Probleme mit dem Nachbarn/Vermieter

  • Hallo zusammen. Jetzt poste ich auch mal etwas. Ich habe ein kleines bis großes Problem. Ich besitze einen x-tool p2 laser und benötige einmal einen Rat. Ich wohne in einem Mehrparteienhaus im zweiten Stock und habe darüber noch den Dachboden in welchem ich meinen laserbetreibe. Der Nachbar aus dem ersten Obergeschoss hat sich nun bei meinem Vermieter beschwert, dass der Laser zum einen zu laut und zum anderen die durch das dortige Fenster nach draußen geleiteten Abgase in seine Wohnung gelangen würden und er sich dementsprechend über die Geruchsbelästigung beschwert hat. Habt ihr diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht? Kann der Vermieter das Hobby Lasern per se verbieten? Gibt es in Sachen Emissionsschutz eventuell Probleme durch das nach draußen leiten der Abluft wo man mir an den Karren fahren könnte?


    Danke für eure Hilfe!

  • Geruchsbelästigung und Lautstärke haben nichts mit der Laserklasse zu tun, würde es auch geben wenn das Teil Klasse 1 wäre.

    Dies nur mal am Rande und für einige Dinge gibt es Filteranlagen oder auch Dämmung...nennt sich Emissionsschutz.

    Am Ende des Tages ziehst Du die Arschkarte, was im jetzigen Zustand vorprogrammiert ist.

    Mit freundlichen Grüßen Stephan

  • Alleine die Frage wg. Geruchsbelästigung erübrigt sich, wenn einem schon Vorgeschrieben wird, wie oft man den Grill anwerfen darf :cursing::evil::crazy:

    Deutschland ---> Blödland

    Gruß Robert


    Lightburn Software
    iKier Ultra mit Air Assist
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    "Gitterrost" von Atomstack und natürlich eine zertifizierte Laserbrille ;)

  • Das wird nicht einfach. Du kannst den Laser natürlich besser einpacken, dickes Gehäuse auf Schallschutz-Füßen kann sowas schon recht leise machen. Die Abgase kannst du natürlich auch vorher filtern, aber so ein Teil macht natürlich auch wieder krach.

    Wenn du das machst, könnte man dir ja viel guten Willen unterstellen, dass du es besser machen willst. Kommt drauf an, ob dem Nachbarn das vielleicht schon reicht.

    Grüße

    Melvin

    --

    Laser: Sculpfun S6 Pro bis V5 (alle Modelle/Module, sämtliches Zubehör), Omtech K40+, Monport GPro 30W

    3D-Drucker: Creality CR-10, Geeetech i3, Anycubic Kobra 3 Combo

    CNC: TwoTrees TTC450

  • Das Problem sollte aber nach Möglichkeit ohne Mitwirken einer Behörde oder sonstigen amtlichen Stelle beigelegt werden. Andernfalls kommt die Laserklasse doch noch zum Tragen, weil der Betrieb des Lasers in der Form gar nicht zugelassen ist.

    Gruß Reinhard

    K40 Laser unter K40Whisperer

    Theorie: Man weiß wie es geht, aber es funktioniert nicht

    Praxis : Es funktioniert, aber man weiß nicht wie

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  • Der Betrieb an sich ist für privat schon zugelassen. Was im Schadenfall ein Versicherer sagt ist nochmal was anderes. Wo der Nachbar definitiv Recht bekommt ist bei der Abluft. Was den Lärm angeht müsste Magnum Zweifelsfall messen. Außerhalb der Ruhezeiten muss der Nachbar einen gewissen Geräuschpegel akzeptieren. Mit so einem Laser kann ich mir nur schwer vorstellen, dass dieser Wert überschritten wird.

    Letztlich steht aber ein guter, beidseitiger Kompromiss im Vordergrund. Egal wer rechtlich was darf oder auch nicht, letztlich muss man sich mit dem Nachbarn verstehen, sonst wird es immer wieder zu Problemen kommen.

    Gruß

    Uwe

    "Weise ist nur wer nicht vergisst, daß er selber komisch ist."

    Johann Wolfgang von Goethe

  • Wie sagst du immer Stephan "gut lesen"?!

    Der Reinhard und Uwe haben es verstanden, wie das mit der Laserklasse gemeint war!


    Was ich auch nicht ganz nachvollziehen kann, ist das mit dem Lärm?!

    Den "Gestank" kannst nur mit einer guten und damit teuren Filteranlage bedingt verhindern. Ganz ohne Geruch wird das aber auch mit Filtern nicht gehen....

    Gruß Simon

    Einmal editiert, zuletzt von Bastler_ohne_Plan (26. September 2025 um 16:58)

  • Was ich auch nicht ganz nachvollziehen kann, ist das mit dem Lärm?!

    Den "Gestank" kannst nur mit einer guten und damit teuren Filteranlage bedingt verhindern. Ganz ohne Geruch wird das aber auch mit Filtern nicht gehen....

    Kann ich ehrlich gesagt auch nicht, so ein Laser macht doch so gut wie keinen Lärm, schon gar nicht messbar wenn er in einer anderen Wohnung steht :/ Ich kann mir auch schwerlich vorstellen, das das Ganze ein gütliche Einigung mit einem Sti..stiefel von Nachbar geht :unfassbar::unfassbar:

    Gruß Robert


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    "Gitterrost" von Atomstack und natürlich eine zertifizierte Laserbrille ;)

  • naja, der Lärm bezieht sich sicher auf:

    die durch das dortige Fenster nach draußen geleiteten Abgase

    also den Ablüfter. Der o.g. Laser hat ja einen "Staubsauger" --> https://de.xtool.com/products/xtool…maschine-cutter

    der mit 14.000Upm sicher ordentlich Lärm macht. Wenn der diesen dann ungedämmt nach draußen leitet , kann das sicher ordentlich röhren und nerven. Man kann den Lüfterturm schön schalldämmen und auch die Abluft durch ein Labyrinth leiten und so weiter schalldämmen.

    Gruß Frank

  • Da kommt nicht nur Lärm und Gestank.

    Auch ein Gewerbe innerhalb einer Mietwohnung ist da so eine Sache. Wenn der Vermieter da nicht vorher zu kontaktiert wurde, dann kann der das unter Garantie untersagen, wenn es Beschwerden seitens der anderen Mieter gibt. Hier muss der Vermieter sogar reagieren, wenn sich Mieter beschweren.


    Aber : Wir sind kein Rechtsberatungsforum.


    P.S. .. Wo hört Hobby auf und wo fängt Gewerbe an und ist es wirklich nur Hobby, also ab und zu oder Hand auf´s Herz, bist du jeden Tag am lasern wie ein Irren ?

    Gruß

    Michael

    Vom Handwerk kann man sich zur Kunst erheben. Vom Pfuschen nie.

    Johann Wolfgang von Goethe

    Einmal editiert, zuletzt von Gewindestange (26. September 2025 um 19:28)

  • naja, der Lärm bezieht sich sicher auf:

    also den Ablüfter. Der o.g. Laser hat ja einen "Staubsauger" --> https://de.xtool.com/products/xtool…maschine-cutter

    der mit 14.000Upm sicher ordentlich Lärm macht. Wenn der diesen dann ungedämmt nach draußen leitet , kann das sicher ordentlich röhren und nerven. Man kann den Lüfterturm schön schalldämmen und auch die Abluft durch ein Labyrinth leiten und so weiter schalldämmen.

    Gruß Frank

    Ui, guck...Licht am Ende des Tunnels.

    Davon ab sind hier Schlaumeier unterwegs die sich auskotzen wenn ein Laser privat genutzt wird und nicht Klasse 1 ist.
    Ich frag da nochmals, was hat das mit dem Gestank zu tun und der Lärmbelästigung.
    Da Euch aber bekannt ist was das Teil sich in Bewegung setzt (Einsatzzeit)...passt mal wieder alles.

    Ach so, in diversen Foren schon Leute austicken wenn um 21.00 Uhr der 3D-Drucker seine Runden dreht der keinen Lüfter, keine Abluft oder gar Filteranlage braucht.

    Emissionsschutz, das nette, tolle Wort was eine Bedeutung hat!
    Es gibt viele Arten von diesen Emissionen, such Euch eine oder mehrere raus aber hört auf hier jemandem Bange zu machen oder zu beraten was Laserklassen betrifft weil hier einfach mal zu wenige rumlaufen die einen echten Klasse 1 haben und allen anderen meist Latte ist.

    Sicher, solch ein Gerät ist immer zu begrüßen aber die Sabbelei hier...man stelle sich vor es wäre ein offener Klasse 4 mit 455 nm : )
    Bricht da jetzt Krieg aus?
    Wenn ja dann zwischen den Mietern und einer davon hat sich klar positioniert und hier wird rumgeeiert...Respekt.
    Darum schrieb ich auch, Filteranlage, Lärm und da kann so eine Filteranlage passend zum Gerät von xTool auch alles andere sein als leise.

    Ist sie im übrigen auch und nur mal so als Hinweis und selbst mit der kann / könnte es immer noch stinken.


    Herrlich, ich hab nur einen Hinweis gegeben bzw. gefragt und das Fass könnte nicht größer sein.

    Mit freundlichen Grüßen Stephan

    3 Mal editiert, zuletzt von Plottmania (26. September 2025 um 19:57)

  • ...

    Davon ab sind hier Schlaumeier unterwegs die sich auskotzen wenn ein Laser privat genutzt wird und nicht Klasse 1 ist.
    Ich frag da nochmals, was hat das mit dem Gestank zu tun und der Lärmbelästigung.
    ...

    Vermute du meinst mich, weil ich das erwähnt habe, mit der Klasse 1 bzw nicht Klasse 1

    Nur damit auch DU es verstehst, es ist mir völlig egal, wer privat was benutzt!!

    Es ging mir nur darum, wenn es zum "richtigen" Streitfall kommt, ist es nicht hilfreich, wenn so ein Gerät genutzt wird!

    Und danke für den "Schlaumeier"....:*

    Gruß Simon

  • Ich hab nicht Schlaumeier geschrieben und zähle Dich ganz bestimmt nicht zu dieser Gattung.
    So ist die Welt nun mal, jeder darf seine Meinung und Sichtweise schreiben aber dann sollte man auch den richtigen Ansatz wählen!


    Zwischen meinen Zeilen steht: Du bist und bleibst eine hohle Nuss.
    Als solche ist Dir natürlich bekannt was da in so einem Streitfall geklärt wird?

    Es geht um Geruch und eventuell Lärm und nicht um die Klasse eines Lasers.
    Diese gilt es erst festzustellen was etwas vollkommen anderes ist.

    Du wirst es nicht verstehen, darum die "hohle Nuss".

    Mit freundlichen Grüßen Stephan


  • Es geht um Geruch und eventuell Lärm und nicht um die Klasse eines Lasers.

    Es ist schon klar, dass die Laserklasse für diesen Streit keine Rolle spielt. Wenn es aber zu einer juristischen Auseinandersetzung kommt, dann ist auch ziemlich bald ein Gutachter da, der sich die Lage vor Ort anschaut. Wenn der den Laser sieht, fragt er nach der Konformitätserklärung und nach der Lasersicherheit. Spätestens, wenn ich die Klappe zum Einlegen langer Werkstücke sehe, zweifele ich an der Aussage zu Klasse 1. Klasse 4 Geräte dürfen in D aber nicht für privat in Verkehr gebracht werden. Und dann fängt der Ärger an. Deshalb mein Rat, den Streit auf nachbarschaftlicher Ebene beizulegen.

    Gruß Reinhard.

    K40 Laser unter K40Whisperer

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  • Klasse 4 Geräte dürfen in D aber nicht für privat in Verkehr gebracht werden.

    Das Klasse 4 nicht an privat verkauft werden darf ist richtig. Das bedeutet jedoch weder, dass man den nicht besitzen noch nicht betreiben darf. Mir wurde heute ein Laser geliefert, welcher zuvor vom Zoll ausgepackt und begutachtet wurde. Einzige Kennzeichnung bezüglich der Klasse gibt Klasse 4 an.

    Kann natürlich auch einfach Glück gewesen sein, aber wie gesagt, nach meinem Kenntnisstand sind weder Besitz noch Betrieb untersagt. Schließlich kann ich auch Einzelteile kaufen und selbst was bauen, was dann in aller Regel Klasse 4 ist. Problematisch wirds erst, wenn jemand zu Schaden kommt.

    Aber wie Michael schon gesagt hat, eine verlässliche Rechtsberatung wird hier keiner geben können.

    Gruß

    Uwe

    "Weise ist nur wer nicht vergisst, daß er selber komisch ist."

    Johann Wolfgang von Goethe

  • ... "Klasse 4" bedeutet einfach nur, daß der Laser keinerlei Schutzeinrichtung gegen die Laserstrahlung oder Rauch/Abgase hat und man sich gefälligst selber um die PSA und sonstiges kümmern sollte :evil:

  • Viktor, das ist nicht richtig und das weißt du auch, also schreibe bitte nicht so einen Quatsch.

    Zitat BfS :

    Für den privaten Gebrauch dürfen Laser und Laserprodukte nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den Laserklassen 1, 2 oder einer eingeschränkten 3R entsprechen und als Verbraucher-Laser-Produkte gekennzeichnet sind.

    https://www.bfs.de/DE/themen/opt/…hutz-laser.html


    Bedeutet :

    Ab 500mW ist man in der LK 4 und das ist somit für den privaten Gebrauch nicht zugelassen.

    Gruß

    Michael

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