Vorstellung meinerseits

  • Hallo Gemeinde


    Erstmals danke für die Aufnahme in eurem Forum.

    Ich habe mich hier angemeldet da ich mich einlesen möchte in die Laserthematik, da ich vorhabe mich selbständig zu machen und dazu auch einen Laser benötige.


    zu meiner Person:


    36 Jahre jung, komme aus Vorarlberg ( Österreich ), gelernter Maschinenmechaniker mit keinerlei Lasererfahrung.


    Wie gesagt spiele ich mit dem Gedanke mich selbständig zu machen mit einem Produkt das ich dann vermarkten möchte. ( werde es dann vorstellen wenn ich alles umgesetzt habe )


    Dazu benötige ich unter anderem auch einen Laser um ein ca 80x80 mm großes Logo in Buchenholz ( 200mm x 200mm) zu gravieren, und aus Acrylglas 1-3mm stark

    eine Form in der Größe von ca 200mm x 200mm auszuschneiden.

    Wie lange der Laser täglich dafür in Betrieb ist kann ich jetzt leider noch nicht sagen, da ich einfach noch nicht weis wie es anläuft.

    Das sind jetzt mal die Anforderungen die ich an das Gerät stelle.



    Habe mich jetzt mal ein wenig eingelesen und bin auf den 50W co2 Laser von Buoqua gestoßen der dazu geeignet wäre.


    Standort des Lasers währe meine Wohnung, also habe ich mal kein Probleme mit einer schwankenden Umgebungstemperatur, jedoch umso mehr mit den Abgasen und der Lärmbelastung, da ich in einem Block wohne.

    Ich habe dafür extra ein eigenes Zimmer das ich nützen kann, also sind umbauten eher weniger das Problem,und könnte von mir selber gemacht werden.

    Zur Kühlung würde ich jetzt erstmals einen geschlossenen Tank mit ca 20L Desti. Wasser nehmen. reicht das ?

    Abluft würde ich aus dem Fenster machen, mit einer Adapterplatte die ich anstatt des Fensters einsetze.


    Eventuell hat jemand auch einen Laser in seiner Wohnung und könnte mir ein paar Tips geben wir er das gelöst hat.


    Danke für euren Antwort


    Gruß Daniel

  • Standort des Lasers währe meine Wohnung, also habe ich mal kein Probleme mit einer schwankenden Umgebungstemperatur, jedoch umso mehr mit den Abgasen und der Lärmbelastung, da ich in einem Block wohne.

    Das sind aber ganz schlechte Voraussetzungen für eine Selbständigkeit basierend auf gelaserten Produkten.

    Gruß,

    Christian


    „Der größte Feind des Wissens ist nicht Unwissenheit, sondern die Illusion, wissend zu sein.“
    Stephen Hawking

  • Hallo mopi86,

    Keine Ahnung, wie das in Österreich ist, aber bei uns in Deutschland kannst du bei gewerblicher Nutzung vergessen das ungefiltert durchs Fenster zu blasen. Im Wohnblock wird das je nachdem wie viel du laserst (bei Gewerbe sollte das schon einiges sein) garantiert zu Beschwerden wegen dem Geruch und der verschmutzten Fassade kommen. Daher wirst du auf Dauer nicht um einen passenden Abluftfilter herum kommen.

    Bei dem Laser den du dir ausgesucht hast, handelt es sich um einen klassischen rebrandet Klasse 4 Chinabrandstifter. Den wird dir daher keiner empfehlen. Deine genannten Anforderungen würde er jedoch erfüllen.


    Wenn du den (gewerblich) nutzen willst, gibt es daher paar Baustellen:

    1) Elektrik muss komplett geprüft werden (wacklige Verbindungen, unter schrumpfschlauch verzwirbelte Kabel, Schutzleiterverbindungen, …)

    2) wenn das Ding CE hat, dann nur gefälscht. Daher müssten für gewerblich manipulationssicher Deckelkontakte und Ähnliches nachgerüstet werden.

    3) Herstellersupport gibts nicht, ebenso kannst das Thema Garantieleistung in die Tonne treten.

    4) Die mitgelieferte Kühlung per Teichpumpe ist Schrott. Je mehr du laserst, desto mehr wirst du auf einen geschlossenen Kühlkreislauf mit Chiller für stabile Temperaturen angewiesen sein.

    5) Die mitgelieferte Pumpe dir den AirAssist ist unterdimensioniert. Da wirst für professionelle Ergebnisse einen Kompresser brauchen.

    6) Der Rohrventilator für die Abluft kann funktionieren, ein Radiallüfter wäre leistungstechnisch eher zu empfehlen.


    Das sind nur die Punkte, die mir spontan einfallen. Klar, kann man mal klein starten, aber alles neu machen wenn es dann tatsächlich läuft ist auch Mist.


    Überleg dir lieber mal ein funktionierendes System mit Herstellersupport und echter CE zuzulegen. Ist natürlich auch immer eine Budgetfrage.


    Dafür kannst dir mal die Flux-Reihe ansehen. Davon ist jeder für deine Angaben tauglich. Wachsende Stückzahl bedeutet natürlich ne Stufe größer ist immer besser.

  • In Deutschland darf man eine Mietwohnung nicht einfach so gewerblich nutzen. Ist das in Ö anders?

    Das kommt auf das Gewerbe an...warum soll man das nicht dürfen?

    Eine gewerbliche Nutzung kann schon ein Zimmer sein in dem ich nur Buchkram, Papiere und Abrechnungen mache...

    Eine Räumlichkeit zur Herstellung von Produkten ist natürlich etwas anderes.


    Wenn ich es richtig deute und als Arbeitnehmer im HomeOffice bin ist diese Räumlichkeit auch eine gewerbliche Nutzung.



    Uhm, da hab ich mal wieder einen rausgehaun : )

  • Ich würde da trotzdem mal in den Mietvertrag schauen.

    (Und wenn ich mit meinem Chinakracher die Hütte abfackle und das gewerblich mache, dann reden auch die Hausrat- und die Haftpflichtversicherung ein Wörtchen mit.)

  • Das kommt auf das Gewerbe an...warum soll man das nicht dürfen?

    Weil du dafür 1. die Zustimmung des Vermieters brauchst und 2. u.U, sogar eine Nutzungsänderungsgenehmigung vom Bauamt.

    Wohnraum unterliegt ganz anderen Bestimmungen als Gerwerberaum.

    Gruß,

    Christian


    „Der größte Feind des Wissens ist nicht Unwissenheit, sondern die Illusion, wissend zu sein.“
    Stephen Hawking

  • (Und wenn ich mit meinem Chinakracher die Hütte abfackle und das gewerblich mache, dann reden auch die Hausrat- und die Haftpflichtversicherung ein Wörtchen mit.)

    Nö, die halten sich fein raus und am Versursacher schadlos. War ja nicht nur grob Fahrlässig sondern Vorsätzlich.

    Gruß,

    Christian


    „Der größte Feind des Wissens ist nicht Unwissenheit, sondern die Illusion, wissend zu sein.“
    Stephen Hawking

  • Weil du dafür 1. die Zustimmung des Vermieters brauchst und 2. u.U, sogar eine Nutzungsänderungsgenehmigung vom Bauamt.

    Wohnraum unterliegt ganz anderen Bestimmungen als Gerwerberaum.

    Dann lies mal die letzten Urteile bevor Du urteilst!
    Lies es, lies, verstehe und dann klopf an meine Tür.


    Gewerberaum kann im Wohnraum liegen und hat gewisse Dinge die zu beachten sind.

    Jetzt suchst Du mal ein stilles bzw. passives Gewerbe und lass außer Acht ein "produktives" Gewerbe.

    Produktiv wäre zum Beispiel ein Gewerbe im Bereich Solar, ein Gewerbe und ein gewerbefreies Wohngebiet.

    Wohngebiet, da wo ich wohne und es nicht erlaubt wurde Energie einzuspeisen.

    Du lachst?

    Ja, ich auch da es mittlerweile aufgelöst wurde aber eine Zustimmung braucht es nicht.

    Es braucht auch kein Bauamt, weil dies eine ....was wäre?

    Da gebe ich Dir jetzt die Zeit zu suchen was es ist : )


    Christian, such, mach, finde...und dann unterhalten wir uns sehr gern.

    Davon ab obliegt es dem Vermieter seine Räumlichkeiten zu vermieten mit gewissen Auflagen.

    Steht dies nicht im Mietvertrag hat der Vermieter später große Probleme es zu unterbinden.

    Gut, geklagt wird dann auf Eigenbedarf oder was auch immer.....ein Rechtsstreit folgt.


    Also im Vorfeld klären statt es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen und wenn es soweit ist hat auch ein Mieter Rechte!

    Also mal unter den eigenen Stein kriechen und selber überlegen was falsch gelaufen ist statt zu klagen.

  • Buoqua.... ist das so ein "China K40" Gerät?!

    Naja, dann glaube ich, das du noch ganz andere Probleme, als nur die des Aufstellraumes hast ;)


    Wenn du aktuell einen Job hast, behalte den erst mal die nächste Zeit.


    Kauf so ein "Gerät", sammel viel Erfahrung, dann denk über das selbstständig werden noch mal, nach....

    Das ist nicht abwertend gemeint!!!


    Vielleicht machst das erstmal als Hobby und schaust, ob das läuft...?!

    Gruß Simon

  • Und dies ist jetzt eine verbindliche und rechtswirksame Aussage?

    Ich würde da immer sagen...Finger weg!


    Es gibt nur wenige die eine Rechtsberatung geben dürfen und da gehören keine Foren zu.

    Ich gebe Dir recht und nichts anderes hab ich geschrieben....kläre dies vor Mietbeginn ab.

    Selbst wenn kann später ein Vermieter nur wenig bis nichts untersagen wenn ich meinen Lebensunterhalt bestreiten möchte.


    Ziel vom Vermieter ist....einen Mieter der pünktlich seine Miete zahlt und selbst da hat ein Vermieter keinen verbindlichen Anspruch : )



    Was soll ich Dir jetzt suchen?

    Ein Urteil vom Urteil oder eine Antwort auf eine Antwort und dazu eine Frage auf eine Frage?

    Es ist ein Einzelfall und ein Urteil ist nur ein Urteil wenn es von höchster Instanz gesprochen wurde.

    Such mal....ganz grausam : )


    Es ist Wortspielerei und Mietrecht weit mehr als dieses Forum spiegelt...wir nicht mal ansatzweise Plan haben!!!



    Ach so, geht auf dieser verlinkten Seite eine Einschätzung aus?

    Ui, jetzt bin ich vom Link ganz weit weg.

  • Gewerberaum kann im Wohnraum liegen und hat gewisse Dinge die zu beachten sind.

    Jetzt suchst Du mal ein stilles bzw. passives Gewerbe und lass außer Acht ein "produktives" Gewerbe.

    Genau um ein solches geht es her aber....

    Gruß,

    Christian


    „Der größte Feind des Wissens ist nicht Unwissenheit, sondern die Illusion, wissend zu sein.“
    Stephen Hawking

  • Ziel vom Vermieter ist....einen Mieter der pünktlich seine Miete zahlt und selbst da hat ein Vermieter keinen verbindlichen Anspruch : )

    Allerdings. Nur zahlen Mieter für Gewerberäume in der Regel eine deutlich höhere Miete als für privaten Wohnraum.
    Und dass ein Vermieter keinen verbindlichen Anspruch auf Miete hat, ist mir neu. Ich würde aber (aus Eigennutz) gerne mehr darüber erfahren. ;)

  • Genau um was geht es jetzt genau?

    Bist Du der Mieter oder der User der etwas gepostet hat der Mieter?
    Ist also ein Forum für die Richtigkeit verantwortlich die der User der das Forum nutzt tätigt?

    Hm, ich würde jetzt kotzen und mich nicht weiter äußern und schon gar nicht auf Aussagen von anderen....


    Christian...in allen Ehren aber Du bist der Horst der für andere was genau macht?

    Kohle aus Feuer holen oder anderen erklären wie die Welt tickt?

    Nein, im Leben nicht und egal wer an meine Tür klopft....verpiss Dich!

    Niemals würde ich als User anderen eine rechtliche Beratung geben.

  • So funktioniert Internet! :hauwech:


    Also Daniel, ich sehe das so:
    Du solltest ganz vorne anfangen und abklären ob es rechtlich und technisch möglich ist einen Laser in der von Dir beschriebenen Form überhaupt in Deiner Wohnung zu betreiben. Wenn es blöde läuft, gibst Du sonst einen Haufen Geld aus und darfst dann nicht so wie Du willst.


  • Und dass ein Vermieter keinen verbindlichen Anspruch auf Miete hat, ist mir neu.

    Den hat der Vermieter nur ist nicht klar wie dieser gezahlt wird.

    Dazu gehören Lebensumstände....nun latscht mal los und klärt dies mit einem Rechtsanwalt und nicht mit mir.


    Ich als Vermieter musste leider einiges verklagen bevor ich mein Eigen betreten durfte.

    Da ist die Aussage wer Recht hat und wer nicht zweitrangig.

    Warum?

    Weil am Ende ein Richter das Urteil spricht und wenn es Deiner Meinung nach falsch ist Du Recht hast Einspruch zu erheben.

    Der Weg danach kostet Geld und am Ende gibt es jemanden der gewonnen hat oder verloren.


    Du darfst jetzt für Dich und Deine Situation klagen, gewinnen oder verlieren....nicht für Andere deren Sachverhalt Du nicht kennst!

    Da bringt auch ein Link zu einem Forum nichts, egal wie Du es drehst, nennst oder denkst.

    Es gibt immer einen der Dir und mir zeigen kann wie es besser geht.


    Darum keine Beratung über das WWW, Wiki und Co. oder Portale für Rechtsberatung.

    Darum einen Rechtsanwalt der fachlich versiert ist und kein User der etwas schreibt und sich auf solch komische Foren beruft.

    Merke, das Internet vergisst nicht und ob es immer Recht hat stell ich in Frage!

  • Also das mit der gewerblichen Nutzung von Wohnraum ist relativ einfach geregelt (zumindest was das Grobe angeht).

    1) Das Betreiben des Gewerbes darf die übrigen Mieter nicht wesentlich beeinflussen. Hierzu zählen unter anderem erhöhtes Lärmaufkommen, starker Kundenverkehr oder auch (laut Gerichtsurteil) ein angebrachtes Firmenschild an der Klingel.

    2) Der gewerblich genutzte Teil darf einen gewissen Anteil der Wohnfläche (unterschiedlich je nach Wohnsitzbehörde) nicht überschreiten.


    Erfülle ich diese beiden Kriterien ist es für den Vermieter fast unmöglich mir das Gewerbe zu untersagen. Was er jedoch machen kann, ist die Miete entsprechend zu erhöhen, da Gewerbemieten normalerweise über der Wohnmiete liegen.


    Komplizierter wird es wenn sich Ämter einschalten und die Eignung der Gewerbefläche prüfen.

    Ist zum Beispiel ein großes Thema wenn es um Kinderbetreuung geht.


    Was bedeutet dies nun für eine Laserwerkstatt, welche ungefilterte Abgase aus dem Fenster bläst? …. In Deutschland wird der Vermieter bedingt durch die Beeinflussung der anderen Mieter (Lärm, Geruch, Schadstoffe,…) den Betrieb des Gewerbes in der Wohneinheit problemlos jeder Zeit untersagen können.