Einige "wichtige" Bauteile benötigen eine sog. ECE Nummer.
An jedem Ausrüstungsgegenstand und jedem Bauteil, für das eine Genehmigung erteilt wurde, ist deshalb das in der jeweils angewendeten Regelung beschriebene Genehmigungszeichen (ECE-Prüfzeichen) anzubringen.
An dem "Adapter Bremsscheibe" (Front disc brake bracket) ist kein ECE-Prüfzeichen eingearbeitet. Vermutlich deutet dies darauf hin, dass dieses Bauteil keiner Genehmigung bedarf und auch nachgemachte Produkte verbaut werden dürfen. Bei den E-Scootern dürfen (?) ja auch alle möglichen Bremsbeläge verwendet werden. Ich könnte mich aber irren.
REFLEKTOREN (sicherheitsrelevant für die StVZO) hingegen haben solche eine ECE-Nummer eingearbeitet. An einem E-Scooter darf ich nur derartige Bauteile mit einer ECE Nummer anbauen.
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Genau dieser Reflektor ist an vielen verschiedenen E-Scootern verbaut. Ich habe da mal etwas recherchiert.
Hersteller: Model
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GOTRAX: G4 Electric Scooter
GOTRAX: GMAX Electric Scooter
GOTRAX: GMAX Ultra Electric Scooter
Govecs: Elmoto Kick
Halfords: Carrera impel is-2 2.0
Prophete: Urbanicer 10"
SOFLOW: SO4 Pro
SOFLOW: SO4 Pro Gen 2
SOFLOW: SO4 Gen 3
SOFLOW: SOmyTIER
Walberg: The Urban xH1
Walberg: The Urban xR1
Walberg: The Urban xT1
Echt geil ist aber - wer dies weiß und die ECE Nummer kennt, kann dem Wucher der Fahrradhändler entkommen. Der oben abgebildete Verkäufer nimmt 79 Cent für den Reflektor. Vor allem: Er ist auf Lager!
Fahrradhändler verlangen bis zu 19 Euro und oft ist das Teil auch noch ausverkauft !!!!
PROPHETE nimmt 9,20 Euro + MwSt. Für den SoFlow werden gleich 19 Euro aufgerufen.
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Und ja, das IST derselbe Reflektor, nur etwas verzerrt und schlecht aufgenommen oder schlecht geklaut ....
HANDYHALTERUNG bedürfen keiner Genehmigung, es sei, sie werden zu einem Hindernis.
Alles, was mit LICHT (AM Scooter) zu tun hat, benötigt eine Genehmigung. Lampen, Reflektoren, LEDs am Unterboden sind verboten.
Reflektoren und Lampen an deinem Fahrradhelm sind erlaubt, haben mit dem E-Scooter nix zu tun.
Eine fette Powerbank für den Fall, dass mal der Akku leer ist - auch verboten. Es sei, ein Anschluß dafür wäre vom Hersteller implementiert.
Ein Spiegel anzubauen, ist erlaubt, wenn der Spiegel:
- eine ECE Nummer hat und
- die Breite des Scooters nicht größer als xyz cm wird (genaue Daten habe ich nicht im Kopf)
Reifen mit Spikes sind bei einem Fahrrad im Straßenverkehr erlaubt - bei einem Elektrokleinstfahrzeug nicht.
Regelmäßig streiten sich über das Thema "E-Scooter" die Gemüter. Alles was eine "bauliche Veränderung" bewirkt, ist verboten. Doch dieser Begriff wird von vielen unterschiedlich interpretiert, was viele Diskussionen herbeiführt.
... und ich gehe erst mal Katzen füttern ....
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