müsst ihr 19% blechen bei Bestellung ausserhalb der EU, also wundert euch nicht
Die Freigrenze fällt komplett flach.
müsst ihr 19% blechen bei Bestellung ausserhalb der EU, also wundert euch nicht
Die Freigrenze fällt komplett flach.
Deshalb kommt ja jetzt alles aus PL und CZ....
Ist nach einem Artikel in der C't erstmal falsch....
...weil es nur um Einfuhrumsatzsteuer geht und nach der Kleinbetragsverordnung Beträge unter 1€ nicht vollstreckt werden. Insofern muss für Sendungen unter 5,26€ incl. Porto nichts gezahlt werden. Unklar ist, ob die Post ihre 6€ 'Kapitalbereitstellungsgebühr' auch vom Empfänger einziehen darf, wenn gar keine Steuer fällig ist. Sozusagen als Bearbeitungsgebühr. Das landet sicher irgendwo vor Gericht. Auch scheint es mir unwahrscheinlich, dass die Post, die die hoheitliche Aufgabe der Kontrolle delegiert bekommen hat, so auf die Schnelle ausreichend Kapazizät dafür aufbauen konnte. Mal sehen wie das wird.
Zunehmend haben Verkäufer in Aliexpress aber auch schon Preise inklusive Versand mit Zollabwicklung, hatte ich eben bei LiFePO4 Akkus.
Gruß
Uli
Das haben die aber beim DLF Radiosender nicht dabei gesagt
Also abwarten
*edit* da hieß es nur das alle Kosten da zusammengerechnet werden, also wie in deinem Beispiel beschrieben. Das da allerdings eine Grauzone bei ist, haben die nicht gesagt.
Von der DHL-Seite:
ZitatOb und in welcher Höhe Einfuhrabgaben (Einfuhrumsatzsteuer, Zoll, Verbrauchsteuer) entstehen, hängt von der Art und dem Wert der Ware ab. Weitere Informationen finden Sie hier.
Einfuhrumsatzsteuer: entspricht der Mehrwertsteuer und beträgt 7% oder 19%. Seit dem 1. Juli 2021 gibt es keine Freigrenze mehr. Eine Ausnahme gibt es für nichtkommerzielle Geschenksendungen mit einem Wert bis 45 EUR.
Ist der Warenwert jedoch so gering, dass die darauf anfallende Einfuhrumsatzsteuer weniger als EUR 1,00 beträgt, verzichtet der Zoll auf den Einzug der Einfuhrumsatzsteuer.
und
ZitatWas ist die Auslagepauschale?
Warensendungen aus Nicht-EU Ländern müssen aufgrund zollrechtlicher Bestimmungen verzollt werden. Abhängig von Inhalt, Warenwert und zollrechtlichen Freigrenzen werden vom Zoll Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zollgebühren erhoben. Diese werden bei Einfuhr sofort zur Zahlung fällig. Die Deutsche Post tritt in diesem Moment für ihre Empfängerkunden in Vorlage, übernimmt die Zahlung der Gebühren an den Zoll und zieht diese bei der Zustellung bzw. Übergabe in der Filiale wieder vom Empfänger ein. Dieser Aufwand ist unabhängig vom Wert der Ware und fällt auch bei Waren mit geringem Warenwert an, sofern Einfuhrabgaben kassiert werden müssen. Für diese Leistung erhebt die Deutsche Post eine Auslagepauschale in Höhe von 6 EUR.
ZitatEine Ausnahme gibt es für nichtkommerzielle Geschenksendungen mit einem Wert bis 45 EUR.
Weswegen deklarieren wohl so viele "Fernost" Shops ihre Warensendungen als "Gift"?
Selbst bei Cloudray haben Sie mich gefragt welchen Zollwert sie den angeben sollen als ich die Drehachse gekauft habe....