Was zu beachten beim Verkauf?

  • Hallo!


    Ich möchte ja meinen defekten China Laser bei eBay verkaufen. Was muss ich da eigentlich beachten?
    Mir sind da Zweifel gekommen ob ich das einfach so machen kann. Es handelt sich immerhin um einen Laser der Schutzklasse 4.
    Unterlagen, Handbücher oder Konformitätserklärungen gibt es auch nicht mehr.
    Hab kein Bock auf Abmahnung oder sonstigen Mist.


    gruß
    Frank

  • Servus,


    tja das ist das Problem. Es gibt ja Anbieter auf dem Markt die schauen da ganz genau hin, wer Laser in welcher Klasse Verkauft.


    Grüße


    Marco

  • Auch bei Privatverkäufen als Defekt? Ich erinnere mich, dass wohl genannter Anbieter selbst mal einen funktionierenden Klasse 4 Laser als "Nur für Bastler" verkauft hat, kann mich da aber auch gerade irren.


    Gruß,
    Christian

  • Hi!


    Kann ich denn z.B. das Gerät nur an Gewerbetreibende als Ersatzteilträger oder Elektroschrott verkaufen?
    Gibt es also eine Formulierung durch die ich die Verantwortung rechtswirksam an den Käufer übertragen kann?


    gruß
    Frank

  • Hallo Frank,


    da das Gerät ja sicherlich Anlagevermögen ist, wirst Du so einfach aus der Gewährleistungsnummer nicht rauskommen. Würde sicherlich leichter sein, wenn Du das Gerät als Schrott abschreibst, und dann von Privat an Privat verkaufst. Kann mich aber auch täuschen.


    Gruß
    Peer

    Hier könnte Ihre Werbung stehen.

  • Hi!
    Anlagevermögen hat ja nix mit Gewährleistung zu tun.
    Da das Gerät ja eh als Teileträger bzw. Schrott verkauft wird ist Gewährleistung eh nicht das Problem.
    Es geht eher darum das ich als Verkäufer einen Laser der Schutzklasse 4 "in Verkehr" bringe. Da die Röhre ja grundsätzlich funktioniert.
    Von daher glaube ich das es besser ist nur an Gewerbetreibende zu verkaufen. Als Gewerblicher Verkäufer an Privat sind Ausschlussklauseln oft ungültig.


    gruß
    Frank

  • Hab da noch etwas gefunden:


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    Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf
    dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG)


    §1 Abs.3

    • Dieses Gesetz gilt nicht für

    • Antiquitäten,

    • gebrauchte Produkte, die vor ihrer Verwendung instand
      gesetzt oder wiederaufgearbeitet werden müssen, sofern
      der Wirtschaftsakteur denjenigen, an den sie abgegeben
      werden, darüber ausreichend unterrichtet,


    Bereitstellung auf dem Markt bedeutet jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines
    Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Gemeinschaftsmarkt im
    Rahmen einer Geschäftstätigkeit. Das
    Inverkehrbringen von Produkten ist dabei die
    erstmalige Bereitstellung auf dem europäischen Markt.

    Die Einfuhr in den europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen eines neuen
    Produkts gleich.

    ------------------------------

    Demnach müsste ich auf der sicheren Seite sein. Die Maschine muss ja instand gesetzt werde.


    gruß
    Frank





  • Was willst den habe nund was ist kaputt und welcher LAser war es nochmal
    Versuch es doch einfach auf dem Marktplatz hier sind viele unterwegs die suchen.
    Mfg
    Volkan