Google Maps und Lizenzen

  • Moin und jetzt mal eine fachliche Frage : )


    Mein Auftraggeber möchte etwas dokumentiert haben.

    Ein elektronisches Kontrollsystem welches die Option hat (zwingend erforderlich) und eine Strecke visuell darstellen zu können.

    Also haben wir eine App, diese wenn ich starte jetzt via GPS und der Karte von Google die gefahrene Strecke aufnimmt.

    Am Ende der gefahrenen Strecke und eventuell gemachter Fotos habe ich jetzt also einen Startpunkt mit Koordinaten, die Wegstrecke und ein Ende der gefahrenen Strecke.

    Dann noch eventuell ein paar Bilder mit Koordinaten.


    Meine ganz persönlichen Gedanken:
    Ich mag das System weil es für mich und meine Jungs sehr gut dokumentiert.

    Was ich nicht mag wenn Dritte von mir verlangen solch ein System einsetzen zu müssen.

    Zum einen aus privaten und zum anderen aus Datenrechtlichen Gründen.


    Jetz die Frage, darf die geforderte bzw. empfohlene App die Bilder aus GoogleMaps bereitstellen?

    Darf man die Bilder nutzen in der App (wir sind jetzt gewerblich unterwegs).


    Gedanklich, was der Auftraggeber damit macht und was mache ich wenn der Wartungsfahrer eine Pause einlegen muss bedingt seiner Lenkzeiten.


    Mir ist klar, das ist ein ganz dummes Thema und erlesen konnt ich nicht wirklich was ich darf, was die App darf und was ich nicht darf.


    Kurz um, ich will meinem AG nicht mein Leben auf`s Auge drücken.

    Es geht also nur um die Frage ob die Bilder so wie dargestellt gewerblich genutzt werden dürfen?



    Danke...


    wegstrecke.JPG

  • Dann soll dein Arbeitgeber dir ein SP zur Verfügung stellen und dann ist alles dadrauf Firmeneigentum.


    Wobei da auch ein schmaler grad ist was Arbeitsplatzüberwachung beinhaltet.


    Aber es ergibt sich auch etwas in Richtung Versicherungsschutz ( Wegeunfall ) und möglicher Rentenansprüche.

    Wenn festgestellt wird, du hattest einen Wegeunfall und bist stattdessen noch abgebogen Richtung Edeka, dann haste ein Problem.


    Ich pers. finde diesen Google-Service ganz lustig, weil ich jeden Monat meine Fahrstrecke bekomme, wo ich überall gewesen bin und wieviel Kilometer und Stunden ich im Auto verbracht habe. Dieses ist mit meinem Mail-Account verknüpft.


    Ist alles irgendwie Fluch und Segen zugleich :)

    Gruß

    Michael


    Vom Handwerk kann man sich zur Kunst erheben. Vom Pfuschen nie.

    Johann Wolfgang von Goethe

  • Michael, ich mag dies ja auch weil als Dokumentation für mich selbst sehr gut.

    Das Problem sehe ich in der Lizenz und Weitergabe an Dritte.


    Personenbezogen, Bildmaterial der Karte < --Der Hauptgrund und die Frage was damit später passiert?

    Muss man mir nicht mitteilen wo und wie die Daten gespeichert werden?

  • ... hmmm ... ich bekomme von Google und Komoot auch monatliche "time-lines" bzw. Updates meiner gefahrenen oder gelaufenen Strecken zugeschickt ... erstmal ganz lustig, kann einem aber auch im Falle den Strick liefern (z.B. "Alibi-Killer" oder "Seitensprung-Tretminen" :evil: ).


    Ist wie mit vielen der modernrn Optionen -- Annehmlichkeit oder Belastung? ... da stpalten/streiten sich dann "die Geister die ich rief" :/

  • Stephan, das geht alles auch offline. Du hast WhatsApp. ;)

    Gruß,

    Christian


    „Der größte Feind des Wissens ist nicht Unwissenheit, sondern die Illusion, wissend zu sein.“
    Stephen Hawking

  • Servus


    Soviel ich weiß nutzt Komoot OpenStreetMaps. Allerdings nutzen die auch Google Analisierungs Software.

    Bei OSM kannst du besser deine Daten schützen.

  • Ich denke bei der "Story" hast du noch ganz andere Probleme als die Bild oder Kartenlizenz....

    Gruß,

    Christian


    „Der größte Feind des Wissens ist nicht Unwissenheit, sondern die Illusion, wissend zu sein.“
    Stephen Hawking

  • Die meisten kostenlosen Anwendungen schließen eine gewerbliche Nutzung in aller Regel aus.

    In meiner Firma habe ich ein System im Einsatz welches dies unter anderem auch bietet. Das ist in der Branche auch so üblich. Hier allerdings aus anderem Grund. Bei interner Verwendung ist dies auch recht unkompliziert und kann ggf. auch für externen Gebrauch bedingt anonymisiert werden. Wobei hier dann wieder der Erhebungs- bzw. Verarbeitungsgrund (Notwendigkeit) im Raum steht.

  • Ich kann nichts anderes nutzen da die App von uns gemietet ist.

    Der Entwickler setzt da halt Google ein.


    Mir geht es da im Grunde nicht mal um Google selbst sonder eher darum wo der von mir zur Verfügung gestellte Kram landet.

    Ob der AG das Recht hat hier im Grunde eine Arbeitszeitüberwachung einzufordern.

    Davon ab sind auf dem Ausdruck die die App erzeugt personenbezogene Daten drauf.


    Wäre auch nicht weiter schlimm, beantrage ich etwas steht auch da irgendwo mein Name...mein Name, Adresse und Telefonnummer.

    Die Daten der Mitarbeiter sind da etwas anderes.


    Aber gut, ich glaub wir haben da eh nicht gewonnen weil ich gesund kalkuliere und dann gewinnt man schlicht nicht.

    Wenn dann sind es Schweinebaustellen und die haben dann am Ende ganz anderes Potenzial : )

    Ein Grund warum ich preislich immer den Vogel abschiesse....da reicht dann nur eine Baustelle im Jahr.


    Egal, vielen Dank aber ich glaub ich werde mich da doch noch mal mit auseinander setzen müssen in einer ruhigen Minute, Stunde, Tage...

  • Jetz die Frage, darf die geforderte bzw. empfohlene App die Bilder aus GoogleMaps bereitstellen?

    Google Maps stellt für jeden Wunsch und gegen Geld die Lizenzen zur Verfügung.

    Der Lizenznehmer muss dann einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AV-Vertrag) nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit Google abgeschlossen haben.

    Dann darf Google keine Daten in die USA übertragen.

    Wenn ein Mitarbeiter getrackt oder sonstwie überwacht wird, muß das mit den Datenschutzgesetzen und dem Arbeitsrecht konform sein und er muß dem vorher zustimmen.

    Fotos sind etwas anderes. Wenn ein Foto aufgenommen wird, auch wenn das im Auftrag, z.B. eines Arbeitgebers oder Auftraggebers geschieht, bleibt das Urheberrrecht für das Foto immer bei dem der das Foto aufgenommen hat. Das Urheberrecht kann nicht übertragen oder verkauft werden.

    Wenn die Fotos die aufgenommen wurden irgendwo verwendet werden sollen muß der Urheber dafür einen Lizenzvertrag ausstellen. Ohne die Genehmigung der Urhebers dürfen die Fotos nicht verwendet oder irgendwo gespeichert werden.

    Das ist natürlich eine zweiseitige Angelegenheit.

    Eine Software darf nach aktuellem recht eh nur eingesetzt werden wenn der Entwickler in der EU sitzt oder ein AV-Vertrag besteht.

    Speichert der Entwickler dieser App die Fotos "automatisch" außerhalb der EU und es gibt darüber keine vertragliche Vereinbarung kann natürlich jeder dessen Daten oder Fotos übertragen werden einen Schaden geltend machen und das Übertragen verbieten.


    grüße

    grüße ralfg

  • Ralf hat im Grunde schon alles Wichtige erwähnt.

    Lizenzen: Wenn der App-Entwickler/ Bereitsteller Gebühren an "Google Maps" abführt, ist das für Google okay, solange er sich an die "Regeln" hält.


    Datenschutz im Rahmen der DSGVO: Das mit dem Datenschutz ist eine weitere Schiene und die ist ganz schön "krumm". Es dürfen keine Daten ohne vorherige Einwilligung in ein Drittland (in dem Falle USA) verbracht werden. Doch gerade das "vorher" verursacht Probleme, wenn der Server in den USA steht und ein Cookie gesetzt werden muss. Aber auch dafür gibt es Lösungen - es ist nur alles sehr ... umständlich ...

    Man sollte aber davon ausgehen können, dass ein App-Entwickler dies berücksichtigt.


    Nutzung personenbezogene Daten durch den Arbeitgeber: Das "Opfer" muss vorher zustimmen ... was passiert aber, wenn der Arbeitnehmer dies nicht tut?

    Kann das ein Kündigungsgrund sein? Kann jemanden gekündigt werden, weil er sein per DSGVO verbrieftes Recht wahrnimmt? :noidea:




  • Mir geht es da im Grunde nicht mal um Google selbst sonder eher darum wo der von mir zur Verfügung gestellte Kram landet.

    Ob der AG das Recht hat hier im Grunde eine Arbeitszeitüberwachung einzufordern.

    Davon ab sind auf dem Ausdruck die die App erzeugt personenbezogene Daten drauf.

    Wenn das BKA sowas machen will braucht es eine richterliche Genehmigung.


    https://www.datenschutz.org/google-datenschutz/


    Meta soll jetzt Strafe zahlen:


    https://web.de/magazine/wirtsc…ok-mutterkonzern-38239132


    Wenn Milke lesen könnte was heute alles geht ohne das die Menschen auf die Straße gehen und sogar noch die Technik dafür aus eigener Tasche bezahlen, würde er so schnell im Grab rotieren das man einen Generator anschließen und jede Menge grünen Strom erzeugen könnte :funny-:

    Gruß Thomas


    Erfahrung macht es möglich, das man alte Fehler wiedererkennt, wenn man sie erneut begeht....:daumen:


    GCC Spirit SLS-80Ti

  • Man sollte aber davon ausgehen können, dass ein App-Entwickler dies berücksichtigt.

    Wohl eher im Gegenteil Reiner.

    Die leben nämlich von "Datenklau"

    Gruß,

    Christian


    „Der größte Feind des Wissens ist nicht Unwissenheit, sondern die Illusion, wissend zu sein.“
    Stephen Hawking

  • Wenn der App-Entwickler/ Bereitsteller Gebühren an "Google Maps" abführt, ist das für Google okay, solange er sich an die "Regeln" hält.

    Wenn man google maps verwenden will muss man sich eine google API erzeugen. Eine weitere Voraussetzung ist immer die Angabe einer Kreditkarte oder eines Verrechnungskontos.

    Hat man die API erzeugt und eine Kreditkarte hinterlegt bekommt man monatlich ein Guthaben von 200 US$ gutgeschrieben, was sich aber nicht kumuliert.

    Für alle Zugriffe über die API werden Gebühren fällig, nur das reine Einbetten (embed) bleibt kostenlos. Ansonsten werden die Gebühren nach Menge der Aufrufe abgerechnet. Hier ist ein Link zur Gebührenordnung der Maps-Dienst, ich weiß nicht ob man die Seite unangemeldet sieht.

    In der Regel sind alle Maps, Routes und Places Dienstleistungen mit weniger als 1000 Api-Zugriffen monatlich kostenlos.

    Und auch dann sind die Gebühren überschaubar.


    Google hat innerhalb der EU Server in Irland stehen. Wenn man eine AV-vertrag hat wird garantiert das keine personenbezogenen Daten außerhalb der EU verarbeitet werden. Ob sich der Meta Konzern daran hält weiß niemand.

    Aber die Welt dreht sich auch ohne google weiter. Man kann alternativ Open Street Map verwenden. Für Routenplanung und Tracking gibt es openrouteservice. Man kann diese Karten kostenlos in Webseiten und Apps integrieren. Nur hat man dann Datenschutz, alles ist transparent und open source.

    Fotos kann man keine in OSM hochladen, aber man kann Links zu Bildern hochladen die sich irgendwo auf einem Server befinden.


    grüße

    grüße ralfg

  • Eventuell habe ich mich falsch ausgedrückt.

    Das der Hersteller mir für Geld die App zur Verfügung stellt ist eine Sache.

    Wenn ich Bilder auf öffentlichen Straßen mache eine andere.

    Zur Dokumentation darf ich Bilder von parkenden Autos machen aber nicht öffentlich stellen.


    Ist aber auch alles egal, mir ging es darum:


    Welche Möglichkeiten habe ich damit ich die App nicht nutzen darf (die Kontrollberichte weitergeben).


    Warum?


    Weil auf den Berichten die Strecke erstellt mit Google Maps drauf ist die der Kollege gefahren ist...

    Wir Arbeitszeiten festgehalten haben und ich gern wissen würde was mit den Daten passiert und wo diese landen.


    Kurz um, dies will ich verhindern und schlicht wieder zurück zu einem Blatt Papier und Handschrift.

    Sollte ich die Dokumentation brauchen kann ich die immer noch aus meinem System teilen...zur Beweisfindung.


    Ich kann also nichts ändern lassen, etwas anderes nutzen als Google Maps weil die App einfach damit programmiert ist.

    Gut, ich kann Marken mit RFID setzen und diese Punkte müssen angefahren und gescannt werden. aber da brauch ich halt ein Argument oder gesetzliche Grundlage.

  • Welche Möglichkeiten habe ich damit ich die App nicht nutzen darf (die Kontrollberichte weitergeben).

    Du sagst Deinem Chef einfach, dass Du nicht mit der Speicherung Deiner personenbezogen Daten (Fahrprofil, Strecken) einverstanden bist und die Nutzung der App ablehnst, solange sie Deine Daten speichert? :noidea:


    Dein Arbeitsvertrag ist doch älter als die App? 8)

    Darfst Du gekündigt werden, weil Du Deine "Datenschutz Rechte" wahr nimmst? :sad:

  • Hä, was juckt es meinen Arbeitgeber?

    Hier geht es um einen Auftraggeber und dem will ich Daten meiner Jungs nicht an die Hand geben!


    Meine Jungs haben davon ab eingewilligt und deren Daten darf ich abrufen...über die App und dies diehnt der eigenen bzw. der gesamten Dokumentation....die hier in den vier Wänden bleibt.

    Das will mein Arbeitgeber nicht mal ansatzweise sehen und braucht er auch nicht...wozu auch?

    Ich stehe für meine Jungs gerade was ich sehr gern mache.


    Diese Daten will ich aber nicht meinem Auftraggeber geben egal aus welchen Gründen.

    Einer wäre, die vom AG vorgeschlagene App nutz GoogleMaps und da die Frage ob diese Daten frei sind und ich teilen dürfte oder den Lizensbestimmungen unterliegen.


    Ich suche also einen Hebel mich der Vorderung zu entziehen....so einfach.

  • Fragst ihn ob du dann auch beim nächsten Sonnensturm noch arbeiten sollst:


    https://winfuture.de/news,135317.html


    https://www.gps-watch.de/news/…-signale-gestoert-wurden/


    https://www.heute.at/s/massive…-stromnetz-lahm-100267640


    Die Sonnenaktivität hat in letzter Zeit stark zugenommen: 8)


    https://www.spektrum.de/news/w…-als-vorhergesagt/2006410


    https://meteo.plus/sonne-historie.php


    Mal sehen, was dann mit den neuen G5 Anwendungen passiert :/

    Gruß Thomas


    Erfahrung macht es möglich, das man alte Fehler wiedererkennt, wenn man sie erneut begeht....:daumen:


    GCC Spirit SLS-80Ti