Werblich (gewerblich) verwenden tut das ja dann dein Auftraggeber und nicht du selbst. Du stellst es ja nur in seinem Auftrag her.
Verantwortlich für die Lizenzierung wäre in dem Fall also zunächst dein Auftraggeber.
Sehe ich auch so, vorallem wenn ich folgendes im verlinkten Text lese:
"Ferner ist es zulässig, die Marke für Zwecke und im Rahmen des Weiterverkaufs einschließlich der Werbung zu nennen. Vorausgesetzt, dass die beworbene Ware vom Markenhersteller bzw. mit dessen Zustimmung in der EU in den Verkehr gebracht wurde."
Ein Händler der legal mit Harleys handelt, muss ja auch dafür werben können.