Beiträge von hoesslin

    So, ich habe den "Schuldigen"!


    Es ist nicht der Ruida Controller, es sind die Servomotoren!! Ich habe mir die Steuersignale DIR und PUL auf dem Oszi angeschaut - da waren seitens des Controllers keine Aussetzer...


    Nach vielen Anpassungen von Geschwindigkeit und Beschleunigung hat sich herausgestellt, das die Servomotoren einfach in der Drehzahl begrenzt sind, also direkt durch den Takt. Jetzt habe ich Dussel natürlich beim Messen versäumt, mal die Impulslänge bzw. die Frequenz des PUL Signals zu messen ;(


    Warum jetzt die Y Achse mehr Probleme machte, als die X Achse wird nun auch klar. Die Y Achse ist untersetzt, braucht also für eine entsprechende Geschwindigkeit ja einen noch höheren Takt...


    Ich will den Chinesen ihren Servomotor nicht schlecht reden, es kann nämlich auch durchaus sein, das man ihn anders anschliessen muss - es gibt ja zig Anschlüsse an dem guten Ding....nur WIE, wenn der Ruida eben nur DIR und PUL als OC zur Verfügung stellt...

    danke, probier ich morgen.


    Ja, ich kann via Ruida Bedienfeld und RDWorks x und y bewegen.


    Auf dem Bedienfeld solange ich die Taste drücke, in RDWorks pro klick ein Stück weit.


    Wo hattest du mich nicht verstanden? Die Sache mit dem „absolute Koordinaten, ansonsten bekomme ich den Kopf nicht in die linke untere Ecke“?

    nun...die Einstellung 40kHz am Servo war es nicht.


    Bei 20 bzw. 10kHz und angepassten Schritten/Länge in den Vendoreinstellungen zeigte sich das gleiche Verhalten.


    Mir ist aufgefallen, das es ab einer gewissen Distanz von Maschine-Null immer 3 Schubser je Achse sind.


    Das Phänomen tritt überhaupt nur auf, wenn ich mit absoluten Koordinaten arbeite - anders bekomme ich den Kopf ja gar nicht in die linke untere Ecke, egal wo ich das Quadrat in RDWorks platziere...


    Bedienerfehler?


    Hat jemand eine "gute" User-Settings für RDWorks?

    Moin Viktor,


    du meinst, ich solle die Servos aufschrauben? ;( ...nee, dann werde ich wohl nie fertig, langt mir schon der ausgeweidete Haufen Schrott, der noch vor mir liegt...


    Ich habe heute mal RTFM praktiziert ... die Servomotoren "vertragen" laut Specs 200kHz und werden nur "grob" über DIPs eingestellt...für die Feineinstellungen, wie sie sich verhalten sollen, was im Fehlerfall etc. passieren soll, muss eine RS232 angeschlossen und mit einer speziellen Monitorsoftware justiert werden....


    Dennoch muss so ein Servo doch auch out-of-the-box grob funktionieren!


    Ich könnte mir nach den Überlegungen mit Gewindestange wirklich vorstellen, das es nicht unmittelbar an den 40 kHz liegt, denn das Quadrat wird ja recht smooth abgefahren - ich vermute, der Ruida Controller kommt bei der Beschleunigung bzw. durch die Wegstrecke an seine Grenzen - vllt sogar durch die Bitbreite der Ruida internen Arithmetik - sehr gewagter Ansatz...


    Mein Vermutung stützt sich auf die (logische) Annahme, das der Controller ja pro Längeneinheit wesentlich mehr Takte ausgeben muss. Jetzt habe ich dazu evtl. noch eine hohe Beschleunigung bzw. Geschwindigkeit, dann bedeutet dies, das pro Zeiteinheit zum einen höher getaktet werden muss, zum anderen aber das Ziel eine sehr grosse Zahl ist. Abhilfe schafft sich vllt. der Controller, indem er die grosse Zahl der Wegstrecken "paged" und als Wegstreckenpakete abarbeitet - mit jeweils einer Beschleunigungs und Bremskurve...das könnte m.M. nach dieses schubweise Verhalten erklären....

    Hm...werde ich mal halbieren.


    Die Frage ist nur, warum dann 40.000 nicht funktionieren soll, denn der Servo inkl. Treiber ist darauf abgestimmt ...


    Ich glaube da könntest du Recht haben! Der Ruida Controller lüppt das nicht und schickt das dann in Päckchen raus...

    Hallo Gewindestange und dank dir für die Infos.


    Die Servos haben eigene Servotreiber - die normalen Steppertreiber sind rausgeflogen.


    Angesteuert werden die Servotreiber ganz normal über DIR und PUL vom Ruida Controller.


    Der Servotreiber ist auf dem Servo verbaut und kann eben über DIP auf 40.000 Pulse/sec ...ups, sagte ich Umdrehung - falsch, es sind Sekunde, also 40 kHz..

    Hallo zusammen,


    so langsam wird aus einem neuen China Schrotthaufen ein - ich hoffe - brauchbares Gerät.


    Heute war der erste Test der Servomotoren.


    Standardmässig sind die Servomotoren auf 6400 Pulse/Sekunde eingestellt.


    Ich habe im Controller entsprechend auf Belt & Servo umgestellt. In dieser Konfiguration laufen die Motoren "normal" - ich hatte da noch nicht auf die richtige Anzahl der Impulse/Länge geachtet.


    Dann habe ich die Motoren auf 40.000 Pulse/Sekunde umgestellt. Dadurch wurden aus 50mm 12.5mm - der Y Motor etwas anders wegen Übersetzung.


    Das habe ich dann im Controller angepasst - jetzt stimmt auch wieder die Tischgrösse


    Über RDWorks habe ich nun ein Quadrat erstellt, welches er ziemlich weit links unten abfahren soll. Home ist rechts oben. Video ist 90 Grad im Uhrzeiger verdreht.


    Nun passiert aber folgendes - siehe Video:


    Servomotor


    Der Kopf beschleunigt aus Home zum Quadrat nicht linear, sondern immer so "schubsweise - sowohl in X, als auch in Y.
    Dann fährt der Kopf das Quadrat ab, mit relativ langen Pausen in den Ecken.


    Nach der Fertigstellung fährt der Kopf wieder "schubsweise" zurück zu Origin.


    Kennt jemand das Problem?


    Danke & Gruß Thomas

    Ach echt ? Wieso ist mir das bloss selbst nicht eingefallen... :D



    Fragt sich nur noch was die "richtige" Leistung/Geschwindigkeit/Luftmenge ist ...


    naja :D:D ...its all about ...maaaagic :funny-:


    ich vermute jetzt mal in meinem jugendlichen leichtsinn, das die antwort darauf bzw. die qualität des schnitts = wurzel (verheizte qm an plexiglas / zeit * (fluchen im quadrat)) ist... :unfassbar:

    Ich wüsste gern mal wie manche diese schön glatten, fast Flammpoliert aussehenden Kanten hinbekommen.


    Gruß Christian


    wohl eine kunst aus richtiger schnittgeschwindigkeit + richtiger leistung + richtigem fokus + genügend luft + servomotoren ...


    servus volker,


    nun sind ja noch einige wichtige informationen und beweggründe für dein tun bzw. vorhaben, ein gewerbe anzumelden gefallen.


    es ist sehr löblich, das jemand versucht, sich gesetzestreu mit seinem vorhaben auseinanderzusetzen! wir haben viel zu viele schwarze schafe, die regeln nicht nur fahrlässig, sondern vorsätzlich missachten.


    nun gibt die gesetzteslage aber auch freiheiten her, die man bewusst nutzen sollte - steuerbegünstigungen sind nicht dazu da, den staat zu bescheissen - wie viele meinen - sondern dienen bewusst zur förderung. das heisst im umkehrschluss überspitzt, wer steuervergünstigungen nicht nutzt, der schadet dem staat ;)


    ich möchte dir um gottes willen deinen antrieb zur anmeldung eines gewerbes nicht nehmen, jedoch empfehle ich unbedingt nochmal die sinnhaftigkeit abzuwägen, vor allem, weil du dir mit einer gewerbeanmeldung ja auch eine steuerrechtliche verantwortung auflädst.


    soll heissen:


    1. jedes gewerbe beinhaltet den vorsatz "gewinn" zu erzielen! das heisst, das finanzamt unterstellt dir, das du das auch tust! meldest du dein gewerbe nach §19 an, dann "unterstellt" dir das finanzamt nach einiger zeit, das du ja mehr machen könntest und verlangt eben nachweise, ob du tatsächlich noch ein kleingewerbe bist.


    2. wenn du wirklich nur ab und zu ein paar kleine dinge für freunde auslasern willst, die hauptanwendung jedoch der eigenbedarf sprich hobby ist, dann ist KEINE gewinnerzielungsabsicht zu erkennen und wird somit auch KEINEM gewerbe würdig.


    3. siehe oben - wenn es denn ab und zu und geringfügig ist, dann sagt der gesetzgeber doch klipp und klar, "fühl dich frei" mit bis zu eur 410 im jahr nebenbei. und wenn es denn mal mehr werden soll, dann pack das auf die einkommensteuererklärung drauf. das ist nicht illegal, das ist gewollt so!



    du nanntest als hauptantrieb für eine gewerbeanmeldung die gefahr von "schwarzarbeit" - dazu vllt. mal grob folgendes:


    den tatbestand der schwarzarbeit erfüllt vorallem der, der durch seine handlung bzw. arbeit dazu beiträgt, das einem ANDEREN dadurch ein finanzieller vorteil entsteht. finanzielle vorteile sind gewinnerzielungsabsicht! ist wiederkehrende gewinnerzielungsabsicht gegeben, dann ist es ein gewerbe. gewerbe, in denen menschen leistungen für das gewerbe erbringen müssen sozialabgaben etc. für den mitarbeiter abführen.


    warum ist der staat so dünnhäutig bei freundschaftsdiensten, nachbarhilfen etc. geworden und unterstellt hier schwarzarbeit - weil eben auf baustellen, in privathaushalten sehr viele menschen auf einmal viele freunde haben und somit viel steuern am staat vorbeigingen, ABER auch zum nachteil der "schwarzarbeiter" viele sozialversicherungsbeiträge - d.h. der reiche auftraggeber wird reicher, den armen arbeiter beissen die hunde.


    so - zurück zu dir. du erfüllst also NICHT die vorraussetzungen von schwarzarbeit, wenn du für dich selbst schaffst! du erfüllst in diesem fall höchstens den tatbestand einer steuerhinterziehung etc., wenn du mehr als xyz euro umsetzt - und da sind wir wieder bei der gewerbeanmeldung - oder auch nicht ;)



    WICHTIGER NACHTRAG:


    meine ausführungen stellen KEINE rechtsberatung dar und erheben auch keinen anspruch auf vollständigkeit!!

    servus ;)


    also, also die marke lautet "murks aus china" und der typ ist "passend zusammengezimmert" ... ;)


    die drehvorvorichtung solltest du ebenfalls beim chinesen (ebay) kaufen, weil deren murks untereinander kompatibel ist - bei deinem mur...äh laser ist im arbeitsraum vorne rechts ein 4 poliger rundstecker, an dem die ganzen china runddreheinheiten angeschlossen werden.


    warum schreibe ich das so "verachtend"?


    weil ich gerade ebenfalls genau so eine 60 watt kiste in grün auseinandernehme und optimiere.


    es vergeht dabei wirklich keine minute, in der ich den chinesen nicht schlagen könnte ... "pfusch am bau" ist dagegen präzisionsarbeit!


    man muss aber auch fairerweise sagen, das die lasergeräte ja nicht höchste qualität haben, sondern einen bedarf decken sollen, nämlich mir und vielen anderen einen billigen laser zum werkeln zu verkaufen!


    der chinese ist nämlich überhaupt nicht dumm und kann sehr wohl auch allerhöchste präzision!


    das auch der chinese im billig segment aufholt zeigt sich beim zerlegen. die verbauten komponenten sind durchaus nicht von schlechten eltern, nur beim zusammenfügen fehlt es an leidenschaft.


    an meiner zerlegten 60 watt rumpel ist klar zu erkennen, das das argument "fehlendes CE, laserschutz" etc. zwar formal noch existiert - zertifikate kosten halt geld, welche günstiger selbst herzustellen sind - jedoch das gerät selbst in puncto erfüllung der jeweiligen zertifikate sich gar nicht mehr verstecken muss!!


    mein laser ist out of the box ausreichend und vorschriftsmässig geerdet!! ein gehäuseschalter schaltet den laser ab. weder direkt, noch als streulicht kann laser strahlung aus irgendwelchen ritzen etc. kommen - auch wenn keine lippe an den verschlusskanten des deckels sind.


    das argument - mimimi, kauft nicht beim chinesen, sondern bei mir, weil der chinese doch dies und das (formal!!) nicht erfüllt und deswegen die welt untergeht ist schlichtweg schlechte verkaufsrhetorik! ich habe auch schon gerätschaften mit gültigem CE gesehen, da habe ich mich gefragt, wer das wohl freigegeben hat.


    klar gibt es irgendwo ein restrisiko durch die tageslaune der chinesen, aber treffender wäre eher, kauft nicht beim chinesen, weil da bekommt ihr zu einem billigen preis eben billigste verarbeitung - und DIE rächt sich mit sicherheit, wenn ein gerät mal kaputt geht - und das wird es!


    bei meinem laser sitzt der stepper für den x schlitten auf einem hohlen alu vierecksprofil. wandstärke 2 mm. befestigt ist der unter zug stehende stepper mit einer M4 schraube ... in einem gewinde in 2 mm dickem aluminium....wieiviel windungen hat das gewinde? max 2?


    das ende vom lied, die schraube konnte man exakt einmal noch "anziehen" und danach war ebbe...


    Kommen wir doch nochmal auf die eigentliche Frage zurück:
    Volker bezieht sich doch auf den Betrieb eines Lasers der Klasse 1 und damit meint er dann wohl auch seinen bereits existenten Universal Laser V400. Ob das jetzt ein Ami ist wie z.B. auch Epilog/Cameo oder ein Österreicher wie Trotec oder ein Taiwanese wie GCC ist doch nebensächlich, solange er ein für Deutschland gültiges Zertifikat mit einer Einstufung in die Laserklasse 1 hat.


    Wenn mir beispielsweise Cameo/Hagemann in einem der deutschen Kompetenzzentren einen von Epilog in Amerika gebauten Laser mit der Klasse 1 verkauft, zweifle ich persönlich nicht daran, daß dieser in Deutschland den Kriterien der Klasse 1 entspricht. Deshalb gehe ich jetzt mal schon davon aus, daß Volker in Besitz der nötigen Unterlagen beim Kauf des Lasers gekommen ist und eben diese Laserklasse auch nachweisen kann . Wir reden hier ja nicht von einem zweifelhaften Chinesen mit gefälschten CE und nur behaupteter Klasse 1.


    jepp, ich denke, bei der laserklassen frage habe ich vllt. in letzter konsequenz nicht zuende gedacht - bin halt grad so richtig negativ geladen, weil ich durch den umbau/optimierung meiner nagelneuen 60 watt china rumpel glaub ich die büchse der pandora geöffnet habe...


    ich denke also auch - ich unterstelle - das der v400 als legales gerät in deutschland professionell betrieben wurde und somit die laserklassen frage eigentlich vom tisch ist.


    ich sehe, wie schon geschrieben ebenfalls das problem dann bei den emissionen.


    die ausführung des gewerbes im keller spielt überhaupt nicht in den bebauungsplan bzw. in die ausweisung als wohngebiet ein. hierbei ist auch noch zu unterscheiden, ob es ein reines, oder ein allgemeines wohngebiet ist. wohngebiet heisst ja nicht, das dort kein gewerbe stattfinden darf, sondern das die baulichen gegebenheiten eines gewerbebetriebes nicht erfüllt sein dürfen, sowie kein starker gewerblicher verkehr stattfinden darf und sog. nachbarschützende normen eingehalten werden - siehe emissionen.


    ich würde also volker empfehlen - fang einfach ohne gewerbeanmeldung und dem ganzen zirkus an und schau, wie sich die sache entwickelt. einkünfte aus dem "gewerbe" bzw. aus der nebentätigkeit gehören natürlich in die reguläre steuererklärung. führe jedoch schon buch, wann du was für wen zu welchem preis angefertigt hast. ich habe es früher so gemacht, das ich für mich schon eine art rechnung ausgedruckt und abgeheftet hatte. die einfach einnahme/ausgaben buchführung ist nummer sicher und gibt dir nebenbei auch eine übersicht zur rentabilität deines tuns ;)

    wo steht das?


    da ein freiberufler - wenn er den status des freiberuflers erfüllt - zur ausübung seiner tätigkeit kein gewerbe anmelden muss, „unterstellt“ man ihm zunächst kein gewerbe im steuerlichen sinne. ein gewerbe beinhaltet eine gewinnerzielungsabsicht aus dem einkauf und verkauf von produkten und dienstleistungen.


    er kann jedoch sehr wohl neben seiner rolle als freiberufler ein gewerbe anmelden und dies nach steuerrechtlichen kriterien ausüben.


    im falle eines gewerbes, welches ein handwerk beinhaltet, ist er nur begrenzt durch die regularien des entsprechenden handwerks. das gilt aber für alle gewerbetreibende. am beispiel elektriker oder kfz werkstatt dürfen eben bestimmte tätigkeiten nur nach nachweis einer entsprechenden fachlichen qualifikation - sprich meister oder techniker - ausgeführt werden.

    Zitat von lepmiR

    Sowas würde ich ernsthaft keinem Raten. :unfassbar:
    Dann hätten Gewerbeaufsicht und Finanzbehörden nämlich direkt einen berechtigten "Aufhänger".


    wieso, kannst du das begründen?


    ich empfehle in diesem fall von einem rat absehen, der auf hörensagen und mutmaßungen basiert ;)


    wie eben von danceman schon richtig erklärt, ist das nicht unrechtmäßig - es ist schlichtweg eine unternehmerische entscheidung.


    nebeneinkünfte bis eur 410 - egal wie diese entstehen - sind jährlich steuerfrei und nicht erklärungspflichtig.
    übersteigen die nebeneinkünfte diese grenze, sind sie in der regulären lohn- bzw. einkommensteuererklärung anzuzeigen und erhöhen somit das gesamt zu versteuernde einkommen. dazu brauche ich kein gewerbe.


    lepmiR - somit ist es eben auch falsch, das eine steuernummer für einen arbeitnehmer oder "angestellten" nur für die einkommen als "angestellter" gedacht sind - siehe oben.


    weiterhin falsch ist, das du bei der anmeldung eines gewerbes aufhörst, steuerlich "privat" (??) zu existieren.


    je nach art des gewerbes bzw. der steuerlichen veranlagung des gewerbes (z.b. kleingewerbe) behält der "privatmann" seine steuernummer für einkünfte aus nichtselbständiger tätigkeit, oder das gewerbe wird je nach gesellschaftsform eine eigene juristische person, erhält eine eigene steuernummer und wird z.b. nach GuV besteuert.


    was ist eine "qualifizierte" rechnung? eine "qualifzierte" rechnung impliziert nicht eine ausgewiesene mwst!


    eine "qualifizierte" - was ist eigentlich qualifiziert? - rechnung erfordert einen verkäufer mit steuer id und kontaktdaten, einen käufer mit kontaktdaten, ein produkt/dienstleistung, einen einzelpreis, eine summe, eine bankverbindung und evtl. noch ein zahlungsziel.


    kleingewerbe dürfen sich bis eur 17.500 im ersten jahr nicht um die umsatzsteuer kümmern, dürfen sie daher nicht ausweisen und können sie auch nicht ansetzen, denn sie bezahlen auch alles brutto.


    so, nun sind ein paar zahlen gefallen. als unternehmer muss ich mir also überlegen, von welchen umsätzen im nebengewerbe auszugehen ist und dann die günstigste steuerform/veranlagung zu wählen. jedes szenario hat vorteile, aber auch nachteile für einen "gründer".


    warum ist ein gewerbe nach §19 bei "materialintensiver" produktion unsinnig?? - verstehe ich nicht...


    die frage nach der sinnhaftigkeit des §19 stellt sich nicht, denn die grenzen sind mit eur 17.500 UMSATZ automatisch gesetzt. kaufe ich material für eur 15k ein und verkaufe ich es für eur 17.600, dann erfülle ich §19 nicht mehr...


    zum thema betriebssicherheit.


    der themeneröffner setzt bei seinem laser eine klasse 1 zugrunde. wo steht das? wenn ich mich recht entsinne, dann ist der laser ein amerikanisches modell. amerikanische laserklassen haben mit deutschen überhaupt nichts gemeinsam.


    bei der gewerbeanmeldung gilt zunächst gewerbefreiheit - das heisst, jeder kann machen und lassen wie und was er lustig ist - BIS AUF die begrenzung auf erlaubnis- und anzeigepflichtige gewerbe.


    mit der anmeldung des gewerbes am gewerbeamt erfolgt auch automatisch eine anmeldung bei der ihk bzw. berufsgenossenschaft.


    die berufsgenossenschaft KANN sehr wohl einen nachweis zum arbeitsschutz anfordern - und das tun sie sehr gerne, wenn irgendwo auch nur der funken einer ahnung besteht.


    das WIRD sie auf jeden fall, wenn arbeitnehmer angemeldet werden...