Wo kein Kläger, da auch kein Richter.
Jetzt gibt es aber Anwälte, die sich auf Regelverstösse spezialisiert haben.
Ein dubioser Ruf eilt Ihnen voraus
und die Vermutung der Erfolglosigkeit oder Unfähigkeit auf anderen Gebieten ist naheliegend.
Trotzdem können diese Leute einen Verstoss gegen Urheberrechte teuer gestalten.
Es gibt z.B. den pressebekannten Fall einer Rezepte Seite und der ging so:
Frau M.(45) aus B. bei K.
betreibt eine private Seite für Kochrezepte,
garniert mit mehr oder weniger belanglosen Bildern vom verwendeten Gemüse und sonstigen Zutaten.
Gleichzeitig ermuntert sie die Mitglieder ihrer Community
auch so eine Seite auf die Beine zu stellen, weil es doch so schön ist wenn man gemeinsam usw.usw..
Die die es getan haben bemerken schnell,
dass es schöner wäre, wenn man denn ein paar Bilder hätte und nicht nur Rezepte.
Zwecks Behebung dieses Misstandes, vertrauend auf das muggelige Verhältnis zu Frau M.(45) aus B. bei K.
haben sich dann einige die Fotos einer Paprika, eines Brötchens oder einer Bockwurst (in Echt, eyh)
von der initiierenden Seite heruntergeladen und auf der eigenen Seite eingebaut.
Und na klar, jetzt kommt die Überraschung.
Sie bekommen Post von einem Anwalt, der aus dieser Rechtsverletzung ein globale Bedrohung konstruiert
und daher bei Gericht die Erstellung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beantragt, fordert, wie auch immer.
Der Richter sieht auf den Fall, sieht auf die Gesetze,
unterdrückt sein Bedürfnis sich zu übergeben,
und muss am Ende dem Anwalt Recht geben.
Nach Aufdeckung der Identitäten aller Beteiligten stellt sich folgende Konstellation heraus:
Der Fotograf dessen Rechte so erheblich in Mitleidenschaft gezogen wurden
hat irgendwann mal Frau M.(45) aus B. bei K. geheiratet und ist somit ihr Ehemann.
Auf Grund der Qualität und Kreativität der Fotos sowie dem gezeigten Verhalten
ist hier die Vermutung der Erfolglosigkeit oder Unfähigkeit auf anderen Gebieten ebenfalls naheliegend.
Der Richter sah das ganze nach eigenem Bekunden ähnlich,
musste sich aber an die Gesetze halten. (Ist ja normalerweise auch wünschenswert)
Später gab es noch Diskussionen darüber ,
ob derartig belanglose Bilder überhaupt ausreichende Schöpfungshöhe besitzen, um schützenswert zu sein.
Nicht jedes "Kunstwerk" kann das von sich sagen.
Der Ausgang ist mir leider unbekannt
Zu dem Fall gab es mal ne Doku im TV (daher meine Kenntnisse),
die ich aktuell leider nicht ausgraben kann.
Zusammenfassung : Wenn es blöd läuft und sich irgendwelche Armleuchter ausreichend Mühe geben, wird es teuer.