Hallo
Es gibt wenig Sinn hier einzelne Satzfragmente herauszupicken.
In der Regel ist die Sicherheit der Produkte, die in der EU an Verbraucher verkauft werden, bereits durch die Harmoinisierungsvorschriften festgelegt.
Natürlich stürzt sich jeder Rechtsanwalt auf seinen Webseiten jetzt auf dieses Gesetz, er will ja neue Mandanten haben. Komplizierte Texte erzeugen bei unerfahrenen Selbstständigen Angst und lockt sie in die (teure) Beratung. Die Beratung wird aber auch bei den zuständigen Kammern kostenlos angeboten.
Man muss keine Angst haben, dass diese Verordnung einem das kleine selbstständige Licht abdreht. Grundsätzlich soll die Verordnung ja die Verbraucher schützen und nicht den Händlern schaden.
Als Grundlage für das Verständnis der Verordnung hier erstmal diese als PDF.
Man sollte sich, wenn man die liest, von seinen Produkten lösen und allgemein denken.
Wenn ein Händler Produkte verkauft, kann er nicht erst ein Ingenieursstudium absolvieren, um einzuschätzen, ob ein Produkt sicher ist. Deshalb ist der Hersteller verpflichtet, eine Risikobewertung zu erstellen und diese 10 Jahre aufzubewahren.
sobald du verkaufst musst du die Richtlinie einhalten, egal woher du deine Ware hast,
In Artikel 7 steht "Vermutung der Konformität mit dem allgemeinen Sicherheitsgebot".
Wenn der Hersteller, Einführer, etc., dem Händler z.B. durch die Verwendung des CE-Zeichens versichert, dass alle geltenden Regeln eingehalten werden, reicht das für den Händler. Er muss nur die nötigen Papiere 10 Jahre aufbewahren.
Der Händler kann dann ganz klar vermuten, dass eben das auch zutrifft. Damit hat der Händler auch die Basis zu einer Vermutung, dass die Sicherheitsbestimmungen eingehalten sind. Natürlich gilt die Verordnung auch für Werbeartikel, denn die sind ja für den Verbraucher bestimmt. Aber es ist jetzt nichts Neues, was man da kontrollieren müsste.
Kauft man Material zu, sollte man die Unterlagen dazu aufbewahren.
Hersteller müssen für jedes Produkt eine Risikoanalyse durchführen und technische Unterlagen mindestens zehn Jahre lang aufbewahren. Diese Anforderungen ergänzen die bisherigen Vorgaben der Richtlinie 2001/95/EG. Wer Herstellt sollte die bisherigen Vorgaben kennen.
Kauft der Hersteller Produkte und verändert sie, muss er eine neue Risikobewertung erstellen und muss die Rückverfolgbarkeit gewährleisten.
Wenn ich Produkte aus Acrylglas herstelle, brauche ich nicht aufzuschreiben das es gesundheitsschädlich sein kann wenn der Verbraucher sich das auf den Fuß fallen lässt. In meiner internen Bewertung zu dem Produkt steht: " Kein Risiko", das bewahre ich 10 Jahre auf.
Kaufe ich Material und schneide es mit dem Laser, muss ich eine Risikobewertung für diese Bearbeitung durchführen, nicht für das Material. Wenn durch den Laserschnitt in Sperrholz Dioxine aus dem Kleber freigesetzt werden und ich das dann ohne weiteren Schutz zum Einstecken in Kuchen verkaufe, muss ich durch die Angabe meines Namens zu ermitteln sein. Kopf runter und wegducken geht dann nicht mehr. Man kann sich auch nicht herausreden. Dann gelten für die DIY-Hersteller die gleichen Spielregeln wie für große Hersteller. Da sollte man aufpassen, dass einem sowas nicht auf die Füße fällt. Als Firma habe ich aber auch jetzt die Produkthaftung.
Online-Marktplatzanbieter müssen sich registrieren und sicherstellen, dass ihre internen Sicherheitsverfahren wirksam sind. Da geht es auch nur um Informationspflichten.
Ich habe gestern unseren Online-Shop auf GPSR-Konform umgestellt. Ich gebe einmal vom Hersteller die Daten: Firma, Name, Adesse, elektr. Kontakt ein. Gebe ich ein neues Produkt ein, wähle ich den Hersteller aus und die Adresse erscheint unter der Produktbeschreibung. Wo sich die Online-Marktplatz-Anbieter registrieren müssen, interessiert mich wenig, ich denke hier ist keiner der so etwas betreibt.
Händler müssen für die Zeit in denen ein Produkt bei ihnen lagert, sicherstellen das sich keine neuen Gefahren bilden. Wenn ich eine Tonne Kaffee kaufe, muss ich das entsprechend lagern können, damit sich kein Schimmel bildet. Wird hinterher Schimmel gefunden, muss ich durch die Angabe meiner Firmendaten auffindbar sein.
Ich habe eine Veranstaltung bei der IHK zu diesem Thema besucht, das war im Frühjahr. Das Ganze wurde sehr unaufgeregt behandelt und ich bin schon damals zu dem Schluss gekommen, dass die Veranstaltung eher zur Rechtfertigung der hohen Beiträge diente, als zur Vermittlung nötiger Informationen.
Es gab nichts umsonst, also rausgeschmissene Zeit.
Was ich noch machen werde ist Informationen über Gefahren, z.B. für verwendete Magneten in den Infobereich meiner Webseiten zu setzen. Das bekomme ich aber alles von den Magnet-Händlern.
Und was den Verkauf von "Billig-Lasern" betrifft, wird sich nichts ändern. Die Hersteller liefern die Geräte mit CE-Zeichen, dann müssen sie die geltenden Regeln erfüllen. Das ist bereits alles geregelt und die neue Verordnung regelt nur das, was noch nicht geregelt ist.