Faserlaser aus China, gibt das Probleme? Und noch mehr Fragen? ;)

  • Hallo liebe Mitverstrahlte,
    ich habe seit kurzem ein Gewerbe und brauche (naja, will ich halt haben) zur Markierung/Gravierung meiner Aluminium-Teile einen Faserlaser, so ein Tischgerät halt, Preis um die 3000-4000€ (Raycus oder JPT)
    Nun gut, dass Teil will ich ja nach Möglichkeit auch steuerlich absetzen, aber eins nach dem anderen.

    Frage 1.
    Bekomme ich so ein Ding problemlos durch den Zoll oder sollte ich besser auf ein EU-Warenhaus ausweichen?

    Frage 2.
    Wie läuft das mit der Umsatzsteuer bei Waren aus dem EU- und Nicht-EU-Ausland, ich hatte darüber was gelesen, aber ganz ehrlich, nicht so wirklich verstanden :wacko:

    Frage 3.
    Welches Objektiv/Linse würdet ihr empfehlen? Größer als 100x100mm werde ich selten markieren/gravieren?

    Frage 4.
    Habt ihr vielleicht selber schon so einen vom Chinesen gekauft und könnt eine Empfehlung für einen bestimmten Händler aussprechen?

    Ich hoffe ihr könnt mir das weiterhelfen und sag vorab schon mal Danke :)



    Viele Grüße
    Olli


    Ps.: Benutzername geändert von CNC@Home zu WKS-3D ;)

  • Hi Olli,


    ... China-Laser-Import ist immer eine Art "chinesisches Roulette" - besser aus EU-Lager ... die "(Il)Legalität" bezüglich nicht vorhandenen oder gefälschten Zertifikaten oder sonstigen Problemen bleiben da aber auch ein Problem, wenn Haftung oder ähnliches ins Spiel kommt :rolleyes:


    Die häufigsten Optiken haben 110x110mm ... es gibt sie aber von 35x35mm bis 400x400mm - mit dann entsprechend jeweils feinerem oder größerem Spot.


    Vom Hersteller tendiere ich auf jeden Fall zu JPT ... das Problem hierbei ist der Verkäufer - die verticken auch Geräte, die beim Hersteller nicht durch die QS gekommen sind ?(


    Viktor

  • Wenn ich denn schon voll umfänglich geltendes Steuerrecht nutzen möchte dann einen Laser "offen" kaufen der aus China kommt und was genau hat ausser Klasse 4?

    Selbst wenn der durch den Zoll kommt oder eventuell schon in der EU ist dann die Frage ob der konform ist?

    Bekomm ich eine Rechnung auf der was genau steht?


    Ich würde jetzt schon fast behaupten das ist alles ganz dünnes Eis...ganz dünn.

  • Würde ich auch nicht machen wenn du es für das Gewerbe kaufen willst. Hat schon jemand Erfahrungen gesammelt wie das Finanzamt das so sieht wenn man solche teure aber illegalen Maschinen aus China in den Bestand des Unternehmens offiziell aufnehmen will? Melden die das im Zweifel der BG oder ist denen das egal solange man schön fleissig seine Abgaben zahlt?

  • Wenn ich denn schon voll umfänglich geltendes Steuerrecht nutzen möchte dann einen Laser "offen" kaufen der aus China kommt und was genau hat ausser Klasse 4?

    Selbst wenn der durch den Zoll kommt oder eventuell schon in der EU ist dann die Frage ob der konform ist?

    Bekomm ich eine Rechnung auf der was genau steht?


    Ich würde jetzt schon fast behaupten das ist alles ganz dünnes Eis...ganz dünn.

    ich denke nicht das sich das Finanzamt damit beschäftigt ob das Teil Sicherheitskonform ist, für die zählt die Rechnung, also Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer welche ich zurückhaben will, deswegen auch oben meine Frage. Mit der Sicherheit wird sich wohl der Zoll befassen.

    Das Ding wird ausschließlich von mir benutzt, fern ab jeglicher anderer Lebewesen ;)

  • ... mein Tip, zahl um einen Tauseder mehr und kauf dir die Anlage z.B. bei Sabko - ist zwar auch ein "China-Import", aber nochmal überprüft, hier aufgebaut und "maschinenrichtlinienangepaßt" und auch mit hiesiger Gewährleistung 8)


    Viktor

  • ich denke nicht das sich das Finanzamt damit beschäftigt ob das Teil Sicherheitskonform ist, für die zählt die Rechnung, also Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer welche ich zurückhaben will, deswegen auch oben meine Frage. Mit der Sicherheit wird sich wohl der Zoll befassen.

    Das Ding wird ausschließlich von mir benutzt, fern ab jeglicher anderer Lebewesen ;)

    Ich denke nicht das Finanzamt interessiert sich für Deine Belange aber wenn Du den gewerblich kaufen möchtest und da gehe ich jetzt von aus dann musst Du ihn melden!

    Ihr dürft da mal nicht ganz so kurz denken denn mittlerweile sollte sich herumgesprochen haben...man hat Pflichten als Unternehmer und dies in vollem Umfang was dann auch das Haftungsrisiko betrifft.


    Dies nur mal so als kleiner Hinweis.


    Man kauft gewerblich bei einem deutschen Anbieter der eine saubere Dokumentation hat, macht einen Lehrgang zum Laserschutzbeauftragten und sperrt den Kollegen mit Klasse 4 ein.

    Sorgt für eine Absaugung und lässt niemanden an das Gerät.

    Ist der umbegaut und hat sicherheitsrelevante Dinge "könnte" man überlegen auch unterwieseses Personal am Gerät arbeiten zu lassen.

    Da sollte man den Sicherheitsbeauftragten fragen, seine Versicherung oder im Vorfeld Leute die sich genau damit beschäftigen Kunden für den gewerblichen Einsatz Geräte zu verkaufen...was natürlich teuer ist aber auch um Ecken sicherer.


    Richtig, diese Dinge juckt das Finanzamt nicht wobei?

    Ist der schon in der EU....wer hat die Einfuhr bezahlt?

    Kommt die Rechnung jetzt aus China und was steht drauf?


    Ein Blatt Papier kann auch Belanglos sein : )

  • Ich hab so ein China Fasermarkierer mit 30W. "Damals" noch für knappe 2k bekommen.....

    Über eBay gekauft, geliefert aus Polen. Rechnung...am besten mit ausgew. MwSt... äh.... ja..... :hauwech:


    Funktionieren tut er. Auch wenn im manual das ein oder andere falsche drin steht :rolleyes:


    Fürs Hobby ok, gewerblich besser, wie Viktor schon sagte, Sabko z.B.


    Wenns mal nen Unfall oder irgendwas geben sollte, mit dem Laser, steht sicherlich die BG da.

    Oder stellt dir Fragen..... und/oder will die Maschine(Laser in dem Fall) sehen.....

    Und dann.....

    Gruß Simon

  • Also gewerblich würde ich auch dringend zu was von Sabko raten. Da hast du top Support, Ersatzteilversorgung und eine Sichere (legale), weil Klasse1 Maschine.


    All das kannst du beim Chinesen glatt vergessen, dazu noch das Risiko das der Zoll die Maschine kassiert oder du Müll geliefert bekommst.


    Wenn du dir so eine Maschine als Gewerbe nicht leisten kannst, warte entweder mit der Anschaffung (und lass deine Teile so lange fremdlasern) oder verwirf die idee.

    Gruß,

    Christian


    „Der größte Feind des Wissens ist nicht Unwissenheit, sondern die Illusion, wissend zu sein.“
    Stephen Hawking

  • Frage 2.
    Wie läuft das mit der Umsatzsteuer bei Waren aus dem EU- und Nicht-EU-Ausland, ich hatte darüber was gelesen, aber ganz ehrlich, nicht so wirklich verstanden :wacko:

    Zum Laser kann ich dir nichts sagen aber das haben ja die anderen schon gemacht. Aber ganz allgemein zur Umsatzsteuer. Die interessiert sich nämlich nicht für Laser sondern nur für vollen oder erniedrigten Umsatzsteuersatz.


    Vorausgeschickt du bist Unternehme und umsatzsteuerpflichtig oder hast für die Umsatzsteuer optiert. Dann gibt es folgende Möglichkeiten:

    1. Du kaufst im Inland und hast eine Rechnung vom Verkäufer im Inland mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Die ziehst du als Vorsteuer bei der nächsten UstVA ab.
    2. Du kaufst aus einem EU-Land. Dann schickst du dem Verkäufer deine Ust.-ID. Dann berechnet er dir keine Umsatzsteuer und du kannst natürlich auch keine Vorsteuer abziehen.
    3. Du kaufst aus einem EU-Ausland. Dann zahlst du beim Zoll Einfuhrumsatzsteuer die für die genau so Vorsteuer ist.


    Was die Umsatzsteuer angeht bist du also in jedem Fall gleich dran. Nur mehr oder weniger umständlich. In jedem Fall brauchst du eine Rechnung mit der das Finanzamt zufrieden ist.

    Viele Grüße aus dem schönen Hessen

    Manfred

  • vielleicht gibt es ja einen guten gebrauchten für gutes Geld, besser als Lotto beim Chinesen :)

    Grüße Armin

    K40, 80W Chinalaser TLC-410, ORTUR Laser Master 2, 15W,

    bitte gebt doch an welchen Laser Ihr habt, in der Signatur z. B.

  • Dann musst du die Maschine ganz schnell verschwinden lassen und erklären woher der Schaden in den Augen herbeigeführt wurde :pop:

    Da brauchst du dir keine Sorgen machen. Der Onkel Doktor sieht sehr wohl, was da im Auge passiert ist.


    Durch´s Kirschen pflücken kann man sich nicht die Stäbchen und Zäpfchen verdampfen.

    Gruß

    Michael


    Vom Handwerk kann man sich zur Kunst erheben. Vom Pfuschen nie.

    Johann Wolfgang von Goethe