Mit dem Laser auf Trödelmarkt

  • Servus,
    was mich ich alles beachten, wenn ich mit dem Laser auf Trödelmarkte gehe, um Sachen auf Anfrage zu gravieren?
    Reisegewerbe ist klar, wie sieht es mit der Abluft beim Schneiden von Holz aus? Ich kann mir vorstellen, dass dies reglementiert ist. Vielleicht hat ja jemand Erfahrung und kann mir kurz die wichtigsten Dinge beibringen :D

    - Doggy

  • Das ist sehr riskant. Wenn du an den richtigen von der Gewerbeaufsicht/Zoll gerätst, hast du ein riesen Problem. Und die rennen da in Zivil rum, um Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz und andere Dinge ( Raubkopien und son Zeugs ) zu verfolgen.


    Dem Standmeister könnte das Egal sein, den er kennt sich wahrscheinlich in der Materie gar nicht aus.



    Ich fang mal einfach an.


    Ich gehe mal davon aus, du willst das mit deinem K40 machen. Aber selbst wenn nicht, mit deinem 350er sieht das nicht anders aus, ist nur schwerer zu schleppen.


    Dein K40 hat kein Tüv.


    Dein K40 hat kein CE.


    VDE hat dein K40 auch noch nicht geschnüffelt.


    Dein K40 ist einzustufen in der Laserklasse 4.


    Dein K40 hat keinerlei zugelassene Sicherheitseinrichtungen.


    Dein K40 hält die Emissionsbestimmungen nicht ein, da keine Zugelassene Filterung der Abluft.


    Du hast keine Prüfung zum Laserschutzbeauftragten. Bedeutet, du darfst das Gerät überhaupt nicht betreiben, auch nicht privat. Schon gar nicht Gewerblich.


    Du hälst keinerlei Richtlinien und Auflagen für den betrieb von Laseranlagen ein.


    Du verstößt gegen die Brandschutzbestimmungen ( Du willst den bestimmt hinten im Auto betreiben )


    Wenn du den nicht im Auto läßt sondern auf dem Trödeltisch hin stellst, handelst du sogar Grob Fahrlässig.


    Wenn der laser gerade lüppt und die vom Zoll stehen gerade daneben, können die dir sogar versuchte Körperverletzung ans Bein nageln.


    Du bist nicht versichert im Schadensfall mit Körperverletzung.


    Wahrscheinlich beschlagnahmen die sogar deine Kiste fällt mir gerade noch ein. Dann wird´s richtig heftig.


    Da gibbet bestimmt noch jede Menge mehr Punkte, die mir gerade nicht einfallen.


    Da du das unter dem Deckel des Reisegewerbes tütest, wirds richtig teuer. Strafen für Privatleute unterscheiden sich deutlich für Gewerbsmäßige Anzeigen. Da schlagen
    die richtig zu.


    Da brauch sogar nur einer der Personen, die da an deinem Tisch vorbeilaufen, ahnung von der Sache haben und dann kütt die Polizei und dann geht die Lutzi aber ab.



    Deswegen sei dir bewusst : jeder der das macht hat ein riesen Damoklesschwert über sich, an einem sehr sehr dünnen faden.



    Und um das im Ruhpottslang zu sagen : Wenn die dich dabei erwischen, bist du voll im Arsch.



    Ich denke mal :


    Diese probleme umgehen kannst du nur durch den gewerblichen betrieb eines zugelassenen lasers mit der laserschutzklasse 1 und als Laserschutzbeauftragter mit vielen Auflagen sowie den VDE technischen Prüfungen nach BGV A3 und anderen Berufsgenossenschaftlichen Auflagen.



    Gruß
    Michael

    Gruß

    Michael


    Vom Handwerk kann man sich zur Kunst erheben. Vom Pfuschen nie.

    Johann Wolfgang von Goethe

    5 Mal editiert, zuletzt von Gewindestange ()

  • Oh... noch was....



    da du der Inverkehrbringer dieses nicht zugelassenen Teilchens bist ( du hast den ja importiert in die EU ) und dann noch Gewerbsmäßig, haben die dich richtig am Sack......



    Da möchte ich aber nicht in deiner Haut stecken !



    Kann aber auch sein, das du Monate lang rumlasert und nix passiert, dann haste halt Schwein gehabt....

    Gruß

    Michael


    Vom Handwerk kann man sich zur Kunst erheben. Vom Pfuschen nie.

    Johann Wolfgang von Goethe

    Einmal editiert, zuletzt von Gewindestange ()

  • Kann ich Michael nur beipflichten. Sobald du erwischt wirst und das wird unter Garantie schnell der Fall sein, Laser weg und Strafverfahren und Bußgeld an der Backe. Bei der Betriebsgefahr ist das auch gar nicht mal verkehrt.