Prüfung Kundengravur auf Markenschutz etc.

  • Ein typischer Priverblicher, wenn es den mal erwischt, zahlt er bis zur Rente.

    Jo. Ich feag mich auch immer wue man mit sowas durch kommt.

    Gruß,

    Christian


    „Der größte Feind des Wissens ist nicht Unwissenheit, sondern die Illusion, wissend zu sein.“
    Stephen Hawking

  • Meines Wissens ist es nicht egal ob ein Mitarbeiter vom MB zu Dir kommt und sagt...mach mal.

    Dieses Unternehmen hat Werbefirmen und extra dafür auch extra angefertigte Werbeartikel.


    Sei es drum, es wird immer die Frage Henne / Ei geben aber schon der gesunde Menschenverstand eines Vollkaufmanns sollte dafür sorgen "Nein" zu sagen.

    Wer ist denn Schuld, der der etwas illegales beauftragt und man nur ausführt?


    Gut, ich hab eine Druckerei und jemand kommt und sagt, druck mir 50 Euro-Scheine.

    Gut, dich druck die ja nur und wenn er dann die Dienstleistung bezahlen muss gibt er Dir zwei der von Dir gedruckten Scheine die Du annimmst.

    Schon hier geprügelt von Dummheit wenn auch ein krasses Beispiel.


    Krass können aber schon von kleinen Firmen große Ansprüche werden und wenn Dein Klo noch kleiner ist als das der Werbefirma für MB hast Du ein gewaltiges Problem.


    Nochmal, es wäre egal was Ihr da macht egal ob Lego (die sind ganz finster unterwegs) oder andere Firmen.

    Es gibt aber auch Firmen die die eigenen Logos frei gibt und diese genutzt werden dürfen unter gewissen Vorraussetzungen.

    Dazu hilft es immer vom Hersteller dessen Lizenzbestimmungen zu lesen.


    Da hatten wir schon vor Monaten als diverse Anbieter bzw. Betreiber gewisse Schriften genutzt haben : )

    Gut, nicht unbedingt zu vergleichen aber wenn Post kommt hat man Zeit zu investieren die man hätte besser vorher nutzen können.


    Der Rest macht was er will, es ist mir Latte.

    Es gab nur den Denkanstoß sich nicht auf Aussagen zu verlassen oder fragt jemanden der solche Dinge versteht...meist Rechtsanwälte für Markenrecht und Schutz oder den Hersteller selbst.


    Jeder noch so kleine Fisch ist und bleibt immer ein Opfen wenn Haie im Becken schwimmen!

  • Jo. Ich feag mich auch immer wue man mit sowas durch kommt.

    Kommt man nicht wirklich.

    Die haben nur viel zu tun und schnappen erst mal die Fische, die größeren Schaden verursachen und größere Beute versprechen.

    Die Mühlen mahlen halt langsam.

    Kann man aber auch beschleunigen.

    Ich habe mal für Transformers und COD produziert . Als ich solche Priverblichen gesehen habe, habe ich dezent darauf hingewiesen.

    Viele waren einsichtig. Manche aber unverschämt, frech beleidigend und haben sogar noch gedroht. Die habe ich dann weiter gereicht.

  • Meines Wissens ist es nicht egal ob ein Mitarbeiter vom MB zu Dir kommt und sagt...mach mal.

    Dieses Unternehmen hat Werbefirmen und extra dafür auch extra angefertigte Werbeartikel.

    Ist ja auch nicht egal, es ging bei dem Beispiel ja nur darum, ob dir seitens eines Gericht gutgläubiges Handeln unterstellt werden könnte.

    Im Haftungsfall bist du aber im Innenverhältnis frei gestellt und hast den Mitarbeiter an den Eiern, bei dem du dir dann die Kohle wiederholen kannst.

  • Bei einer Privatperson kann ich gutgläubies Handeln eventuell nachvollziehen.

    Als Geschäftsmann hast Du Dich im Zweifelsfall vorher zu informieren.

    Wenn Du solch ein Gewerbe betreibst geht die Gerichtbarkeit sogar davon aus es würde ein gewisses Grundwissen existieren.

    Wenn Du eine Webseite zusätzlich betreibst, auf Platformen verkaufst solltes Du dort die Vereinbarungen lesen wie sie bestimmt auch auf Deiner eigenen Webseite stehen.


    Bei mir war es damals Nintendo und ich habe etwas verkauft was nie in den europäischen Wirtschaftsraum eingeführt wurde.

    Da es aber Geschmacksmuster gibt, Namensrechte und Lizenzvereinbarungen schlug von Nintendo Europa vertreten in Deutschland Post.

    Eine Abmahnung, eine Unterlassung und Ankündigung von 50.000 € bei Verstoß.

    Ich musste unterschreiben und einwilligen.


    Wofür?


    Für ein Spiel auf dem S-NES welches nie nach Europa gekommen ist und ich dieses im Laden stehen hatte.

    Original verpackt, Blister nicht geöffnet....davon 3 Stück.

    Sammler zahlen da viel Geld : )


    Nicht mit nachgemachten Logos zu vergleichen aber die Lizenzbestimmungen können die gleichen sein.

    Markenrecht ist ganz grausam, ich hab diverse Replika von teuren Uhren und die wurden vom Zoll geprüft.

    Nein, nicht die Art Uhren die es am Urlaubsstrand gibt für 20 - 50 €

    Die Replika sind sehr hochwertig aber wurden gekauft als Sammlung und nicht für den Verkauf...was auch deklariert wurde!

    Die Breitling ist so gut, da konnten kaum Leute die Uhr öffnen weil das Werkzeug fehlt....Spezialwerkzeug.


    Wer sich fragt warum der Zoll die Replika nicht beschlagnahmt hat?

    Tja, das kann ich leider nicht beurteilen aber damit gerechnet habe ich.