Passt doch auch in die Spülmaschine.
Beiträge von mabrado
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Hallo Ario,
willkommen im Forum.
Über den Widerstand an der exponierten Stelle würde ich mir keine sonderlichen Gedanken machen.
Ich habe den K40 Aufbau an der Stelle nicht mehr so richtig in Erinnerung, aber es hat wohl mit mehr oder weniger isoliertem Aufbau zu tun.
Kunstoffrädchen, Plastikunterlegscheiben usw.
Außerdem ist es unwahrscheinlich, das genau dort eine unzulässige Spannung auftritt und du dann auch noch genau dort damit in Kontakt gerätst.
Gruß aus Dortmund
Markus
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Ich hätte gerne einen 644x...
habe eine feste Suche bei Ebay und auf Kleinanzeigen geschaltet, dann bekommst immer ne Mail wenn einer eingestellt wird.
Ich auch
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N'Abend Aileen,
auch von mir ein herzliches Wilkommen.
Wie sieht denn das Bild bei Wilhelm Busch an den entsprechenden Stellen im Original aus?
Gruß
Markus
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Poppnieten tun es auch.
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Für einen Laserschneider denke ich, dass 150 mm für die Z-Achse zu klein sind. Warum versuchen Sie es nicht mit 200 mm oder 220 mm? Dann ist es eine falsche Idee, es nach hinten zu legen. Es ist am besten, es entweder neben oder nach unten zu stellen.
Aha
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Frage ist, ob das zum gegenwärtigen Zeitpunkt Sinn macht.
Ich habe das erst durch den Controller geschaltet, als ich den
Kompressor angeschlossen habe und drei Schaltzustände haben wollte.
Also, es geht auch prima ohne.
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Das regelt nur die generelle Verfügbarkeit.
Musst du im Job noch je Layer ein- oder ausstellen.
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Das hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Aber das ist auch nicht der springende Punkt.
In der Grundausstattung funktioniert es normalerweise,
ohne das man extra ein Rückschlagventil einbaut.
Jedenfalls nicht bei mir und auch nicht beim Armin.
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Erdung nicht vergessen.
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Je nach Lage deines Kellers, würde ich das Alles nicht zu dicht machen.
Die Luft, die du rauspustest muss auch irgendwo herkommen.
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Ich würde mal schauen in welche Richtung es denn in den Chiller läuft.
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Ich würde mir das überlegen, Wenn er dir 150 Euro erstattet, hast du den Laser für 229 Euro.
Vielleicht lässt sich auch noch etwas mehr Erstattung rausholen.
Für die ersten Schritte mit CO2 reicht das Teil erstmal.
Und die 30 W CO2 sind was ganz anderes als dein Neje.
Genauso die Wasserpumpe mit Eimer. Bis du da an die Grenzen stößt, dauert es schon etwas.
Wenn du dabei bleibst, wird dir der K40 ohnehin nicht reichen und der 3000 Chiller auch nicht.
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Grüße aus Dortmund
Markus
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Bei manchen ist der passende Stecker übrigens dabei.
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Ist echt grausam das zu lesen.
Vielleicht solltest du dir einen Trotec oder Sabko oder Cameo oder sowas kaufen,
da treten weniger Probleme auf und es ist auch immer jemand zum Fragen da.
Wenn du eine Chinakiste kaufst, musst du basteln, probieren und tüfteln,
schauen und schrauben und nur wenn du wirklich nicht mehr weiter weißt nachfragen.
Das Einstellen von Spiegeln haben hier die Ersten ganz alleine ausgetüftelt.
Sie waren dann so nett auch diverse Tutorials zu schreiben. Mittlerweile gibt es auch
welche bei Youtube. Muss man sich nur anschauen und machen.
Sind bisher fast alle mit zurecht gekommen oder so ein Laser war halt nichts für sie.
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Erst ab drei Buchstaben fängt die Suchmaschine das werkeln an und das doofe ist, viele Begriffe bestehen nur aus drei Buchstaben, z.B. LAN USB DPI PPI und weiß der liebe Gott was sonst noch.
Noch Einige (402) Die Fantastischen Vier - MfG (Original HQ) - YouTube
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Produktpiraterie hat nichts mit der Problematik hier zu tun. Hier sollen keine Markenprodukte kopiert werden, sondern nur Markenlogos.
Das Krokodil auf den Pullover aufgenäht zu verkaufen ist Produktpiraterie (Es geht um den Pullover, nicht in erster Linie um das Krokodil).
Markenlogos reicht. Es geht natürlich nicht um die Pullover, sondern nur um das Krokodil.
Wäre kein Krokodil drauf, würde es der Tourist nämlich nicht kaufen.
Genauso verhält es sich mit Logos, die du auf irgendwelche Gegenstände laserst.
Solltest du das nicht ausschließlich für dich, respektive privat tun, steht Ärger ins Haus.
Sobald du ein z. B. ein BvB Logo oder Marvel oder Disneyfiguren für einen Kunden auf einen Gegenstand laserst, nutzt du es gewerblich.
Da kann der Kunde erzählen , was er will. Solange er die Rechte nicht inne hat, hängst du drin.
Im günstigsten Fall kannst du den Kunden noch verklagen, darüber dass er dich getäuscht hat.
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Wenn das alles mal so einfach wäre.
Gesetzt den Fall dein Kunde möchte 1.000 Paar Nikes,
nur für private Zwecke, versteht sich.
Da kann er dir unterschreiben soviel er möchte,
wenn du die Dinger machst, wird der Richter dir schon erklären,
dass du dich eben nicht auf eine Freistellung durch den Kunden berufen kannst.