Birgt ein Laser Klasse IV Gefahren?

  • Moin, moin also nochmal!


    Bin jetzt nach hierher umgezogen, nachdem das Konkurrenz-Forum offensichtlich stark verbesserungswürdig ist.
    Ich platze dann mal herein mit meiner ersten Frage - denn dazu sind diese Foren ja schliesslich da, oder?


    WELCHE Gefahr geht von einem CO2 - Laser Klasse 4 aus? Dass man nicht in den Strahl schaut, dürfte doch wohl jedem klar sein!
    Und Glas soll den Strahl ja nicht durchlassen, und dass ich keine stromführenden Teile berühren soll und die Maschine geerdet werden soll, dürfte doch wohl auch klar sein! - wo gibts denn noch Gefahren?


    Hier ein Video von meiner Anlage:


    https://www.youtube.com/watch?v=gblex-cUbQE&feature=youtu.be



    Gruss EJ

  • mhhh gefahren,
    ein klasse IV hierbei ist es nicht auszuschliessen das die sonst vorhandenen sicherheitsschalter nicht vorhanden sind. d.h. wenn der deckel geöffnet wird, muss der laser sofort abgeschaltet werden, sämtliche ohne werkzeug zu öffnende verkleidungsteile, müssen auch mit solche schalter versehen sein.
    europäische geräte wie gravograph, schalten sich erst gar nicht ein wenn nicht alle seitenteile vorhanden sind.


    bei ein gerät mit klasse 4 muss das gerät in einen extra gesicherten raum stehen, mit türschalter und so weiter.
    das gilt vorallem bei verwendung in einem betrieb, wo auch betriebsfremde zugang haben...


    bei dir bedeutet das zum beispiel das du deine schmiedekursteilnehmen NICHT in der nähe der maschione haben darfst wenn das ding im betrieb ist...
    ich weiss nicht wie das gewerbeaufsichtsamt bei dir wirkt, aber eine maschine mit klasse 4 ist anzeigepflichtig.
    bei deine arbeiten ist es ja nicht aus zu schliessen das es reflektionen auf andere teile als die zu gravienden gibt... metalle und so, diese reflexe könnten ja ins auge gehen... obwohl der strahl ziemlich divergent ist, kann es ja durch reflexe eine andere richtung/fokussierung des strahls geben...


    sei vorsichtig, auch wenns übertrieben scheint, und... schmeide das eisen wenns heiss ist ;)


    piet

    einen lieben gruss aus dem norden


    piet


    ein laser ist (k)ein spielzeug

  • Hallo EJ,


    Willkommen im Forum


    Eine ganz große Gefahr


    Dein Laser lüppt, du willst die Zeit nutzen, gehst innen Keller oder in den Garten oder Mittagessen oder weiß der Geier, weil dir die Zeit zu schade ist, bis da mal ein Ergebnis rauskommt und in der Zwischenzeit zündelt es im Laser, dann der Laser komplett, dann das Zimmer, dann das Haus, dann die komplette Nachbarschaft, dann die ganze Straße ... .. .



    Was ich sagen will : Laß die Maschine nicht ohne deine Aufsicht bruzzeln.


    Beim Einstellen von dem Laser setze wenigsten ne Schutzbrille aus dem Baumarkt auf, kostet 10 Euro und deine Augen haben wenigsten eine kleine Chance, wenn da mal der Strahl Richtung Auge flitzt bei offenem Deckel.


    Wenn ich das richtig gesehen habe, dann steht das Teil nicht komplett auf dem Tisch, also nicht eben. Besorg dir eben bei Ikea oder so nen kleinen Beistelltisch mit vier Füßen.



    Das ist so das erste, da kommt aber noch bestimmt mehr....




    Richtlinien für Laserklasse 4 kann man problemlos googeln. Sind aber heftig, also setz dich schon mal hin, wenn du die Richtlinien einhalten willst. Sind aber auch als Topic hier im Forum vorhanden, wenn ich mich recht entsinne.







    Der macht ja einen Pallaver, wenn der lüppt 8|


    Gruß
    Michael

    Gruß

    Michael


    Vom Handwerk kann man sich zur Kunst erheben. Vom Pfuschen nie.

    Johann Wolfgang von Goethe

  • schutzbrille..absolut. aber bitte nicht die aus dem baumarkt... auch die schweisserbrille geht gar nicht, die sind alle für einen andere wellenlänge ausgelegt!!!


    die schutzbrille für 10600 nm ist eine spezielle brille die wahrscheinlich bei deine maschine mitgeliefert wurde. das wird nicht die absolute qualität sein, aber brauchbar..


    piet

    einen lieben gruss aus dem norden


    piet


    ein laser ist (k)ein spielzeug

    Einmal editiert, zuletzt von vanzeijl () aus folgendem Grund: schutzbrille

  • ich schrieb "wahrscheinlich" lesen hilft.... :) :)

    einen lieben gruss aus dem norden


    piet


    ein laser ist (k)ein spielzeug

  • So - dann erst mal die Spiegel gesäubert und justiert - die waren nämlich massiv verstellt. Leider fährt der Wagen in der X-Achse immer noch extrem langsam - in der Y-Achse ca. 20 mal schneller. D.H., bei x-betrieb braucht ein 20X20 mm Bildchen schon mal 1-2 Stunden. Die Software macht grossen Mistnach nach mehreren Durchgängen, um sicher zu gehn, muss man sie jedesmal neu starten.


    Gruss aiguille


    Achso - eine Schutzbrille? Fehlanzeige. Aber CO2-Laser sollen ja nicht durch Glas gehn...

  • aha.... und woraus sind die linsen?


    die haben eine beschichtung,, sicher aber unter dieser beschichtung ist glas...
    makrolon ist der stoff der diese wellenlänge abhält, aber auch nur ab eine bestimmte stärke, aus diesem material sind dann normalerweise auch die sichtfenster bei den co2 lasergeräten.
    oder hat mir mein laserschutzexperte in der firma wo ich seit jahren mit unterschiedliche starke, und unterschiedlichste wellenlänge arbeite mir jetzt einen bären aufgebunden?


    der versuch es mit glas oder so zu machen... machst du nur einmal...


    in der tat, es ist so das die wellenlänge 10600 nm nicht mehr vom auge absorbiert wird, es kommt durch die defokussierung auf der netzhaut quasi nicht viel mehr an. aber der strahl muss ja erst mal rein ins auge, und die netzhaut kann schon erheblichen schaden (verbrennungen) erleiden... und du müsstest eigentlich wissen was ein schweisserauge ist, das tut verdammt weh!


    also lass bitte die augen heile, ein blinder notatzt hilft nicht mehr vielen... und beim schmieden willst du ja dein eisen treffen und nicht deine finger...


    dies liest sich jetzt so alsob ich angst vor dem laser habe, nein das habe ich nicht, seit 2 jahrzehnte arbeite ich mit laserlicht, und weiss was passieren kann... ich habe respekt für die gebündelte kraft des lichts, und weiss wo und wann es reflektieren kann... und mal 100 euro als schutz für ein paar augen aus zu geben, kann nicht das problem sein, jede brille bei fielmann kostet fast mehr...



    gruß und mit wirklich den besten wünschen


    piet

    einen lieben gruss aus dem norden


    piet


    ein laser ist (k)ein spielzeug

  • Hallo Ekbert,


    Herzlich willkommen bei uns im "Freundlichen".
    Schön, dass Du zu uns gefunden hast.


    Ich bin ehrlich gesagt ein wenig schockiert, wie Deine Frage nach der Laserklasse4 bisher beantwortet wurde ...da wurde so Einiges durcheinander geworfen und Vieles geschrieben, das schlicht und ergreifend falsch ist!


    Ich würde da gern etwas Grund reinbringen:

    Zitat

    WELCHE Gefahr geht von einem CO2 - Laser Klasse 4 aus?

    Die Laserklasse4 an sich besagt erstmal Nix weiter, als dass die Laserstrahlung, die von einem Gerät ausgeht, gefährlich ist.
    "Gefährlich" umfasst in der Laserklasse 4 eigentlich so ziemlich alle erdenklichen gesundheitlichen Schäden (irreversible Augenschäden, Verbrennungen, Amputationen, Exitus) und andere Gefahren, wie beispielsweise das Potential, weit entfernte brennbare Gegenstände zu entzünden oder durch Erwärmen (Verbrennen/Pyrolyse) giftige Gase/Stäube zu erzeugen.
    Also so gesehen ist ein Laser der Klasse 4 definitiv kein Spielzeug und gehört absolut in professionelle Hände!


    Aber die Laserklasse4 umfasst Laser von wenigen Watt Leistung bis hin zu etlichen Megawatt und unterschiedlichster Wellenlängen. Ein Laser, der mikrometerdicke Schichten von der Linse eines Auges (Lasik-OP) abträgt, wird durch diese Norm in einen Topf mit Showlasen, Lasern zur Materialbearbeitung oder militärischen Lasern, die Flugzeuge in etlichen Kilometern Entfernung entzünden, geworfen. ...alles "Klasse4" ..und wir stecken da mit unseren Maschinen irgendwo mitten drin.


    Um bei Deinem Laser zu bleiben:
    40W Dauerleistung mit 10,6µm Wellenlänge können Dich in Bruchteilen einer Sekunde erblinden lassen und Dir leichte bis schwere Verbrennungen zuführen. Das Gehäuse des K40 garantiert selbst im geschlossenen Zustand nicht, dass keine Laserstrahlung austreten kann. Bei geöffneten Abdeckungen (Arbeitsbereich oder Laserröhre) arbeitet das Gerät ohne Einschränkungen weiter, die Laserstrahlung ist in diesem Zustand also direkt zugänglich. (da wäre noch endlos mehr, aber ich denke, das sind die wichtigsten Punkte)
    Mein persönlicher Rat: Tu das Ding weg und kauf Dir was Vernünftiges!


    Es gibt -auch aus China- Schneid- und Gravierlaser (der K40 gehört leider nicht dazu!), die mit hervorragend optisch dichten Gehäusen herkommen, bei denen alle Türen und Klappen mit Schaltern gesichert sind und bei denen ausgeschlossen werden kann, dass sich Laserlicht unkontrolliert verteilt. Diese Maschinen werden trotzdem in die Laserklasse4 eingestuft, weil beispielsweise einfache Mikrotaster anstelle von -in Europa vorgeschriebenen- redundanten, manipulationssicheren Sicherheitsschaltern verbaut wurden. Im normalen Betrieb und solange die einfachen Schalter funktionieren, ist so ein Gerät kein bisschen gefährlicher für den Anwender, als ein Lasergerät der Klasse1.



    Klasse4-Laser müssen in einen Schutzraum ....nur weil vor unserem geistigen Auge zuerst ein leeres Zimmer auftaucht, wenn wir "Raum" hören, heisst das nicht, dass man Klasse4-Laser einmauern muss! Das Gehäuse eines Lasergerätes kann durchaus die Funktion des Schutzraumes erfüllen. Es gibt Klasse4-Laser, die freistehend neben anderen Maschinen und Personen betrieben werden dürfen.



    Klasse4 Laser sind meldepflichtig ...ja, das ist richtig. Wenn Du als Gewerbetreibender einen Schneid- /Gravierlaser in Deinem Betrieb nutzt, musst Du den auch bei der BG/Gemeinde anmelden.
    Bei der BG muss man aber auch andere Werkzugmaschinen anmelden, an denen man sich verletzen kann. Die Damen/Herren kommen dann vorbei und überzeugen sich vor Ort davon, dass man sich keinen unnötigen Gefahren im Umgang mit den Maschinen aussetzt. Am Ende geht es dabei um das Absichern von Versicherungsleistungen.
    Die Anmeldung einses Lasers bei der Gemeinde ist zwar Pflicht (auch für Privatpersonen), aber meiner Meinung nach der Tatsache, dass die unterschiedlichsten Laser der Klasse4 alle über einen Kamm geschoren werden, zuzuschreiben und völlig sinnfrei.
    Dass man eine große Lasershow bei der betreffenden Gemeinde anmelden und genehmigen lassen muss, leuchtet -glaube ich- jedem ein. Baut man sich ein Laser-Messsystem auf's Dach, um den Abstand vom eigenen Dach zum Mond zu messen, muss das angemeldet werden ...klar! Betreibt man einen Laser, dessen Strombedarf in etwa dem einer Kleinstadt entspricht, muss man vorm Einschalten reden ...mit der Gemeinde und mit dem Energieversorger ...logisch! Hat man einen waffenfähigen Laser im Keller, gehört dieser beschlagnahmt, auch klar!
    Wie auch immer, ich denke, dass auch die Ämter kein Interesse daran haben, Buch über den Bestand von kleinen Schneid- und Gravierlasern zu führen? Mir ist keine einzelne Privatperson bekannt, die ihren Gravierlaser bei der Gemeinde angemeldet hat.
    Ob sich bei privater Nutzung solch eines Gerätes im Fall einer Verletzung das Nicht-Anmelden des Gerätes auf eventuelle Versicherungsansprüche auswirkt, weiß ich nicht.



    Im Wartungsbetrieb (Reparatur, Einstellen der Spiegel) sind fast alle Schneid- und Gravierlaser in die Klasse4 einzuordnen und man sollte solche Arbeiten ausschließlich mit Schutzkleidung/-Brille und mit der gebotenen Vorsicht durchführen.



    Gesunder Menschenverstand ist noch immer der beste Arbeitsschutz!
    Ich selbst halte Band-/Kreissägen und Trennschneider für gefährlicher, als CO2-Schneid- und Gravierlaser mit geringen Leistungen. So ein Laser ist eine Werkzeugmaschine, an der man sich böse verletzen kann, wenn man die Pfoten ins Werkzeug hält ...das gilt aber auch für unzählige andere Maschinen, die weder in Gefährdungsklassen eingestuft werden, noch meldepflichtig sind. ....stell mal 100 Schreiner 100 Lasergravierern mit jeweils 20 Jahren Berufspraxis gegenüber. Ich wette, die Zahl von Schreinern mit fehlenden Fingern übersteigt die von Lasergravierern mit nachhaltigen Laserverbrennungen um ein Vielfaches! ;)


    Zitat

    Dass man nicht in den Strahl schaut, dürfte doch wohl jedem klar sein!

    Was den CO2-Laser mit 10,6µm Wellenlänge meiner Meinung nach wirklich gefährlich macht, ist die Tatsache, dass man ihn nicht sehen kann. Ob Du in den Strahl gesehen hast weisst Du daher dummerweise erst dann, wenn es zu spät ist. Daher sollte man mit so einem Gerät immer vorausschauend umgehen und wissen, was man tut!

  • Zitat

    Und Glas soll den Strahl ja nicht durchlassen

    Das
    ist korrekt. Glas (Fensterglas, Brillenglas, Quarzglas), PMMA(Acryl),
    Polycarbonat (Makrolon) sind Materialien, die bestens als
    Laserschutzfenster geeignet sind und als solche auch eingesetzt werden.
    Diese Materialien absobieren Laserstrahlung mit einer Wellenlänge von
    10,6µm fast vollständig.
    Ausnahmen bestätigen die Regel: es gibt
    natürlich auch speziell dotiertes Glas, das für Licht mit einer
    Wellenlänge von 10,6m durchlässig ist, das dürfte Dir aber schon aus
    Kostengründen eher selten über den Weg laufen.


    Absorbieren
    bedeutet nicht, dass das Laserlicht durchgelassen wird, sondern es wird
    von dem Material aufgenommen und die Energie der Laserstrahlung wird
    dabei -meist- in Wärme umgewandelt.
    Das Gleiche passiert auch im
    Auge, wenn Laserlicht mit 10,6µm da auftrifft. Zuerst wird die Hornhaut
    erwärmt oder verdampf, dann passiert das Selbe mit der Linse, dann mit
    dem Glaskörper und so weiter...


    Linsen für CO2-Laser können daher
    auch nicht aus Glas gefertigt werden, sondern müssen aus Materialien
    bestehen, die Licht mit einer Wellenlänge von 10,6µm durchlassen, ohne
    dem Licht dabei Energie zu entziehen. Galliumarsenid oder Zinkselenid
    besitzen diese Eigenschaften, weshalb Linsen für CO2-Laser mit 10,6µm
    Wellenlänge auch aus diesen Materialien gefertigt werden.
    Galliumarsenid
    (GaAs) ist schwarz und für sichtbares Licht nicht durchlässig. Es lässt
    sich hervorragend und sehr präzise verarbeiten, weshalb man darauf
    Linsen mit sehr guten optischen Eigenschaften preiswert herstellen kann.
    Leider reagiert Galliumarsenid sehr empfindlich auf Säuren und
    aggressive Gase. Beim Einsatz von Galliumarsenidlinsen im Schneid- oder
    Gravierlaser verschleißen diese sehr schnell.
    Zinkselenid (ZnSe) ist
    da um ein Vielfaches beständiger und wird in unseren Geräten daher auch
    bevorzugt für Linsen eingesetzt. Der Herstellungsprozess von ZnSe-Linsen
    ist deutlich aufwendiger, weshalb diese Linsen auch teurer sind.


    Oftmals
    werden Linsen für CO2-Laser noch oberflächlich beschichtet, um
    Reflektionen des Laserstrahls beim Auftreffen auf die Linse zu
    minimieren.



    Eine Laser-Schutzbrille für Laserstrahlung mit
    10,6µm Wellenlänge muss nicht zwingend aus Kunststoff gefertigt sein.
    Glas ist sogar besser geeignet, weil Glas einem hohen Energieeintrag
    (einer starken Wärmeentwicklung) deutlich besser standhalten kann, als
    Kunststoff.
    Trotzdem werden solche Laser-Schutzbrillen oft aus Kunststoff angeboten. Warum?
    - mehr Profit für den Hersteller (Kunststoff ist deutlich preiswerter in Form gebracht, als Glas)
    - die Brillen sind leichter und daher komfortabler zu tragen
    -
    die Norm schreibt vor, dass so eine Laser-Schutzbrille einer bestimmten
    Laserleistung nur einige Sekunden standhalten muss, bevor sich der
    Laser durch das Schutzglas (-Plastik) gebrannt hat. Wenn so eine
    Plastik-Brille mal vom Laserstrahl getroffen wurde, ist eine neue fällig
    = gut für den Hersteller



    Grundsätzlich sind Brillenträger im
    Umgang mit CO2-Lasern schon mal deutlich im Vorteil. Man sollte aber
    trotzdem immer eine Schutzbrille benutzen, die die Augen umschließt und
    so auch vor seitlich eintretender Strahlung schützt.


    Warum eine
    Laser-Schutzbrille für mehrere Hundert Euro und nicht die Schutzbrille
    aus dem Baumarkt für 10€ oder die Laser-Schutzbrille für 60€ aus China?
    Ganz
    einfach: wenn was passiert, und Du hast Dir das Aufgenlicht trotz einer
    zertifizierten Laser-Schutzbrille ausgeschossen, zahlt die Versicherung
    der BG. Hatte die Schutzbrille, die nicht gehalten hat, kein
    Zertifikat, hat die Versicherung einen Grund nicht zu zahlen.




    In
    unserem wunderschönen Land sind nicht nur die Steuergesetze ein Buch
    mit sieben Siegeln, auch in Sachen Maschinensicherheit gestalten sich
    die Regelwerke ähnlich undurchsichtig. Hat man eine zutreffende Norm
    gefunden und verstanden, findet man kurz darauf irgendwelche
    Beilageblätter oder andere Regelwerke, die zuvor Gelesenes ersetzen.
    Erschwerend kommt hinzu, dass man in unserem Land viel Bares hinlegen
    muss, um solche Regelwerke (Normen) überhaupt lesen zu dürfen. (allein
    für Schneid- und Gravierlasergeräte ist man gute 2000€ für 'nen dicken
    Stapel Papier los, wenn man sich alle Normen, die diese Gerätegruppe
    betreffen, zulegen möchte oder muss)


    Der normale Anwender hat
    eigentlich nur die Möglichkeit, neben seinem eigenen Urteilsvermögen auf
    die Kompetenz des Herstellers oder Lieferanten der Maschine zu
    vertrauen.



    LG
    Diemo


    PS: ich schwöre, ich habe mich zusammengerissen und kurz gefasst! ^^

  • Saubere Ausführliche Erklärung :daumen:


    Ganz interessant fand ich die Sache mit den Sicherheitsschaltern. Hab mal direkt nen bissle danach gegoogelt. Hoch interessant finde ich die manipulationssicheren RFID Sicherheitsschalter Geschichten... sind aber bestimmt auch interessant teuer 8|




    Was mich jetzt noch juckt bzw, was ich falsch verstanden habe/hatte.


    Die Hochpreisigen Laserschutzbrillen sind also nicht so, wie ich mir das vorgestellt habe, das die die Wellenlänge sperren sondern auch vor sich hin schmelzen, wenn die direkt getroffen werden. Das hatte ich immer anders verstanden.


    Ich dachte immer, das sind Supergummigutbrillen und gehen nicht kaputt und sind deswegen so teuer neben der Zertifizierung.



    Viel gelernt, Danke



    Gruß Michael

    Gruß

    Michael


    Vom Handwerk kann man sich zur Kunst erheben. Vom Pfuschen nie.

    Johann Wolfgang von Goethe

  • Wo wir beim Thema sind, jetzt hab ich eine Frage, das ist mir gerade aufgefallen als ich mir den Laserkopf von aiguille noch mal angeschaut habe.



    Jetzt ist der ja so schön schnuckelig Goldfarbig und rund, meiner ist ja Schwarz eckig...



    Wie sieht es da mit der Reflexion aus, wenn der Spiegel verstellt ist und der Strahl auf das Goldene bzw. auf das Schwarze trifft.


    Mein Verstand sagt jetzt, schwarz schluckt, gold reflektiert. Eckig fächert nicht, das runde streut schön vor sich hin.



    Liege ich da richtig ?

    Gruß

    Michael


    Vom Handwerk kann man sich zur Kunst erheben. Vom Pfuschen nie.

    Johann Wolfgang von Goethe

    Einmal editiert, zuletzt von Gewindestange ()

  • Zitat

    Ich dachte immer, das sind Supergummigutbrillen und gehen nicht kaputt und sind deswegen so teuer neben der Zertifizierung.

    Ja nö, so eine Laser-Schutzbrille ist ein "Einweg-Artikel" (der im Idealfall ewig hält).
    Vergleich's einfach mit einem Airbag ...da verlangt ja auch keiner, dass das Teil nach einem Unfall zusammengefaltet und wieder verbaut wird ;)
    Dieser Beitrag hat mich auf die Idee gebrqcht, mal eine nArtikel zu Schutzbrillen zu schreiben, in dem ich auch erkläre, wie man sich die passende Brille zum jeweiligen Laser/zur jeweiligen Laserleistung aussucht, bzw. wir man den notwendigen Schutzgrad der Brille berechnet.
    Diesbezüglch ist das WWW nämlich leider eher ein Irreführer, als eine seriöse Informationsplattform.
    Meist wird Dir da empfohlen, Dir die DIN EN207 durchzulesen, wenn Du was über Laserschutzbrillen erfahren möchtest ...für nur 90€ kannst'e die auch kaufen und lesen.
    Diese Frechheit, die Gesundheit und den Versicherungsschutz der kleine Leute an solche Normen zu hängen, ihnen aber das Wissen darum nicht frei zugänglich zu machen kotzt mich sowas von an! ...Dreckssystem! :cursing:



    Zitat

    Mein Verstand sagt jetzt, schwarz schluckt, gold reflektiert. Eckig fächert nicht, das runde streut schön vor sich hin.

    Nop!
    Ich gehe mal davon aus, dass der "goldene" Laserkopf nicht aus einem Goldbarren gegossen wurde, sondern dass es sich dabei um golden eloxiertes Aluminium handelt. ;)


    Beide Laserköpfe werden sich bei auftreffender Laserstrahlung mit 10,6µm Wellenlänge sehr ähnlich verhalten.
    Die Frabe, egal ob schwarz, grün oder gold, wird einen großen Teil der LAserenergie absorbieren udn in Wärme umwandeln, wodurch die Farbe verbrennt, verdampft oder schmilzt. Irgendwann trifft der Laserstrahl dann auf blankes Aluminium, von dem er wieder reflektiert wird.
    In welche Richtung und wie stark gestreut der Laserstrahl reflektiert wid, hängt von der Form und Oberflächenbeschaffenheit der Aluoberfläche ab.



    LG
    Diemo

  • Erstmal herzlichen Dank für eure ausführlichen Erklärungen!


    Ich fühle mich jetzt sicherer. Habe bisher, um den Brennvorgang zu beobachten, meine Kamera benutzt. Die Sony alpha hat ja einen elektronischen Sucher, der Blick in den Strahl ist also virtuell.


    Der Apparat hat mich 468.- gekostet bei ebay - was soll ich da meckern...


    Aber ärgern tut's mich doch, dass der Wagen in x-Richtung um den Faktor 20 langsamer läuft als in Y-Richtung. Der chinesische Support - ja, den gibt es in Form einer "Alice" ;) - meinte, ich solle mal die Platinensteckplätze überprüfen. Pustekuchen. Kennt jemand noch das Problem? In Y-Richtung sind die Ergebnisse jedoch nach der Justierung recht zufriedenstellend. Holzschneiden von 3mm geht allerdings nicht.


    Ich bin jetzt dabei, mein Geld zurückzufordern, um mir ein anderes Gerät zu kaufen.
    Vlt. diese hier:


    http://www.ebay.de/itm/LASER-G…in_77&hash=item3aa5635486

  • Ich muss sagen, dass ich mit dem chinesischen Support für die Maschine sehr zufrieden bin. Über Video liess sich das Problem klären (falsches Motherboard eingestellt) - Und siehe da: Jetzt läuft das Maschincen wie ein Uhrwerk...


    :china: