Sicherheitsdatenblatt
Gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006 (REACH)
ZnSe, kristallin Version 2.2 / DE Bearbeitungsdatum: 09.01.2024
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13. Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
o Sicherheitshinweis gemäß REACH: P501 P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen /
regionalen / nationalen / internationalen Vorschriften.
o Stoff: In Originalbehälter belassen und nicht mit anderen Abfällen vermischen.
Als Sonderabfall gemäß den örtlichen bzw. nationalen
Sicherheitsvorschriften und Gesetzen behandeln.
o Verpackung: Verunreinigte Verpackung ist wie der Stoff zu handhaben, gereinigte
Materialien können dem Hausmüll zugeführt werden.
o Abfallschlüssel gemäß AVV: 16 03 03 Anorganische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
15 01 10 Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder
durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
o Abfallcode gemäß LoW: entspricht AVV-Schlüssel
o Sonstige Empfehlungen: Abfall sollte nicht über Abwässer entsorgt werden