Weil das Thema viel Aufmerksakeit anzog: E-Scooter und Ersatzteile

  • Einige "wichtige" Bauteile benötigen eine sog. ECE Nummer.

    An jedem Ausrüstungsgegenstand und jedem Bauteil, für das eine Genehmigung erteilt wurde, ist deshalb das in der jeweils angewendeten Regelung beschriebene Genehmigungszeichen (ECE-Prüfzeichen) anzubringen.


    An dem "Adapter Bremsscheibe" (Front disc brake bracket) ist kein ECE-Prüfzeichen eingearbeitet. Vermutlich deutet dies darauf hin, dass dieses Bauteil keiner Genehmigung bedarf und auch nachgemachte Produkte verbaut werden dürfen. Bei den E-Scootern dürfen (?) ja auch alle möglichen Bremsbeläge verwendet werden. Ich könnte mich aber irren.


    REFLEKTOREN (sicherheitsrelevant für die StVZO) hingegen haben solche eine ECE-Nummer eingearbeitet. An einem E-Scooter darf ich nur derartige Bauteile mit einer ECE Nummer anbauen.


    firefox_2023-06-10_18-49-05.jpg


    Genau dieser Reflektor ist an vielen verschiedenen E-Scootern verbaut. Ich habe da mal etwas recherchiert.



    Hersteller: Model

    ----------------------------------------------------

    GOTRAX: G4 Electric Scooter

    GOTRAX: GMAX Electric Scooter

    GOTRAX: GMAX Ultra Electric Scooter

    Govecs: Elmoto Kick

    Halfords: Carrera impel is-2 2.0

    Prophete: Urbanicer 10"

    SOFLOW: SO4 Pro

    SOFLOW: SO4 Pro Gen 2

    SOFLOW: SO4 Gen 3

    SOFLOW: SOmyTIER

    Walberg: The Urban xH1

    Walberg: The Urban xR1

    Walberg: The Urban xT1


    Echt geil ist aber - wer dies weiß und die ECE Nummer kennt, kann dem Wucher der Fahrradhändler entkommen. Der oben abgebildete Verkäufer nimmt 79 Cent für den Reflektor. Vor allem: Er ist auf Lager!

    Fahrradhändler verlangen bis zu 19 Euro und oft ist das Teil auch noch ausverkauft !!!!


    PROPHETE nimmt 9,20 Euro + MwSt. Für den SoFlow werden gleich 19 Euro aufgerufen.


    firefox_2023-06-10_19-00-55.jpg


    Und ja, das IST derselbe Reflektor, nur etwas verzerrt und schlecht aufgenommen oder schlecht geklaut ....

    HANDYHALTERUNG bedürfen keiner Genehmigung, es sei, sie werden zu einem Hindernis.


    Alles, was mit LICHT (AM Scooter) zu tun hat, benötigt eine Genehmigung. Lampen, Reflektoren, LEDs am Unterboden sind verboten.


    Reflektoren und Lampen an deinem Fahrradhelm sind erlaubt, haben mit dem E-Scooter nix zu tun.


    Eine fette Powerbank für den Fall, dass mal der Akku leer ist - auch verboten. Es sei, ein Anschluß dafür wäre vom Hersteller implementiert.


    Ein Spiegel anzubauen, ist erlaubt, wenn der Spiegel:

    - eine ECE Nummer hat und

    - die Breite des Scooters nicht größer als xyz cm wird (genaue Daten habe ich nicht im Kopf)


    Reifen mit Spikes sind bei einem Fahrrad im Straßenverkehr erlaubt - bei einem Elektrokleinstfahrzeug nicht.


    Regelmäßig streiten sich über das Thema "E-Scooter" die Gemüter. Alles was eine "bauliche Veränderung" bewirkt, ist verboten. Doch dieser Begriff wird von vielen unterschiedlich interpretiert, was viele Diskussionen herbeiführt.


    ... und ich gehe erst mal Katzen füttern ....




    .

  • Hallo Reiner,

    Du hast bestimmt meinen Beitrag gelesen in dem ich geschrieben habe, das ich einen Adapter für meine Fußrasten Anlage selbst nachgebaut habe.

    Da ist auch nicht auf jedem Teil eine eigene ECE, sondern die ganze Anlage selbst hat als Einheit eine Zulassung.

    ECE Nr. ist da ausdrücklich nicht eingestanzt, es wird ja eine ABE zu diesem Teil mit Nr. mitgeliefert, welches man dann beim TÜV eintragen lassen kann.


    An einem Fahrzeug ist ja auch nicht bei jedem Einzelteil eine ECE Nr. ich denke das ganze gilt dann als Einheit mit Zulassung.

    Ich glaube ECE Nr. haben nur Teile, welche leicht von jedermann austauschbar sind bzw. Nachbau, Zulieferteile, Tuningteile ect. also nicht Originalteile des Fahrzeugherstellers selbst.


    Ist schon ein spezielles Thema.


    Just my 2 Cent #bier


    Greade Deinen Link durchgelesen, ich denke bei diesem Schlußsatz im Text liegt der Hund begraben:

    Typengebundene Zusassung

    Zitat

    Jede bauliche Veränderung an einem Fahrzeug läßt die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erlöschen – es sein, das Bauteil verfügt über eine typengebundene Zulassung, ein ECE-Prüfzeichen.

    Ohne E-Kennzeichen der Bauteile eines E-Scooters gibt es keine EBE oder ABE in Deutschland. Wenn Du einen Blinker ohne ECE-Prüfzeichen verbaust, erlischt Deine ABE und infolgedessen die Haftpflichtversicherung deines E-Scooters..

    Gruß Robert



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    Einmal editiert, zuletzt von robs'97 ()

  • Ich glaube ECE Nr. haben nur Teile, welche leicht von jedermann austauschbar sind bzw. Nachbau, Zulieferteile, Tuningteile ect. also nicht Originalteile des Fahrzeugherstellers selbst.

    Betroffen sind "genehmigungspflichtige Bauteile"- --> WIKI


    Bestimmt wird es so sein, dass "Originalteile" keine ECE benötigen.


    Dann dürfte ich dieses originale Bauteil aber auch nicht nachbauen, weil dadurch das Fahrzeug seine ABE verliert... oder?

  • Das kann ich Dir mit Sicherheit nicht sagen. Ein TÜVler wird nicht begeistert sein außer es ist optimal nachgebaut und lackiert das es nicht auffällt. #bier

    Wie sagt man so schön: Wo kein Kläger da kein Richter ;)


    Ich hab z.B. Felgen für meinen F 100, die sind in den USA auf Mustangs ect. seit Ewigkeiten fast Standart sind.

    In D bekomme ich die nicht eingetragen, da der TÜVler sagt er findet nichts zu en eingestanzten Nummern. Und der ist Spezialist für US Cars.


    Ich müsste die Felge einschicken zu einer Einzelabnahme/Materialprüfung, wenn diese bestanden wird wäre es möglich. Allerdings wird bei dieser Prüfung auch die Felge zerstört =O So musste ich mir einen Satz Stahlfelgen mit Reifen gekauft eigentlich nur für den TÜV =O

    Die Alufelgen fahre ich trotzdem, müsste dann halt Strafe zahlen wenn mich der Sheriff anhält und das beanstandet.

    Wir leben halt in dem gelobten Land wo alles bis ins kleinste Detail reglementiert ist, oft unverständlich und sinnlos.

    CIMG6341.jpg


    PS: Den Halter von Deinem Roller würde ich auch nachbauen, allerdings aus Alu. ;)

    Gruß Robert



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  • Ein TÜVler wird nicht begeistert sein außer es ist optimal nachgebaut und lackiert das es nicht auffällt.

    Hallo Leute,

    hier geht es um einen E-Scooter der nicht schneller 20km/h fährt. Der braucht eine vom Hersteller ausgestellte Allgemeine Betriebserlaubnis, (ABE).

    Da ist nichts mit TÜV.

    Durch Umbauten darf die ABE nicht erlöschen. Also dürfen nur zulassungsfreie Teile angebaut oder getauscht werden.


    Ansonsten werden diese Seuchenteile hier auf dem Land gehetzt und gejagt.

    grüße

    grüße ralfg

  • Ist das dein .... "Auto" ?????


    :oo


    Darf ich es fahren? 8)

    Ja und Nein ;)


    Den hab ich vor 2 1/2 Jahren in Ungarn für 20 k€ gekauft, komplett mit Neuteilen für den deutschen TÜV fertig gemacht, ca. 6k€.

    Dann hab ich noch die Motorhaube umgerüstet, damit die von hinten nach vorne öffnet und die Ladefläche mit Parkett und Edelstahlschienen versehen sowie eine Kiste als "Kofferraum"

    F 100 Bj 1955 mit Mustang 5.0 Efi V8 250 PS Hinterachse sowie Bremsen vom Granada V8 Innenbelüftete Bremsscheiben vorne und hinten.

    Ich reich mal Bilder nach, wenn Du möchtest, die sind auf dem Handy und das ist bei der Reparatur :funny-:


    Übern Winter hab ich die Ansaugbrücke und die Ventildeckel verchromen lassen. Der Spass alleine hat 2 k€ gekostet.

    Ansonsten bekommst Ersatzteile mehr oder weniger nachgeworfen aus USA. Nur Chromteile sind extrem teuer. z.B. Wischerarme mit Gummis 140 €

    Den hier hatte ich auch mal, mit Lenkradschaltung und durchgehender Sitzbank. Ist so ein Faible von mir, da ich auf Ford gelernt habe ;)

    War ein Bj 64 mit 2l V6

    Ford klein (2015_07_13 17_35_58 UTC).JPG

    Gruß Robert



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  • Ich reich mal Bilder nach, wenn Du möchtest,

    Nee, ich bin kein "KFZ-Fan". Fand den F100 nur optisch ansprechende. Aber eine Frage zum Thema KFZ habe ich.


    Ich würde gern etwas an mein Auto bauen, das mir an einer Ecke (Seitenstraße trifft Hauptstraße) anzeigt, ob von links ein Auto kommt. Oft sind die Ecken so zugeparkt, dass man auf die Hauptstraße fahren muss, um zu sehen, ob da was "kommt".

    Ich dachte an eine Kamera. Dürfte ich vorn an der Motorhaube was Kleines daran knipsen? Etwas zwischen dem "Grill" montieren?

    Oder auf dem Dachgepäckträger eine kleine Fahnenstage mit der Kamera am Ende montieren?

    Ich würde die Kamera auch nicht aus dem Bordnetz spießen und ein Kabel verlegen. Alles fein mit Akku und WiFi.

  • Ich hab jetzt auf die schnelle nur das hier gefunden:

    Dashcam im Auto: Erlaubt oder verboten in Deutschland? (bussgeldkatalog.org)

    Also die Cam selbst ist nicht verboten. Am Grill vorne wird schwer denke ich , denn überstehen sollte diese natürlich nicht.

    Mit dem Dachgepäckträger hmmm ist so eine Sache, die Polizei darf das zur Verkehrsüberwachung, was natürlich nicht heißt das man das privat auch nutzen kann. Aber ich kenne etliche Sheriffs und TÜVler, da frag ich mal nach und schreibe es Dir dann.

    Aber ob Bordnetz oder Akku wird egal sein.


    Gruß Robert

    Gruß Robert



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  • Mit dem Dachgepäckträger hmmm ist so eine Sache, die Polizei darf das zur Verkehrsüberwachung, was natürlich nicht heißt das man das privat auch nutzen kann. Aber ich kenne etliche Sheriffs und TÜVler, da frag ich mal nach und schreibe es Dir dann.

    Ich wäre Dir verbunden, wenn du das Thema mal im Auge behältst. Ist keine Wichtige Sache, wäre aber mal ein Bastel-Projekt, mit dem ich meine Frau begeistern könnte :saint:

  • Ist keine Wichtige Sache, wäre aber mal ein Bastel-Projekt, mit dem ich meine Frau begeistern könnte :saint:

    Frag doch nicht so viel machen und gut gibt immer nen Weg von ich darf nicht zu Ich darf


    Meine Stoßstange wollte hier auch keiner eintragen - hat mich etwas telefonieren und viele km gekostet

    jetzt fragt keiner mehr danach


    IMG_20201030_080427.jpg

  • Ich sag es immer wieder...wo ein Wille ist da gibt es auch ein Gebüsch.

    In Deutschland haben wir eine Wüste und darum braucht es viel Vorstellungskraft mit was nicht passt passend gemacht wird.

    Frühe gab es Einzelabnahmen und Teilegutachten und ich hatte von Volkswagen direkt für mein damaliges KFZ solche Sondergutachten.


    Was mich heute ärgert, das KFZ verhunzt zu haben...der wäre heute einiges an Geld wert.

    Damals "Jung" hatte ich den Spaß im Vordergrund und 110 mm als Tieferlegung ist heute nicht mehr zulassungsfähig : )

    Das KFZ "Deutscher Meister im Bergrennen" gekauft als abgerocktes Auto mit etwas Liebe aufgepeppelt...Fahrbereit.


    Heute wären solche Autos eine NoGoArea denn keiner braucht nur um normal zu fahren einen Vollkäfig, Sportsitze mit 6 Punkten, eine 4 in 1-Rennsport-Auspuffanlage....und kleine Gewichte an der Drosselklappe damit es knallt wenn man vom Gas geht : )
    Heute hätte man da noch weniger Spaß weil an jeder Ecke eine Kelle kommt.


    Davon ab, heute fahre ich fast geräuschlos von 0-100 in unter 5 Sekunden und sitze bequem, hab Spaß und ein Feeling...Allrad mit etwas Dampf....das Ganze sehr bequem beim Ein- und Aussteigen.

    Auf Wunsch spricht das Auto mit mir und ich hab Sound ohne Ende aus der Stereoanlage (Multimedia).


    Dafür einfach nur einen KFZ-Schein ohne Anhang, alles konform...andere Zeiten halt : )


    Ach so, enteisen von Scheiben braucht keine 2 Minuten, meine Sitze sind belüftet, ein großes Schiebedach und kühlt bei heutigen Temperaturen binnen weniger Minuten auf 17 Grad....alles Dinge die der Golf nicht konnte : )


    Der Golf wiederum konnte mit 100 km/h fast 90 Grad Kurven....ein Brett auf dem Asphalt : )


    "alles gefühlt...."

  • Auf Wunsch spricht das Auto mit mir und ich hab Sound ohne Ende aus der Stereoanlage (Multimedia).

    Ich auch :)

    Ok sprechen tut es nicht aber das Radio ist kein normales Radio sondern ein Computer inkl. Internet

    Im Kofferraum ist noch aus Jugendzeit die alte Anlage der Sup. hat nur 1200W

    Hatte ich mal im Caddy auch Bleche können sich Verbiegen

    Wegschmeißen wollte Ich nicht und Verkaufen bringt kein Geld

  • Hehe, mein Golf 1 mit ca. 900 KG

    Mein Honda CRX ca. 950 KG

    Mein Mazda 323 BG 1.9 / 16 V ca. 1100 KG


    Bei allen wog proportional die Soundanlage mehr als das Auto selbst : )

    Heute wiegt die Batterie mehr als der Rest vom KFZ...


    Das KFZ selbst spricht über das Handy zu mir....auch nur Dummzeug.


    Man sollte beachten, die verlegte Kabelage im Golf 1 ca. 110 laufende Meter für alles mögliche an Boxen/Sound

    Das waren keine dünnen Kabel und schon Gewicht...muahahah.

    Dann gab es noch Benetton Lenkräder, Lorinser Felgen, König-Sportsitze......aber das Blei am Mengenteiler war der Brüller : )

    Nennt man es Mengenteiler oder Drosselklappe?


    Ich bin kein Spezialist, ich durfte immer nur investieren....und ab und zu ein Bußgeld zahlen.

  • Und heut is mehr Elektronik und mehr Computer Chips in nem Auto, als in ner Raumfähre.....

    Und wenn was nich geht, brauchts nen IT spezi!!

    Fluch und Segen :noidea:

    Deswegen fahr ich zusätzlich ein Auto von 1955. Fast alles mechanisch :oo

    OK der Einspritzer hat halt auch schon ein Steuergerät :|


    #bier

    Gruß Robert



    Lightburn Software

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    IKier Gehäuse mit Absaugung

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  • Eine verwandte Frage:

    Dürfte ich an den Rädern meines E-Scooter Traktions-/ Rutzschhilfen "aufziehen" (umschnallen), die ich mir selbst herstelle?


    ICH habe E-Scooter der Marke PROPHETE, Model "Urbanicer 2.0".


    Spikes sind bei einem KFZ (auch bei Elektrokleinstfahrzeuen (E-Scooter)) ja verboten. Definitiv.


    Schneeketten wären erlaubt, aber bringen an den mickrigen Reifen bei Glätte, Regen und konstruktiv bedingt bei dem kleinen Spalt zwischen Mantel und Schutzblech nichts.


    "Spezielle" Mäntel mit einem groben Relief (wie bei Winterreifen eines Autos, Fahrrad, Bike) sind nur bei Schubkarren und dergleichen verfügbar - an einem E-Scooter ist das bei den allermeisten Modellen nicht möglich - Bassta. In diese Richtung müssen wir nicht Argumentieren.


    Es hat schon einen Grund, warum die Chinesen den Markt nicht mit (wirkungsvollen) "Traktionshilfen für E-Scooter" überschwemmen. Man kann bei einem BELIEBIGEN E-Scooter nicht einfach eine schlabbrige Schneekette aufziehen und glauben, das hilft etwas. Die Glieder einer Schneekette sind oft dicker als der verfügbare Abstand zwischen Mantel und Schutzblech.


    WIE DEM AUCH SEI:

    Es wäre möglich (zugeschnitten auf einen bestimmten E-Scooter (MEINEM E-Scooter)) wirkungsvolle und passende Traktionshilfen für das Hinterrad zu fertigen - und auch wirkungsvolle "Anti-Rutsch" Ummantelungen für das lenkende Vorderrad zu bauen.

    Deswegen kaufte ich letztendlich den S30 Pro Max, um auch Leder sägen zu können.

    Ich finde (als Laie), Leder schlägt sich bei Regen, Salz auf den Straßen, Öl und sonstigen Gegebenheiten eventuell besser als EPDM Gummi Platten mit Gewebe. Vielleicht (oder bestimmt) irre ich mich als Laie. Der Punkt ist aber:


    Was kommt bei einer Polizeikontrolle heraus, wenn eine selbstgebastelte Traktions-/ Rutschhilfe erkannt wird?

    Benötigen Traktions-/ Rutschhilfen eine "Genehmigung", Zertifikat?



    ERKLÄRUNG:

    Mein (immer noch) pubertäre Sohn pflegt einen rasanten (oder unbedachten?) Fahrstil auf dem E-Scooter. Oft sind die Schläuche platt, Reflektoren ab gefetzt und und und.


    Bitte keine blöden Sprüche wie: "Erzieh dein Sohn!". "Lerne ihm das Fahren!". Wer derartiges sagt, ist ein kinderloser Mensch ohne glückliche Kindheit.


    Ich möchte beraten werden zum Thema: "Darf ich (vom Gesetz her) selbst gebaute "Vorrichtungen" an den Rädern meines E-Scooter anbringen?

    Einmal editiert, zuletzt von Reiner_B ()

  • Ich möchte beraten werden zum Thema: "Darf ich (vom Gesetz her) selbst gebaute "Vorrichtungen" an den Rädern meines E-Scooter anbringen?

    Kurz und knapp NEIN außer Du besitzt ein Einzelgutachten das es abgenommen wurde

    ansonsten ist die BDA erloschen

    Früher waren die mal großzügiger

    Als Ich meinen Auspuff verändert hatte gabs nur nen Punkt, 130DM und fahren ohne BDA

    keine TÜV Vorführung

    Heute hätten die den still gelegt

    Da ja net doof hab Ich Eintragen lassen eigentlich darf der nicht hat keine Zulassung man muß nur wissen wie :oo

    Danach hat mich keiner mehr angehalten - ganz toll total gemein

  • Kurz und knapp NEIN außer Du besitzt ein Einzelgutachten das es abgenommen wurde

    Leute, bleibt mit Euren Behauptungen mal auf dem Teppich der Fakten.

    Für Schneeketten gibt es eine europaweite Norm im Bereich der Kraftfahrzeuge für die Klassen M1, N1, O1, O 2 und entsprechender Unterkategorien (Geländefahrzeuge).


    Für Fahrräder oder Elektrokleinstfahrzeuge existiert eine solche Norm nicht. Bei Elektrokleinstfahrzeugen (eKF) sind lediglich Spikes verboten, weil diese E-Scooter als Kraftfahrzeug gelten, wenn auch als Elektrokleinstfahrzeug. Bei Fahrrädern sind Spikes erlaubt!

    Es gibt bei den Chinesen so Gummischneeketten für Scooterreifen, ob das funktioniert kann ich nicht sagen. Wenn es wegen einer solchen Kontruktion auf dem Rad zu einem Unfall kommt, weil das Teil abspringt, wird die Versicherung sich streuben zu bezahlen.


    Ein E-Scooter hat eine ABE. Wenn in der ABE nicht ein spezieller Reifentyp gelistet ist muß nur die Reifengröße übereinstimmen. Ob dann ein Luft-, ein Vollgummi- oder ein Honeycomb-Reifen gefahren wird ist egal. Das Profil spielt keine Rolle. Es gibt Cross- oder Dirtreifen für bestimmt alle Größen.


    Ansonsten hasse ich diese E-Scooter und hoffe denen nicht auch noch im Winter zu begegnen.

    Hier bei uns sind Straßen außerorts oft nur 5 Meter breit. Legal kann ich die Teile nicht mit dem Auto überholen, selbst mit dem Motorrad ist es schwierig. Die E-Scooterfahrer müssen zwar sofort an den Rand fahren, machen sie aber oft nicht. Wenn ich den Teilen entgegen komme kann ich aber mit den erlaubten 100km/h an denen vorbeirauschen und es gibt keinen Mindestabstand. Das macht dann Spaß.


    grüße

    grüße ralfg

  • Wenn es wegen einer solchen Kontruktion auf dem Rad zu einem Unfall kommt, weil das Teil abspringt, wird die Versicherung sich streuben zu bezahlen.

    Das frage ich mich eben. :noidea:


    Wenn für E-Scooter geeignete und erlaubte Traktionshilfen vom Gesetzgeber her kein Problem darstellen, aufgrund welcher "was-auch-immer" kann eine Versicherung den Versicherungsschutz ablehnen?