Beiträge von Rotzeplom

    Für was sonst gibt es die überhaupt?

    Um für sich selber eine schöne Deko fürs Wohnzimmer zu basteln. In dem Moment, wo Du ein solches Teil für 1 € an Deine Schwägerin verkaufst, stehst Du auf dünnem Eis.

    Ich bin eben beim Stöbern auf Ebay über diverse Anbieter gestolpert, die Logos deutscher Fussballvereine als Wandtatoo, auf Klamotten oder gelaser anbieten. Für die aufgerufenen Preise kann ich mir schwerlich vorstellen, dass diese "Gewerbetreibenden" an die Vereine entsprechende Lizenzgebühren zahlen.

    Bei einem findet sich zur Problematik der folgende Hinweis unter der Artikelbeschreibung:

    Markenschutz:

    Alle Geschützten Namen gehören ihren Eigentümern. Sämtliche der in dieser Beschreibung erwähnten Namen von Marken oder Firmen gehören Ihren Eigentümern und werden ohne Gewährleistung der freien Verfügbarkeit wiedergegeben.

    Die Namen sind entweder eingetragene Warenzeichen oder sollten als solche betrachtet werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechte aller Logos, Markennamen, Warenzeichen usw. bei den jeweiligen Inhabern liegen.

    Die Textilien (T-Shirt, Pullover, Jacken, Taschen) und Aufkleber, Sticker und Buttons sind KEIN OFFIZIELLES MERCHANDISING. Die Fertigung erfolgt ausschließlich individuell, im und nach Kundenauftrag!!!

    Der Auftraggeber erklärt mit dem Kauf dieses Artikels, dass er im Besitz der für die von ihm in Auftrag gegebenen

    Leistungen erforderlichen Urheber-/Markenrechte ist oder sich, falls er nicht selbst Urheber und/oder Markeninhaber ist,

    von solchen eine Genehmigung für die Verwendung der Abbildungen, Markenzeichen oder Namen eingeholt hat. Es wird vom Auftragnehmer nicht überprüft, ob der Auftraggeber im Besitz der für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen

    Urheber- und Markenrechte ist. Sollten Sie Inhaber einer der oben aufgeführten Marken sein und diese verletzt sehen, so senden Sie uns vorab eine Ermahnung und keine ABMAHNUNG!

    Sollte trotz aller Sorgfalt eine Rechtsverletzung auf unseren Internetseiten festgestellt werden, ist der schnellste Weg diese zu beseitigen, eine E-Mail mit entsprechendem Hinweis an uns. Wir versichern, jede festgestellte Rechtsverletzung schnellstmöglich zu beseitigen und in Zukunft zu unterlassen. Eine anwaltliche- und kostenbewehrte Abmahnung würde die Beseitigung aus technischen- und organisatorischen Gründen verzögern. Sie wäre daher als vorgeschoben und nur zum Zwecke des Geldverdienens erstellt anzusehen.


    Der Hinweis, dass vor Abmahnung eine Mail zu schicken sei, ist natürlich Schwachsinn und rechtlich irrelevant.

    Aber den Versuch die Markenrechtsverletzung selbst, auf den Kunden abzuwälzen finde ich sportlich.

    Dann bau um : )


    Laser_01.jpg

    Genau das habe ich vor. Habe eine Anfrage an den Hersteller geschickt. Der baut mittlerweile hauptsächlich (großformatige) Schneid- und Beschriftungslaser und sollte alle Daten der Maschine haben.

    Laut seinen Aussagen ist das machbar, das wäre aber am Ende ein Klasse 4 Laser und das bereitet ihm Kopfweh. Keine Ahnung warum....

    Was geht bloß durch deren Köpfe ?

    Wenn man extrem billig produzieren- und nahezu kostenlos weltweit versenden kann, sich um keinerlei Sicherheits- oder Umweltschutzauflagen was scheren muss und rechtlich nicht haftbar zu machen ist, dann kann man jeden Scheiss produzieren. Die Weltbevölkerung ist so groß. dass sich immer genügend Idioten finden die das kaufen um es rentabel zu machen. Sogar wenn es nur die Redaktion von "Hot oder Schrott" ist, die kostenlos Werbung dafür macht.


    pic.jpeg

    Auflösung:


    Nach längerem Telefonat mit Allplast und diversen neuen Probeläufen steht nun fest, es liegt am Material.

    Die von mir verwendeten Platten sind einfach für die Lasergravur nicht geeignet.

    So einfach kann es sein....


    Vielen Dank nochmal für Eure Hilfe!

    So funktioniert Internet! :hauwech:


    Also Daniel, ich sehe das so:
    Du solltest ganz vorne anfangen und abklären ob es rechtlich und technisch möglich ist einen Laser in der von Dir beschriebenen Form überhaupt in Deiner Wohnung zu betreiben. Wenn es blöde läuft, gibst Du sonst einen Haufen Geld aus und darfst dann nicht so wie Du willst.

    Ziel vom Vermieter ist....einen Mieter der pünktlich seine Miete zahlt und selbst da hat ein Vermieter keinen verbindlichen Anspruch : )

    Allerdings. Nur zahlen Mieter für Gewerberäume in der Regel eine deutlich höhere Miete als für privaten Wohnraum.
    Und dass ein Vermieter keinen verbindlichen Anspruch auf Miete hat, ist mir neu. Ich würde aber (aus Eigennutz) gerne mehr darüber erfahren. ;)