eigentümer der Marke ist. Will er das nicht, läßt man halt die Finger davon.

    Im übrigen denke ich, daß man als Dienstleister kaum der Nutzer einer Marke sein kann, das ist doch der Auftraggeber.


    Wenn die Rechtsprechung anders wäre, würden alle Druckereien, Dienstleister für Fotoartikel etc. dauernd mit einem Bein im Knast stehen bzw. ständig von Abmahnung, Unterlassungserklärungen, Schadensersatzforderungen usw. bedroht sein.


    Gruß

    Michi

  • Einfach den Artikel lesen....

    Habe ich, da steht aber rein gar nichts drin was die Anfertigung von Erzeugnissen mit einer Marke im Auftrag dritter (Erfüllungsgehilfe) betrifft.


    In dem Fall verwendet ja nicht der Dienstleister die Marke sondern dessen Aufraggeber.

    Trotzdem ist da äußerste Vorsicht angebracht.

    Gruß,

    Christian


    „Der größte Feind des Wissens ist nicht Unwissenheit, sondern die Illusion, wissend zu sein.“
    Stephen Hawking

  • In den AGBs der großen Druckereien (Poster XXL, myposter etc) muß man bestätigt die Rechte am Bild zu haben. Soweit ich weiß geht die Haftung dann an den Auftraggeber über sonst hätten da sicherlich einige Probleme

    Gruß

    Sebastian:daumen:

  • Geht mal blind davon aus, das so Auftraggeber mit geschützter Marke gegenüber den Druckereien und anderen Werbeartikelproduzenten hochgradig strenge Auflagen machen in bezug auf Nachdruck oder Fehl- und Probedrucke verknüpft mit Knüppelharten Konventionalstrafen.


    Nicht umsonst werden im Sammelsektor Fehldrucke oder -prägungen sehr hoch gehandelt ;)


    Also immer schön "Holzauge sei Wachsam" :)

    Gruß

    Michael


    Vom Handwerk kann man sich zur Kunst erheben. Vom Pfuschen nie.

    Johann Wolfgang von Goethe

  • Ganz einfach:

    Wenn man es als "Laserdienstleister" einfach macht, ist es "leichtsinnig" bis "fahrlässig"

    Wenn Ihr es bei einer bekannten Marke wie Adidas oder Harley macht, ist es eigentlich schon "wissentlich" bzw. "vorsetzlich"

    Wenn Ihr es bei irgendeinem Logo macht, und euer Kunde irgendwas mit "Bildrecht" oder "Rechte am Design/Logo..." euch unterschreibt (und das reicht auch wenn es auf der AB steht) dann habt Ihr wenigstens schon etwas in der Hand bzw. darauf hingewiesen, und kein normaler Richter wird euch dann wegen irgendwas bestrafen (Sofern ihr es als Dienstleistung für jemand anderen macht).

    Sonst stünden größere Druckereien die 500 Logos täglich auf Aufkleber, Bierdeckel und Jacken drucken ja jeden Tag vor Gericht.


    Also---

    1. Hausverstand

    2. Wer schreibt, der bleibt. Und wenn wir hier wieder Paragrafen zerlegen und diskutieren, ist das meiner Meinung nach nur i-Tüpfelchen reiten für chronisch gelangweilte Menschen, sonst nix.


    Und jetzt: geht bügeln! 8o

    :)

  • Die meisten mit einem Laser, denken im ersten Moment gar nicht sich bezüglich des Markenrechts so abzusichern wie die großen Dienstleister. Flyeralarm schreibt z.B.

    Zitat

    Der Kunde garantiert, dass die Vorlagen (insbesondere Bild- und Textdateien), Inhalte und Materialien, die an uns übersendet werden, keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen.

    Wenn man sich so absichert und das unterschrieben bekommt oder als AGB an die Auftragsbestätigung heftet, ist man vermutlich raus. Aber irgendwie glaube ich das ardesign2 das noch nicht gemacht hat. Sonst hätte er die Frage nicht gestellt.


    Insofern find ich die Frage berechtigt und absolut legitim als Laien im Forum darüber zu schreiben. Nur so lernt man dazu und nun wird eventuell der ein oder andere sein Handeln diesbezüglich überdenken oder sich rechtlich absichern.

  • So abwegig ist die Frage nicht und hat sich mir heute noch in abgewandelter Form gestellt: Für einen Kunden soll ich Ersatzteile für ein System, das nicht mehr vertrieben wird nachzeichnen und dann 300x 3d drucken. Ob ein evtl Patentschutz ausgelaufen ist oder ob ich ihm die komplette Verantwortung zuschreiben kann muss ich nächste Woche mal mit dem Anwalt klären. Rechtsberatung haben ist besser als brauchen.

    Ich kenne das Logoproblem sonst auch nur so, dass man sich als Dienstleister von allem freistellen lässt. Oder es besser gar nicht erst anfasst.

    Lasern ist ein tolles Hobby und ich helfe generell gerne Leuten mit Klasse 1 und zur Not auch Chinaböllern, wenn sie sich deren Gefahren bewusst sind. An die Forumseintagsfliegen: Stellt Euch bitte vernünftig vor und beschreibt Euer Problem und Eure Vorkenntnisse.

  • Für jedes Anwendungsgebiet muss die Marke separat angemeldet werden (bzw. es muss dafür extra bezahlt werden).

    Eine Marke die für eine Kaffeemaschine eingetragen ist, muss nicht zwangsläufig auch für Textilien gelten.

    In den USA angemeldete Marken gelten nur in den USA. Soll die Marke in Europa gelten, muss diese nach europäischem Recht angemeldet werden.

    Und diese kann man kostenlos beim DPMA einsehen.

    Allerdings kommt bei einem Logo (also Bildmarke) auch das Copyright dazu. Dieses gilt unabhängig einer Marke und bezieht sich auf den kreativen Aspekt (Artwork) eines Bildes oder Logos.

    Ist alles nicht ganz so einfach. Nicht umsonst gibt es unzählige Rechtsstreitverfahren aufgrund des "schwammigen" Rechts.


    Ich würde bei Logos jedlicher Art den Kunden dafür unterschreiben lassen, dass er Inhaber der Rechte ist und damit sollte es auch gut sein.

    Klar, jedermann bekannte Marken würde ich auch nicht machen.


    Für einen Kunden soll ich Ersatzteile für ein System, das nicht mehr vertrieben wird nachzeichnen und dann 300x 3d drucken. Ob ein evtl Patentschutz ausgelaufen ist oder ob ich ihm die komplette Verantwortung zuschreiben kann muss ich nächste Woche mal mit dem Anwalt klären. Rechtsberatung haben ist besser als brauchen.

    Wozu selbst Zeit und Geld in eine Recherche stecken?

    Den Kunden unterschreiben lassen dass er die Rechte zur Nachfertigung hat.

    Im Prinzip weiss man ja nie, ob ein Teil, welches der Kunde fertigen lassen will, eine Kopie irgend eines bestehenden Teils ist.

    Wo soll das hinführen?


    EIn kleines Beispiel: Die bekannten "Wortuhren" wurden von ambitionierten Bastlern nachgebaut und auch die Frontdesigns kopiert und zum Kauf angeboten.

    Es kam wie es kommen musste zu einer Abmahnung.

    Allerdings war hiervon nur der Anbieter der Frontplatten betroffen. Wo bzw. bei wem er diese hat anfertigen lassen, spielte dabei aber keine Rolle.

    Hätte er also die Frontfolien bei einem Dienstleister schneiden oder die Platten bei einem Siebdrucker drucken lassen, wäre dieser nicht von der Abmahung betroffen gewesen. Es ist nicht die Aufgabe des Druckers zu prüfen, ob das Design geschützt ist.


    Gruß


    Joachim

  • Ah, und wäre ein Logo von Porsche drauf müssen einem die Augen aufgehen?

    Nein, es wird unterschrieben....das zu erstellende Produkt ist frei von Rechten Dritter.

    Ich darf mir von jemandem der seine Dienstleistung anbietet privat ein geschütztes Logo nach meinen persönlichen Wünschen fertigen lassen.

    Der Hintergrund ist...mit einem geschützten Artikel keinen gewerblichen Nutzen (Gewinn) zu erzielen.


    Nur mal so...Zahlen von 1-8 ergeben in der Musik ganz andere Dimensionen!

    Du hast meinen Song geklaut!


    Privat darf ich für meine Zwecke etwas fertigen lassen was ich selber so nicht herstellen kann.

    Wird das erstellte Produkt jedoch dazu benutzt Geld damit zu verdienen....wir unterscheiden jetzt zwischen verdienen und verdienen.


    Fazit, HIER sollte keiner eine eine vermeidliche Rechtsberatung abgeben.


    Das ist ein Thema über das sogar Anwälte stolpern.

    Ich durfte da einiges wegen Rechteinhabern und Copyright erleben.

    Meine Abmahnung lag bei 500.000 DM

    Eine Unterlassung ist da noch ein Friedensangebot!


    Nur mal so...jetzt kann ich mir vom Kunden unterschreiben lassen das zu erstellende Produkt wird nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt....kommt also nicht in den Verkauf.


    Mona Lisa in welcher Form auch immer : )


    Meine kleine Hilfe die man erlesen kann...nicht das Bild sondern der Name kann etwas zu Fall bringen und kosten.

    So, das muss man jetzt mal ganz genau lesen!


    Rechtsberatung, da sollte man hier also aussteigen weil es immer einen gibt der es besser weiss.

    Alles andere macht der Idiot von Nebenan.

  • Du solltest den Eingangstext lesen:

    ich mache ihm eine Außenwerbung seiner Firma.

    Ist also definitiv KEINE Privatanwendung, sondern gewerblicher Werbezweck.


    Privat darf ich mir soviele gelaserte Harley Davidson Bildchen gravieren soviele ich will, schon klar.

    Privat darf ich mir das auch aufs T-Shirt drucken und damit öffentlich herumlaufen.

    Ist ja auch irgendwo Zweck der "Corporate Identity": Möglichst überall präsent zu sein.


    Gruß


    Joachim

  • Du solltest den Eingangstext lesen:

    Ist also definitiv KEINE Privatanwendung, sondern gewerblicher Werbezweck.

    Das wäre so ein "Grenzfall".

    Werblich (gewerblich) verwenden tut das ja dann dein Auftraggeber und nicht du selbst. Du stellst es ja nur in seinem Auftrag her.
    Verantwortlich für die Lizenzierung wäre in dem Fall also zunächst dein Auftraggeber.
    Sonst wäre die gesamte Druck/Gravurbranche hinfällig.


    Was anderes wäre, wenn du aktiv damit/dafür wirbst oder es vertreibst oder es sogar selbst verwendest.


    Schriftlich absichern würde ich mich bei sowas aber trotzem.

    Gruß,

    Christian


    „Der größte Feind des Wissens ist nicht Unwissenheit, sondern die Illusion, wissend zu sein.“
    Stephen Hawking

  • Also ich wollte mir einmal das Guinness Logo hinter Glas drucken lassen. Für mich selbst für die Küche am Herd

    Und ich hatte die Rechte nicht. Die Anfrage bei Guinness war leider negativ.

    Die Druckerei hats dann auch (folgerichtig) abgelehnt.


    Aber es gibt natürlich auch Schilder für Geschäfte und wenn man die Marke vertreibt bekommt man natürlich häufig von der Marke die Rechte an der Nutzung für die entsprechende Werbung. Deshalb muss es rechtlich möglich sein auch Markenlogos zu lasern. Der Kunde muss das am besten nachweisen oder den Dienstleister von jeglicher Haftung freistellen.

    Nemo me impune lacessit