Betriebserlaubnis Kleinunternehmer

  • Hallo zusammen,


    Ich heiße Hannes und hab mir vor einem Jahr einen Atomstack A5 pro gekauft um privat ein bisschen damit herum zu spielen.

    Ich habe den Laser mittlerweile selbst eingehaust und eine Filteranlage eingebaut.

    Die Einhausung selbst ist aus Plexiglas.


    Es kommen jetzt immer mehr Fragen, ob ich nicht dies und das Lasern könnte.


    Dürfte ich den Laser so überhaupt betreiben? Ist es als Privatperson rechtlich anders als im Kleingewerbe?


    Vielen Dank schon mal.


    Gruß


    Hannes

  • Privat ist egal, weil für Schäden dritter haftest du direkt.


    Bis auf Sprengstoff und eine Atombombe darfst du also fast alles machen. Und was die Öffentlichkeit gefährdet kreidet man dir an. Also kommt nicht auf den Trichter, einen Laserklasse 4 Laser auf dem Trödelmarkt zu benutzen oder sowas in der Art.


    Wenn dich einer beim FA anscheisst, das du Gewerblich unterwegs bist ohne Anmeldung, kriegste Post vom Finanzamt.

    Gruß

    Michael


    Vom Handwerk kann man sich zur Kunst erheben. Vom Pfuschen nie.

    Johann Wolfgang von Goethe

  • es ist rechtlich immer fraglich bis zu welchem Betrag man etwas privat verkaufen darf.

    Die Masse macht den Unterschied und das Finanzamt kommt immer nur dann wenn Dich jemand verpfiffen hat was heutzutage ganz schnell geht.

    Muss nur jemand sein der etwas verkauft und sieht wie Du über diverse Plattformen etwas anbietest ohne rechtliche Angaben und Steuernummer bzw. Mitteilung zum Kleinunternehmer.


    Dann stelt man Fragen was aber auch erstmal nur Fragen sind und nicht mehr.

    Besuch...nene, bis die kommen muss schon sehr viel mehr passieren.

    Wird es mehr sollte man sich Gedanken machen und seinen Steuerberater fragen....der sollte es wissen.

  • ...

    Die Einhausung selbst ist aus Plexiglas.

    .....

    Ich weiß, ich weiß, ist ein alter Hut und jeder weiß das mittlerweile.....

    Aaaaaber....

    Wenn das Plexiglas nicht Lichtdicht ist, bringt das 0 Schutz vor dem blauen (laser)Licht :lupe:

    Hoffe die Schutzbrille ist dann vor den Augen 8)

    Gruß Simon

  • Danke euch für die schnellen Antworten.


    Mir geht es eher darum, ob ich mit Probleme rechnen muss, wenn ich den Laser so betreibe und ein Kleingewerbe anmelde um ab und an mal etwas zu verkaufen.


    Muss ich dann andere Vorschriften einhalten? Ich arbeite ja aber trotzdem noch alleine damit, also auch nicht anders als ich ihn jetzt nutze. Der Unterschied ist ja nur, was ich mit dem Endprodukt dann mache.

  • Naja, wenn du als Kleinunternehmer Mist baust, wird halt teuer. Du hast mehr Pflichten als Rechte. Kriegen die dich an die Hammelbeine, hängen die dich hoch. Laß dich vernünftig beraten. Ein Forum ist keine Beratungstelle.


    Da kommen siebentausend Sachen auf dich zu, nur mal eben einen Gewerbeschein anmelden und dann denken, die Welt sei in Ordnung, kann böse nach hinten gehen.


    :)

    Gruß

    Michael


    Vom Handwerk kann man sich zur Kunst erheben. Vom Pfuschen nie.

    Johann Wolfgang von Goethe

  • Ist da ein Gewerbe muss der Laser gemeldet werden.

    Hier mal kurz zur Information:


    Ein kleiner Textauszug : )


    Produkte mit Lasern, die in die Klassen 3R, 3B und 4 eingestuft sind, dürfen nicht als Verbraucherprodukte in den Verkehr gebracht werden.


    Wie wir alle sehen ist dies ein Wunschdenken!

    Es ist unmöglich dies umsetzen zu wollen bzw. zu können.

    Steht so ein Ding in der EU heisst die noch nicht alles wäre in Butter


    Gut lesen was ich unten angehängt habe....



    Willst Du den nutzen braucht es einen LSB wenn Du eine Betriebsstätte betreibst wo weitere Personen sich aufhalten oder Du sorgst für Schutz.

    Als Vollkaufman (gilt auch für Kleingewerbe) bist Du verantwortlich...jetzt wird es lustig mit den weiteren Antworten : )


    Das alles erfüllt Dein AtomStack nicht, kein anderer Chinalaser und somit egal wie Du Dich drehst....rechtlich mit einem Bein da stehst wo Hunde pinkeln.


    Spaß haben...schau auf Etsy wie viele sich darum einen Dreck kümmern : )

    Für die anderen nur mal so als Information zum nachlesen.


    :ironie:


  • Hmm das dacht ich mir schon fast.


    Ich hab mich eben auch gefragt, wie das alle auf etsy machen…

    Warschl gibts halt erst Ärger wenn was passiert.


    Das heißt entweder ich hau meinen Laser weg und Kauf mir einen neuen mit Laserklasse 0, oder ich Hoff das nix passiert…

  • Wieso?


    Du kannst Dir so ein Ding gewerblich kaufen, musst für Schutz sorgen und darfst niemanden in die Nähe lassen.

    Auch keinen Hund, keine Katze oder sonstige Mitbewohner.

    Du allein damelst in Deinem Kämmerlein, hast zur Sicherheit einen LSB gemacht und nutzt Deinen Laser zur Herstellung von Produkten.


    Jetzt könntest Du stolpern über Maschinenrichtlinien, Schutzausrüstung und andere kleine Dinge aber ist so ein Ding eine Maschine?

    Gibt es nicht für 3D Drucker und auch nicht für sonstige solcher Gerätschaften : )


    Ich hab da nur meinen Senf zugegeben.....Du musst wissen was Du machst und hier rennen auch ganz viele rumm die Dir erzählen eine Schutzbrille wäre ganz wichtig, den Rest juckt da niemanden.

    Wozu auch, ist doch alles nur hinderlich wenn man etwas verkaufen will.

    Das Ergebnis ist das Produkt und wie es zu Stande kommt meist nicht von Interesse.


    Ich würde das ganz locker sehen....durch die Schutzbrille....hehehe., nein ich hab kein rosa Glas drin.




    -------------------------------Ich melde ein Gewerbe an-----------------------------


    Herstellung, Veredelung und Signierung bzw. Markierung von Gegenständen mit berührungsloser Technik.


    Das würde in der Gewerbeanmeldung stehen.

    Kein gravieren oder sonstiges....einfach nur eine Dienstleistung.


    Fertig, der Honk sucht Dir jetzt einen Schlüssel für dieses Gewerbe raus, meldet an und bekommt von Dir etwas Geld.

    Du kannst jetzt machen, tun und lassen was Du willst....warum?

    Weil da nichts an Information steht wie Du was herstellen willst....berührungslos kann thermisch sein oder was auch immer.

    Dies kann zum Beispiel auch ein Lötkolben sein der mittels Hitze berührungslos zur Verformung führt oder färbt je nach Material.

    Du musst jetzt nur gucken was Deine Versicherung sagt denn die haben ganz andere Regeln.

    Wenn es versichert wurde unter Angabe aller Dinge auch gut und freie Fahrt ins Gewerbe was man im übrigen auch wieder abmelden kann bei Nichtgefallen : )

  • ... wenn du gut drauf bist, kannst du jeden Laser in einen "Sicheren" Zustand umbauen - sei's per Einhäusung und vernünftige Rauch-Absaugung+Filterung+Abluft, oder durch Schutzwände drumrum mit Zustands- und Zugangskontrolle ... sei's ein eigenständiger Raum, wie schon vorher erwähnt 8)


    Ich bin auch gerade am Entwickeln eines "Klasse1-laserunterstützten-thermotransfer-Verfahrens", was berührend oder berührungslos oder bis 1/2m Abstand eine Oberfläche durch Auftrag eines Materials "modifiziert" 8)


    Da gibts viele Wege "sein persönliches Glück" zu finden ...


    Viktor

  • Gut daruf heisst....erstmal Geld in die Hand nehmen und ich wette solch eine Abnahme liegt weit über 30.000 €

    Da braucht es weit mehr als einen dulligen Controller und GRBL wobei dies nur die Software ist aber der Controller der Stolperstein.

    Viktor, haben sich auch hier schon einige mit beschäftigt und nicht ein Ergebnis war zu sehen.


    Der Gedanke ist immer gut aber die Ausführung einfach schlecht bzw. viel zu teuer.

    Dann hast Du alles durchlaufen, ein Gerät auf Deinem Tisch und jetzt?

    Das kauft keiner weil der Chinese einfach preislich meilenweit unter Deinem Preis liegt.


    Aha, also ein sehr teures Hobby und auch als Kleingewerbe nicht zu wuppen.

    Dann doch lieber ein Gerät kaufen mit Klasse 1 und rechtlich auf einer ganz anderen Schiene tätig.

    Kostet bei AllPlast und Co. um die 6000 € als Einsteiger zzgl. Zubehör.


    Günstiger wäre ein Flux oder Mr. Beam wobei hier doch die Grenzen sind was Leistung betrifft aber funktioniert.

    Nein, mach und zeig mir wenn Du fertig bist und es preislich attraktiv ist....alles andere ist und bleibt Mumpitz.

    Wir sind also wieder am Anfang : )

  • ... ja, solche Diskussionen hatten wir hier und auch schon anderswo zur Genüge - entweder "genormt sicher für gutes Geld" (und guten Gewissens schlafen können) ... oder billigstes China-Geraffel ... und/oder viel Eigenleistung und Handarbeit :/


    Meinen ersten kommerziell entwickelten CO2-Lasercutter hatte ich um 1995 herum noch richtig mit TÜV-Prüfung (TÜV Kassel mit EMV-Labor und "Gefährdungsbeurteilung" und CE-Erklärung in der Schublade) mit einem 5Watt-RF-CO2-Laser für damals 7.500DM "Einstiegspreis" auf einer Lasermesse vorgestellt ... und mein damaliger Chef hat sich von einem "hübsch" designten 10Watt-CO2-Laser in einer mintgrünen halbrunden "Aufklapp-Brotdose" für 30.000DM so abschrecken lassen, daß er die Entwicklung+Verkauf nach nur 2 Geräten wider aufgegeben hatte :(

    Übrigens, sein Hauptgrund war wohl mein "normales" Gehäuse gegen deren "durchgestyltes" (die waren schon seit 10 Jahren auf dem Markt) ... dabei war meins genau das, was heute bei den "K40" und größer üblich ist (meins war RAL-grau lackiert, so wie auch die allerersten K40) ... weiß nicht, warum er da den "Schwanz eingezogen" hat? ?(


    Später habe ich noch andere Laser-Anlagen auf "Klasse1" umgebaut und auch die entsprechenden Sicherheitsmechanismen (Schmersal-Schalter, doppelte bis 3-fache Safety, ...) integriert ... und die Anlagen teilweise auch auf "Publikums-Sicher" für Messe-Präsentationen oder für Inline-Fertigung in Fertigungsstraßen optimiert.


    Die Preise lagen da pro "Muster-Zulassung" so bei um die 10 - 20k€ ... Aufwand für ein Gerät ungefähr 2-3k€ Mehrpreis ... bei der vorvorigen Firma haben wir z.B. einen "Klasse1"-20Watt-Faserlaser-Galvomarkierer für ab 9.500€ Netto verkauft (hab davon noch den Prototypen im Keller mit 30Watt-Faserlaser bestückt laufen) ... wurde dann aber auch nach ca. 2 Jahren und um die 6 verkauften Geräten mitten in der Corona-Pandemie "dichtgemacht" und ich habe mir einen neuen Job gesucht ...


    Viktor

  • es ist rechtlich immer fraglich bis zu welchem Betrag man etwas privat verkaufen darf.

    Die Masse macht den Unterschied und das Finanzamt kommt immer nur dann wenn Dich jemand verpfiffen hat

    Das stimmt sicher. Es gab schon Fälle da hat man eine Wohnungsauflösung als "Gewerbe" eingestuft.
    Anmeldung: Würde eng beschreibende Bezeichnungen wie "Laserbeschriftung" vermeiden, dann hast Du keine Problem wenn Du auf eine CNC umsteigst oder auf ein Druckverfahren oder oder
    Ich habe vor über 10 Jahren als Kleinunternehmen "EDV&Internetdienstleistungen" angemeldet und das passt heute immer noch, trotz zahlreicher (oft überraschender) Wendungen.