Die Maschinenrichtlinie, Die CE Vorschriften und der (leider fast ausgestorbene) gesunde Meschenverstand.
Das sind alles völlig ungesicherte Klasse 4 Laser die so in Europa weder vertrieben noch in Betrieb genommen werden dürfen.
Die Maschinenrichtlinie enthält Schutzvorschriften. Es reicht schon wenn ein Schalter beim öffnen des Gehäuses den weiteren Betrieb unterbricht.
Vorschrift ist das man weder in den direkten, noch in den Indirekten Strahl kommen kann. Siehe unten…
Ist so auch bei meiner CNC-Fräse. Die Fräse, in Deutschland hergestellt, wird "als Teil einer Anlage" verkauft. Sie muss eine Einhausung erhalten mit den vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen. Die Berufsgenossenschaft hat die Anlage für die Bedienung durch Angestellte abgenommen. Für mich braucht sie nicht abgenommen zu werden.
So ist das beim Laser auch.
Ich habe jahrelang an einem 600Watt CO2 Laser gearbeitet (2x3 Meter-Tisch) der frei in einer Halle stand, ohne Einhausung. Auf dem Boden waren Markierungen die den Laserbereich "abgeteilt" haben. Innerhalb dieses Bereichs musste Brille getragen werden, während des Betriebs durfte keiner die Markierungen überschreiten. Heute ginge das genauso, nur das statt der Markierungen transportable Laserschutzwände hingestellt werden müssten.
Also, hat man einen offenen Laser und stülpt während des Betriebs eine Acrylglashaube drüber ist alles gut. Solange kein Angestellter dran arbeitet.
Die "CE Vorschriften" gibt es nicht. Das ist eine Konformitätserklärung. Der Hersteller oder Inverkehrbringer erklärt das das Gerät den aktuell gültigen Bestimmungen entspricht. Dann kann er das CE draufkleben. Wenn ich eine Maschine gewerblich importiere und weiterverkaufe bin ich der "Erstinverkehrbringer". Dann muss ich die Konformitätserklärung erbringen und hafte dafür. Neben dem CE-Zeichen muss die Adresse dessen stehen der die Konformitätserklärung abgibt. So läuft das mit Millionen von Chinageräten die dann unter Markennamen in Deutschland verkauft werden.
Wenn ich den Laser den ich aus China importiere nicht weiter verkaufe ist die CE nicht nötig, denn das Gerät wird nicht "in Verkehr gebracht"
Den Laserschutzbeauftragten braucht nur ein Betrieb bei dem Angestellte am Laser Arbeiten. Der Laserschutzbeauftragte muss aber keine Ausbildung machen. "Erfahrung" reicht aus.
Die Berufsgenossenschaft ist eine Pflichtversicherung für Angestellte. Ist ein Selbstständiger nicht angestellt (z.B. als GmbH-Geschäftsführer) ist die BG eine freiwillige Versicherung, die aber nichts zu sagen hat. So lange also kein Angestellter Zugang zum Laser hat (Schlüsselschalter reicht) fällt die BG auch raus.
Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - Es gibt in jedem Bundesland eine Stelle die für die Sicherheit der Waren prüft und verantwortlich ist das die in der EU verkauften Waren diesem Gestz entsprechen. Würden diese Laser mit dem ProdSG kollidieren könnten sie nicht auf dem deutschen Markt verkauft werden. So etwas gab es am Anfang der 3D-Drucker-Zeit, als noch die Hizbetten und Extruder abgefackelt sind
Das Produktsicherheitsgesetz beinhaltet heute auch die früher separaten Niederspannungsrichtlinie und Maschinenrichtlinie.
Das sind alles völlig ungesicherte Klasse 4 Laser die so in Europa weder vertrieben noch in Betrieb genommen werden dürfen.
Siehe meine Bemerkung zum ProdSG. Die Geräte dürfen in Europa verkauft werden. Wenn sie eine bestimmte Leistungsdichte überschreiten muss die Einhausung mit Sicherheitseinrichtungen vorhanden sein die der 2006/42/EG Maschinenrichtlinie entspricht. Und was steht drin in diesem tollen Werk?
Laserstrahlung
Bei Verwendung von Lasereinrichtungen ist Folgendes zu beachten:
• Lasereinrichtungen an Maschinen müssen so konstruiert und gebaut sein, dass sie keine unbeabsichtigte Strahlung abgeben können.
• Lasereinrichtungen an Maschinen müssen so abgeschirmt sein, dass weder durch die Nutzstrahlung noch durch reflektierte oder gestreute Strahlung noch durch Sekundärstrahlung Gesundheitsschäden verursacht werden.
• Optische Einrichtungen zur Beobachtung oder Einstellung von Lasereinrichtungen an Maschinen müssen so beschaffen sein, dass durch die Laserstrahlung kein Gesundheitsrisiko verursacht wird.
Das ist alles was speziell zum Laser in der Maschinenrichtilinie steht.
Wenn also meine Kiste sich abschaltet wenn ich den Deckel öffne entspricht sie der Maschinenrichtlinie.
Schon gar nicht durch Privatversonen,
Die Aussage ist einfach nur falsch. Dann müsste das Produkt durch das ProdSG verboten sein, dann gäbe es keinen Verkauf in der EU. Niemenad der in der EU einen Laser kauft muss nachweisen das er gewerblich unterwegs ist.
und der (leider fast ausgestorbene) gesunde Meschenverstand.
Da stimme ich dir zu. Wenn aber alles verboten wäre womit sich der Depp schaden kann, dann darf auch keine Wäschleine mehr verkauft werden.
Darwins Evolutionstheorie nennt das „survival of the fittest“. Anders ausgedrückt selektieren sich die Deppen selbst aus. Das ist natürliche Selektion.
Es ist sinnvoll den Fragenden immer alles zu erklären. Aber man kann weder verhindern das jemand den Finger in den Strahl hält, noch das er sich den beim Brotschneiden amputiert.
So, das ist erstmal grob alles. Natürlich gibt es diverse Elektrovorschriften die sind aber eher harmlos und jede Maschine kann nachgerüstet werden. Es gibt heute praktisch keine Komponenten mehr die nicht den Normen entsprechen. Ich sehe aber jetzt grob kein Problem in meinem 50W Laser dazu. Auf den wichtigen Bauteilen ist überall das CE Zeichen und auch die Installationsmaterialien entsprechen dem Standard.
Was nicht so schön ist sind die Gehäusedurchgänge für die Kabel. Da würde ich Kunststoffringe ins Blech montieren damit sich die Kabel nicht durchscheuern.
grüße
ralfg
p.s.
Die habe ich mal nur auf die Schnelle gefunden. Sind zwar zufällig alles Diodenlaser, aber das lässt sich mit CO2 oder Faserlaser genauso fortführen.
Hier bei den Diodenlasern gibt es keinen offenen Strahl der über Spiegel gelenkt wird. Einen offenen CO2 Laser wirst Du nicht finden. Bei den Diodenlasern die ich gefunden habe ist eine "Laserschutzhaube" dabei und es wird hingewiesen das man nicht ohne benutzen darf. Beim Diodenlaser reicht als "Schutzhaube" diese transparente rote Plastikkappe.
Augenschutz und Sicherheitsdesign: ausgestattet mit einem abnehmbaren Augenschutz,
Wenn das Gerät nachgerüstet ist darf es anscheinend wieder verkauft und aus Deutschland geliefert werden.
Ist doch alles gut.
Wenn die Marktaufsichtsbehörden wieder was dagegen haben wird eben wieder nachgerüstet. So entstehen sichere Geräte.