Beiträge von Hirzi

    Servus Andreas,


    Danke für Deine Vorstellung und Herzlich willkommen im Forum.
    Bei uns bist Du gut aufgehoben :)


    Schönen Gruß
    Michi

    Deshalb für Holz eine geringere Auflösung, da dort auch am Rand des Spots eine deutlich sichtbare "Bräunung" auftritt und
    sich bei höherer Auflösung die Punkte sonst zu stark überlagern.


    Wobei man hier aber 2 Dinge nicht verwechseln sollte:


    • Die Auflösung des Bildes:
    Sie wird richtigerweise in ppi (pixel per inch) angegeben und bezeichnet die Auflösung des digitalen Bildes.
    Für 1:1-Ausdrucke auf Tintenstrahl- oder Laserdrucker, sowie Offset- oder Digitaldruck sollten Bilder 300ppi aufweisen.
    Sollen Bilder hier z.B. auf 200% skaliert werden, sollten sie schon 600ppi haben. Umgekehrt analog dazu.


    • Die Drucker- oder Laserauflösung:
    Sie wird richtigerweise in dpi (dots per Inch) oder lpi (lines per inch) angegeben und bestimmt demnach die Auflösung, also die Feinheit und Detailgenauigkeit des Drucks bzw. der Lasergravur. So wie beim Druck die Größe der Druckpunkte und der Untergrund diese Werte beschränkt, beschränkt der Durchmesser des Laserspots und das zu lasernden Material die Qualität der Auflösung.


    Allerdings kann die Auflösung des digitalen Bildes für z.B. Sperrholzgravur ohne weiteres auch höher als benötigt sein, denn die Laserauflösung in lpi gibt man sowieso extra dem Controller oder Treiber vor dem Start des Laserjobs vor, genauso wie man einem Drucker einen bestimmten dpi-Wert (300, 600, 1200) oder eine Ausgabequalität (Entwurf, Beste, etc.) vorgibt.


    Gruß
    Michi

    Guckst Du bei Corel Photopaint:


    Foto im Menü „Bild“ > Unterpunkt „Farbmodus“ > zu einem „Schwarzweiß (1Bit)“-Bild konvertieren mit der Methode „Floyd-Steinberg“ oder „Stucki“.


    In der Normalansicht je nach Bildgrösse schaut’s erstmal furchtbar am Monitor aus, erst in der Vergrößerung (z.B. 100 oder 200%) siehst Du, wie es wirklich ist.

    Du mußt das Photo so bearbeiten, dass es möglichst kontrastreich rüberkommt und dann mit der Dithering-Methode „Floyd-Steinberg“ zu einem als 1Bit-Bild umwandeln.
    Dabei ist dann jeder Bildpunkt entweder weiß oder schwarz, also 1Bit (0 oder 1), so ähnlich wie ein Schwarzweißfoto im klassischen Zeitungsdruck. Der Eindruck von Graustufen entsteht durch die mehr oder weniger große Häufung von schwarzen oder Weißen Bildpunkten in bestimmten Mustern. Alternativ kannst Du auch die Methode „Stucki“ verwenden, einfach mal ein bisschen rumtesten.


    Warum das Foto in Vektoren gewandelt werden soll, ist mir übrigens schleierhaft.


    Gruß
    Michi

    Ich bin im B2B und B2C als Kleinstunternehmer tätig, wie soll das kontrolliert werden?
    "Vollständigkeitsmeldungen, bei denen der Bezug und die Rücknahmemenge
    genau aufgeschlüsselt werden müssen sind gott Sei dank erst ab Mehreren
    Tonnen Verpackungsabfall abzugeben"



    Das heißt es wird nicht kontrolliert?


    Wenn Du Waren in Versandverpackungen, die, falls Du auch Hersteller bist, vielleicht auch noch in von Dir oder Auftragnehmern gefertigte Verkaufsverpackungen an Privatkunden versendest, bist Du der Inverkehrbringer der Verpackungen.


    Diese Waren darfst Du nur verkaufen, wenn Du als erstes bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert bist, als nächstes bei einem Dualen Systempartner Deine erwartete Menge registrierst und diese wiederum dem Register meldest.


    Falls Du das nicht tust, handelst Du strafbar.
    Und das alles kann aufgrund der Öffentlichkeit des Registers babyleicht kontrolliert werden. Wenn ich evtl. als Wettbewerber unterm privaten Deckmäntelchen was von Dir gekauft habe, Dich aber nicht im Register finde, kann ich Dich relativ leicht aus dem Wettbewerb kegeln. Durch eine Abmahnung vielleicht, oder Du kriegst eine teure Strafe. Die kann bis 200.000€ gehen.


    VG
    Michi

    Nachdem in einem eher technischen Thread auch das neue Verpackungsgesetz zur Sprache kam, habe ich hier einiges dazu zusammengeschrieben. Man kann nur jedem hier, der Verpackungen mit seinen Erzeugnissen befüllt und/oder für den Versand verpackt, empfehlen, sich damit auseinanderzusetzen, um nicht heftig auf die Schnauze zu fallen.


    Denn er gilt dann als Inverkehrbringer der Verpackungen und muss sich an den Entsorgungskosten der Dualen Systeme wie Zentek, Interseroh, Grüner Punkt, etc. entsprechend seiner Verpackungsmengen beteiligen. Das galt zwar mit der Verpackungsverordnung auch schon, wurde aber nicht von jedem ausreichend umgesetzt.


    Nun wurde die Zentrale Stelle Verpackungsregister geschaffen, bei der sich jeder, der bereits Verpackungen in Verkehr bringt, bis zum 1.1.2019 kostenlos registrieren haben muß, also noch dieses Jahr.
    Sind Marken vorhanden, müssen auch diese registriert werden.


    Dieses Register ist öffentlich, und jeder, ob Kunde oder Wettbewerber kann einsehen, wer dort registriert ist. Und das ist das gefährliche an dem neuen Gesetz. Bringt man nämlich als Hersteller oder Händler Verpackungen in Verkehr und ist
    dort nicht gelistet, handelt man strafbar, da man dann keine Verpackungen samt Inhalt in Verkehr bringen, bzw. verpackte Waren verkaufen darf. Empfindliche Strafen oder Abmahnungen drohen.


    Außerdem muss man sich bei einem Dualen System gegen entsprechende Gebühr anmelden und die dort lizensierten Verpackungsmengen über das Portal LUCID dem Register melden.


    Die Dualen Systeme melden mit der persönlichen Registrierungsnummer des Kunden dessen lizensierten Verpackungsmengen ebenfalls an das Register, sodaß Abweichungen leicht auffliegen, was ebenfalls teuer werden kann.


    Man lizensiert also zu Jahresbeginn die zu erwartende Menge (Planmenge) seiner Verpackungen und meldet es dem Register. Erhöht sich während des Jahres die Menge, lizensiert man einfach nach und meldet auch dies dem Register.


    Am Ende des Jahres oder gleich zu Beginn des nächsten macht man dann bei der zentralen Stelle und bei seinem Lizenzpartner eine Jahresabschlussmeldung, in der man bei Bedarf die IST-Menge des Jahres noch anpassen oder nachlizensieren kann.
    Bagatellmengen gibt’s übrigens nicht!


    Alle diese Meldungen müssen persönlich vorgenommen werden, sie dürfen nicht durch Dritte erfolgen.



    Wer also die in Verkehr gebrachte Verpackungsmenge sauber bei einem Dualen Systempartner lizensiert hat und dort dementsprechend für die Entsorgung bezahlt und genau diese Mengen auch dem Register gemeldet hat, sollte eigentlich nichts zu befürchten haben.


    Denn der Sinn des neuen Verpackungsgesetzes ist ja, dass sich jeder, der Verpackungen als Händler, Importeur oder Hersteller in Umlauf bringt, gerecht an den Entsorgungs- bzw. Recyclingkosten beteiligt. Das war bislang noch nicht so, da gab es zu viele schwarze Schafe. Jetzt erwartet man, dass die Kosten für den Einzelnen sogar sinken könnten, weil sich alle beteiligen müssen. Außerdem sollten die Verpackungen nachhaltiger werden, wenn man sparsamer damit umgeht.
    Es ist dann auch nicht mehr ganz so ungefährlich, Verpackungen, die man zuhause rumliegen hat, wieder für den Versand zu verwenden. Man weiß ja nicht unbedingt ohne weiteres, ob dessen Inverkehrbringer dafür bezahlt hat.
    Entweder man benützt sie nicht, oder rechnet sie ebenfalls der lizensierten und gemeldeten Menge zu.


    Viele Verpackungshersteller bieten die Lizensierung der Verpackungsmengen bei einem Dualen Systempartner übrigens gleich mit an.


    So, das war jetzt viel zu lesen, aber es ist zu wichtig, als dass man es nicht beachtet. Gerade Kleingewerbetreibende oder Nebengewerbler lassen diese Thematik aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit schon mal außer Acht, die Zentrale Stelle Verpackungsregister ist hier aber aufgrund seiner Öffentlichkeit dann die Stelle, die einem das Genick brechen kann.


    Für daß, was ich hier geschrieben habe, übernehme ich keinerlei Haftung und Gewähr für die Richtigkeit. Es ist auch keine Rechtsberatung, sondern dient lediglich der Information und Empfehlung, sich selbst ausreichend im Internet etc. zu informieren. Z.B. bei Google über den Suchbegriff „Verpackungsgesetz“.


    Schönen Gruß
    Michi

    Servus Armin,


    Herzlich Willkommen auch von meiner Seite.


    Hier im Forum hab schon viele bewiesen, was man alles aus dem K40 rausholen kann. Daß dabei die penible Strahlwegeinstellung eine sehr große Rolle spielt ist ja eh klar, das ist bei den größeren Lasern nicht anders. Ein paar Verbesserungen sind auch empfehlenswert, wie z.B. ein Air Assist oder ein roter Ziellaser.


    Deckelschutzschalter für Deine eigene Sichrheit würde ich auch anraten oder ein Durchflussschalter im Zulauf der Wasserkühlung zum Schutz der Röhre. Aber wenn Du Deine Kiste schon so oft zerlegt hast, hast Du ja vielleicht schon das eine oder andere realisiert.


    Ansonsten wünsch ich Dir viel Spaß hier und das, was Du gemacht hast sieht doch schon sehr gut aus.


    Gruß
    Michi

    Ich würde auch mal behaupten, daß die Röhre fertig mit der Welt ist. Normalerweise weißt der Strahl eine schöne rosa Färbung auf, ist er so weiß wie in dem Video, ist das CO2 weitgehend erschöpft. Deshalb gibt’s hier auch keinen Brandfleck im Papier.


    Normalerweise geht man bei Glasröhren von einer Lebensdauer von 1000 - 2000 Stunden aus, im optimalen Fall. Dabei kommt es aber drauf an, ob alle positiven Faktoren eingehalten werden:
    Betrieb mit ausreichender Kühlung, Umgebungstemperatur um die 20 Grad, keine rapiden Temperatursprünge, Betrieb bis max. 75% der Maximalleistung, keine lange Lagerung seit der Herstellung, keine Produktionsfehler bei der Versiegelung.


    Bereits ein nicht richtig erfüllter Punkt kann die Lebensdauer massiv einschränken. Auch wenn jemand seine Röhre lediglich erst ein paar Stunden seit dem Kauf benutzt hat, kann es trotzdem sein, daß sie z.B. schon vor 1 1/2 Jahren produziert wurde und seitdem lange im Lager in China lag. Auch wenn eine Röhre nicht benutzt wird, altert sie.


    Neue Röhren gibt’s z.B. bei Allplast oder Sabko. Sie kosten zwar viel mehr als die billigen Chinaröhren bei eBay etc., werden aber vor dem Versand nochmals geprüft. Somit hast Du die Sicherheit, daß Du eine funktionsfähige Röhre erhältst. Eine Garantie wird Dir aber trotzdem nicht gegeben, weil beide Firmen nicht sicher sein können, daß Du die Röhre richtig behandelst, eine Fehlbehandlung aber auch nicht bewiesen werden kann.


    Gruß
    Michi

    plexiglas" ist ja ein firmenname, keine Materialbezeichnung


    Sorry, aber das muß ich hier richtigstellen: Plexiglas ist kein Firmenname, sondern eine geschützte Handelsmarke der Evonik Röhm GmbH. Andere Acryl-Hersteller dürfen deshalb ihr Zeugs zwar Acryl oder PMMA, aber nicht Plexiglas nennen. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich dieser Handelsname aber auch als Bezeichnung allgemein für Acryl eingebürgert.
    ##Klugscheissermodus aus ;)