Markenrecht / Urheberrechte

  • Hallo Laserfreunde


    Ich habe mal eine Frage an euch...


    Und zwar wie ist dass, wenn ein Kunde einen Zippo gelasert haben möchte mit einem Markenlogo/Markenname?


    Könnte z.B. sein dass jemand ein Jack-Daniels oder PUCH MAXI Zippo haben möchte mit seinem Namen drauf..


    Was darf man überhaupt machen, oder anderstrum, wenn ich das Logo aus dem Internet ziehe, und es dann vektoriesiere oder irgendwo ein vektorisertes finde, kann ich dan dieses einfach verwenden, und dann den Zippo nach Kundenwunsch lasern?


    Oder kriegt man da Probleme, oder habt ihr welche Tricks und Tipps für solche Anfragen?!?!


    Liebe Grüsse
    Marcel

  • Nun, dass du keine gravierten Zippos verkaufen darfst, hast du sicher schon aus dem verlinkten Beitrag entnommen.


    Als Dienstleistung ein vom Kunden mitgebrachtes gravieren ist hingegen legal ;)


    Bilder und Dateien, die nicht von dir erstellt wurden oder deren Lizenz du nicht erworben hast darfst du GEWERBLICH nicht verwenden.
    Ein bekanntes Markenlogo zu vektorisieren oder nachzuzeichenen und kommerziell zu nutzen ist m.W. auch nicht erlaubt...


    Grüße,
    Piet


    Hat es geholfen oder auch nicht.........ein Feedback wäre toll
    ________________________________________________________
    Ich bin weg, um mich selbst zu finden. Sollte ich zurückkommen,
    bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte, ich soll hier auf mich warten
    :D
    ________________________________________________________

  • Du, ich bin kein Fachmann und berufe mich auch nur auf gelesenes ^^


    ... nur weil es jemand macht, ist es noch nicht unbedingt legal
    ... ich weiß nicht, wie das Thema in der Schweiz behandelt wird
    ... ggf. hat der Betreiber eine Genehmigung?!
    ...
    ...


    Grüße,
    Piet


    Hat es geholfen oder auch nicht.........ein Feedback wäre toll
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    Ich bin weg, um mich selbst zu finden. Sollte ich zurückkommen,
    bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte, ich soll hier auf mich warten
    :D
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  • Du kannst ja jemanden ein Zippo Feuerzeug verkaufen. Und zufälligerweise überlegt sich der Kunde "ach ich hab gehört ihr lasert auch Gegenstände, ich hab da ein neues Zippo Feuerzeug" 8)

    Es ist gelogen, dass Videogames Kids beeinflussen. Hätte PAC MAN das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören..."


    *Kristian Wilson, Nintendo Inc. 1989

  • Ist nicht genau passend, aber habe ich auch noch gefunden als Ergänzung....


    Eloxierte Schlösser, Flachmänner etc.



    Doch doch... es ist schon genau passend was da steht. Diemo hat es doch schön erklärt und ich denke mal das Ergebnis hier wird auf das selbe rauslaufen.



    Aufpassen musste halt bei eingetragen Warenzeichen und Logo´s und anderen Sachen, die ein Copyright haben.


    Ich denke mal, das ist nen Damoklesschwert.... kann 100.000 mal gut gehen und dann kriegen die dich doch mal an den Haaren. Den Markenschutz und das Copyright gibbet ja nicht umsonst.



    Musste selber wissen, ob du das Risiko eingehen willst. Und wenn du dann noch Werbung damit machst um Kunden zu gewinnen ist es wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit bis du Post bekommst und einen Scheck ausstellen kannst. Gibt genug Anwaltskanzleien die genau auf so Opfer warten um damit ihr Geld zu verdienen.


    Und gerade mit Ideen anderer sein Geld zu verdienen, z.B. Vektorgrafiken o.ä. ist ja auch nicht die feine englische Art.



    Wenn du nen Logo oder ne Grafik o.ä. entworfen hast und siehst, nen anderer verdient damit Kohle.... ich glaube kaum, das du dann hoch erfreut darüber bist.



    :pop:

    Gruß

    Michael


    Vom Handwerk kann man sich zur Kunst erheben. Vom Pfuschen nie.

    Johann Wolfgang von Goethe

  • Ganz abgesehen davon, ob man eventuell doch, unter Umständen in ganz bestimmten Fällen (z.B. ein bereits gekauftes Zippo nachträglich mit einem Logo etc. zu versehen) nicht gegen das Urheberrecht verstößt, gibts meiner Meinung aber noch ein anderes Problem.


    Nämlich die Lizensierung solcher Dinge.


    Nehmen wir mal an, jemand graviert das Logo des FC Bayern gewerblich auf irgendeinen Artikel, den der Kunde mitbringt, schon vor der Gravur oder anschließend kauft. Ich glaub hier trotzdem, daß man ohne Zustimmung des Copyrightinhabers bereits illegal handelt.


    Dazu kommt aber noch, daß man doch eine Lizenz vom Rechteinhaber braucht, um solche (Fan)Artikel überhaupt herstellen zu dürfen. Das liest man doch öfters: under license from... oder: mit Genehmigung der... Und wenn ich jetzt eine Firma hätte, die in (teurer) Lizenz etwas herstellt und eine andere Firma finde, die das gleiche ohne Lizenz macht, hätte ich schon ein Problem damit. Und der Lizenzgeber sicher auch.


    Ich für meinen Teil würde von derlei Aktivitäten die Finger lassen, auch dann, wenn die Veredelung privat und ohne extra Kosten erledigt werden sollte. Denn wenn jemand ein Gewerbe mit der Laserei angemeldet hat, wie soll er das dann erklären, daß es privat war. Und wie schon Gewindestange sagte, ist es eben auch unfair mit fremden Werken Geld zu verdienen, ohne dafür bezahlt zu haben.


    Und eins dürft Ihr wirklich glauben: Firmen zahlen meist imenses Geld für ihre Logos. Die Deutsche Bahn z.B. hat für ihr jetziges DB-Zeichen weit über 200000,- an den Gestalter gezahlt, bedingt durch den hohen Verbreitungsgrad. Kann mir nicht vorstellen, daß es sich diese Firmen einfach gefallen lassen, wenn Hinz und Kunz mit ihren Logos arbeiten.


    Schöne Grüße
    Michi

    2 Mal editiert, zuletzt von Hirzi ()

  • Ob ihr es glaubt oder nicht, ich hätte schon locker 10 mal das von mir gelaserte und beleuchtete MSV Logo, welches ich als Geschenk für meinen Bruder hergestellt habe, verkloppen können. Und ich rede hier jetzt nicht von 20 Euro.... Mit Stundenlangen Tempern und Holzrahmen und Beleuchtung und allem Pipapo von wegen Folie abziehen von den blöden Buchstaben und so..... könnt euch ja grob denken, wieviele Stunden da drauf gegangen sind.



    Die sind meinem Bruder fast die Bude eingerannt. In Zeiten wo jeder Honsel alles bei Facebook und Whatsup postet ist es nur eine Frage der Zeit bis mein Name oder der meines Bruders fällt und es klingelt an der Türe....


    Und das war nur Mundpropaganda, von denen die das bei meinem Bruder an der Wand haben hängen sehen.


    Da hab ich ja mal gar keinen Bock drauf.


    Neee, das brauch ich nicht.

    Gruß

    Michael


    Vom Handwerk kann man sich zur Kunst erheben. Vom Pfuschen nie.

    Johann Wolfgang von Goethe

  • Nun, wenn die klingeln, dann sagst du denen ganz einfach :


    Holt euch beim Markeninhaber eine entsprechende Lizenz.

    Gruß,

    Christian


    „Der größte Feind des Wissens ist nicht Unwissenheit, sondern die Illusion, wissend zu sein.“
    Stephen Hawking

  • Hallo Leute,


    Macht Euch doch nicht selbst verrückt.
    Es gibt Millionen von Logos, muß ich jedes kennen?


    Wenn ein Kunde kommt, mir eine Datei gibt und fragt, ob ich sie ihm irgenwo drauf gravieren kann,
    woher weiß ich, ob es ein Logo, oder eine selbst entworfene Grafik ist.


    (Mercedes oder CocaCola mögen eine Ausnahme sein, aber auch die muss ich nicht kennen,
    :thumbup: ich fahre Dacia und trinke ja nur Wein :thumbup:


    Er hat die Datei, also gehe ich davon aus, er hat die Rechte. Basta.


    Beispiel:
    Ein Kunde gibt Euch ein Foto, das ihn nicht selbst abbildet. Fragt Ihr ihn auch nach den Rechten an diesem Bild?
    Oder glaubt Ihr ihm, das es seine Frau, Mutter, Freund oder sonstwas ist?


    Schorsch

  • Da stimme ich dir zu.


    Wenn ich aber selber hingehe und mir Vorlagen aus dem Internet hole und die dann graviere bzw. reproduziere und damit Werbe, sieht die Sache schon wieder anders aus :)



    Bleiben wir doch dabei, jeder muss es selber wissen. Nur Jammern darf man darf man dann nicht, wenn einen der Hammer trifft :D

    Gruß

    Michael


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    Johann Wolfgang von Goethe

  • Eigentlich gebe ich Schorsch Recht, wenn der Kunde das Motiv selbst liefert.
    Dann würde ich aber:


    a) mir vom Kunden bestätigen lassen, dass er die Nutzungsrechte hat und das Motiv selbst erstellt/geliefert hat (besonders falls der nicht nur ein Einzelstück will: Weiterverkauf!)
    b) auf keinen Fall mit einem Foto vom fertigen Werkstück Werbung machen (damit macht man sich das ja zu eigen)
    c) mich von einem Anwalt beraten lassen und nicht von Foren Usern


    d) Disclaimer: Keine juristische Beratung, nur meine persönliche Meinung ;)

  • @all


    Ich danke euch vielmals für eure Erfahrungen und Meinungen... Sind sehr informativ, und sicherlich nicht zu vernachlässigen.


    Mittlerweile habe ich auch so allgemein meine Bedenken, mit den Logos von Drittanbietern, bezüglich Legal und rechtens.


    Das einfachste ist nachwievor, wenn der Inhaber des Logos direkt selbst bei einem was bestellt, bsp. Werbegeschenke etc...


    Denke auch, dass der "Verdienst" niemals gerecht ist dem Risiko was man unter Umständen hat wenn man solche Markennamen / Logos lasert und diese noch verkauft.

  • Guten Abend miteinander,
    heute war der große Tag, den das Thema hat mir auch keine Ruhe gelassen, darum war ich heute bei einem Anwalt für Urheber- Bild- und Mediarecht.


    Ich habe ihm unsere bekannte Thematik erklärt. Kunde kommt mit einem bekannten markengeschützem Logo und möchte das aufs Weizenglas gelasert haben.
    Dieser Fall ist natürlich klar. Hier besteht eine grobe Verwertungsrechtsverletzung, da wir ja wissen, dass das Logo geschützt ist und nicht ohne gültigen Nachweis vervielfälltigt, kopiert, verändert, gedruckt oder gelasert werden darf.


    Laut Anwalt beginnt der Gerichtsstand bei einer Verletzung ab 1000€ Bußgeld 8|


    Interessant ist auch, das z.B der FC Bayern München oder andere Nahmhafte Firmen garnicht das Urheberrecht an Ihren Logos besitzen. Das alleinige Urheberrecht hat nur der Designer des Logos selbst. Er verkauft lediglich sein Verwertungsrecht :whistling:


    Ein anderes Beispiel wurde ja bereits schon genannt, woher sollen wir alle Logos, Grafiken etc. kennen?
    Hier ist unbedingt wichtig vom Kunden eine schriftliche Bestätigung einzufordern. Diese ist zwar auch nicht gerade 100%ig Wasserdicht, aber immerhin schon mal ein Anfang sollte es einmal Probleme geben.


    Des weiteren habe ich auch angesprochen, wie es sich verhält mit Kundenbildern auf der eigenen Homepage zu werben. Hierzu hat er mir geraten, einfach dem Kunden ein kleines Auftragsformular auszufüllen, wo er dann selbst ankreuzen kann, ob sein Produkt veröffentlicht werden darf. Hierbei sollte man sich jedoch ziemlich sicher sein, damit zuvor schon keine Nutzungsrechtsverletzung statt gefunden hat.


    Ich z.B habe diese Woche mit meinem ortsansässigen Sportverein, für dich ich schon graviert habe, eine schriftliche Bestätigung fürs Nutzungsrechtsrecht speziell für Werbezwecke ausgehandelt. Wenn ich jetzt weiter Vereine werben möchte, sende ich Ihnen einfach einen kleinen Infoflyer mit dem gravierten Weizenglas meines Vereins, wenn Sie dann aber ein eigenes Muster möchten, müssen Sie mir Ihr Logo zuschicken.


    Für mich steht nach dem heutigen Gespräch fest, dass ich wesentlich vorsichtiger werde, was Markenlogos angeht, diese eigentlich garnicht mehr machen werde (auf die paar Euros kann ich auch verzichten, besser als irgendwann ne Klage :D )
    Ich mehr mit Fotolizenseiten arbeiten werde und ein Auftragsformular ausarbeiten werde, wo ich mich so gut wie möglich selbst schütze


    Ich hoffe ich hab ein bisschen was Sinnvolles zum Thema beitragen können. Ich kann nur jedem Empfehlen selbst mal zum Anwalt zu gehen und sich zu infomieren, kostet zwar ein bisschen was, aber danach weiß man mehr und ist auf der sichereren Seite ;) #


    In diesem Sinne, allen noch nen schönen Abend


    MfG Florian 8)

  • was mach ich wenn der Kunde ca. 20 x mit dem gleichen Motiv kommt?


    Ein Logo der Bahn will kaum einer haben (nur mal so am Rande) aber es ist eine eingetragene Marke, hat Rechteinhaber und Rechteverwerter.
    Dieses Logo darf zu privaten Zwecken nachgezeichnet werden (Nachzeichnen im Sinne von Kunst bzw. der eigenen Kreativität).


    Wie bekomme ich jetzt diese Zeichnung auf mein Zippo?


    Der Kunde selbst nicht aber der der diese Dienstleistung anbietet und der muss wissen was er macht!
    Unwissenheit schützt nicht und wenn Firmen wie Nintendo an Deine Tür klopfen...mach Dir Gedanken.
    Von mir wollte man damals 50.000 DM bzw. eine eidesstattliche Versicherung (Unterlassung).


    Persönlich würde ich alles gravieren was ein Kunde anschleppt.
    Gewisse Dinge stehen in den AGB`s und da gehören unter anderem oben genannte Dinge zu.
    Einige Dinge kann man zeigen, andere sollte man nicht zeigen und wiederum andere sollte man nicht anfassen.


    Jetzt geh ich mal wieder auf EBAY und schau mir die ganzen Fahrzeuglogos an auf Glas gelasert und beleuchtet, Zippos mit Logos, nachgemachte Typenschilder und und und und und......ich bin die Nadel im Heu.