Kleingewerbe mit Laser im Keller im Wohngebiet

  • Ist ja alles nicht falsch, was hier gesagt wurde...



    Durch die Art der Fragestellung des Themenstarters gehe ich der Annahme, das dieser sich keinesfalls in Gewerbe- und Steuerrecht auskennt.
    Weder im den Basics, geschweige in den Feinheiten des Steuerrechtes.
    Duch meine langjährige Arbeit in der Werbe(technik-)Branche habe ich leider etliche Gründer erleben dürfen, deren Konzept eben genau aus diesen Schwächen nicht auf ging. Nach 2 Jahren war dann oft krachend Schluß, meist mit unschönen Folgen.
    Oft haben die zeitig aufgeben müssen, die vorher für "Bekannte" gearbeitet hatten -wie in diesen Fall hier- und dann mit Gewerbeeröffnung die
    neuen nötigen kalkulatorische Grundlagen eben nicht beachtet haben. Die haben z.B. in der Preisgestaltung weiter gemacht wie bisher. Sicherlich gut gearbeitet, aber das Erwachen kam dann später recht hart.
    Das muss NICHT sein, kann aber durchaus passieren.
    Auch wissen wir nicht die genauer Situation vor Ort. B-Pläne, Sondernutzungsverordnungen usw. sprechen Bände.
    Ja, auch ich kenne Freibeträge, auch meine Gewerbeanmeldung war schon von Anfang an sehr sehr breit formuliert, auch ich habe mich von allen möglichen Kassen und Institutionen Beitragsfrei stellen lassen... usw. usw.
    Nur. Darüber sollte man eben schon VORHER Bescheid wissen. was kommen KÖNNTE!
    Deswegen auch mein Hinweis, z.B. ein Existenzgründerseminar vorab zu besuchen. Eine Steuerkanzlei, welche bisherige und (realistische) zukünftige Zahlen (Unternehmenskonzept) auseinandernimmt, kann auch nicht schaden.
    Hier geht es um Basics!
    Für mich ist dann hier erst mal Schluss.. ;)

  • lepmiR:
    Das ist alles richtig, man muss sich hier schon sehr gut auskennen bzw. professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, damit sowas auch Zukunft hat. Gegründet ist so ein Kleingewerbe ja schnell, aber dann geht’s erst richtig los.


    Eine Gewinnerziehlungsabsicht muß auch dahinter stecken, damit einem nicht irgendwann nur Liebhaberei zur Finanzierung eines Hobbys unterstellt werden kann.


    Was allerdings ein Problem je nach Gemeinde sein könnte: Ein Arbeitskollege bekam für sein Kleingewerbe eine zweite Mülltonne zwangsweise verordnet (natürlich nicht kostenfrei ;) )


    Als ich noch im Haus meiner Eltern wohnte, beziehungsweise es schon auf mich überschrieben war und ich als Einzelunternehmer ein Kleingewerbe als Webdesigner angemeldet hatte, wurde mir eine zweite und dritte Mülltonne, die es aber nie gab berechnet. Ich konnte das Amt für Abfallwirtschaft aber dann auf die Bezahlung der Grundgebühr für die nicht vorhandene zweite Tonne zur Abdeckung der Kosten für die Infrastrukturbereitstellung, aber Erlassung der monatlichen Entleerungsgebühren runterhandeln, weil ich angegeben habe, daß es sich um einen gemeinsamen Haushalt handelt, bei der Webseitenerstellung kein Müll anfällt und es eben ein gemeinsamer Haushalt ohne strikt getrennter Wohneinheiten, also ein Einfamilienhaus handelt.
    Dann wurde auch die dritte Tonne für mich selbst als Privatmann ganz gestrichen.


    Bei einem Betrieb zur Herstellung von Dekoartikeln kann ich mir aber gut vorstellen, daß eine zweite Tonne nötig werden wird.


  • Kommen wir doch nochmal auf die eigentliche Frage zurück:
    Volker bezieht sich doch auf den Betrieb eines Lasers der Klasse 1 und damit meint er dann wohl auch seinen bereits existenten Universal Laser V400. Ob das jetzt ein Ami ist wie z.B. auch Epilog/Cameo oder ein Österreicher wie Trotec oder ein Taiwanese wie GCC ist doch nebensächlich, solange er ein für Deutschland gültiges Zertifikat mit einer Einstufung in die Laserklasse 1 hat.


    Wenn mir beispielsweise Cameo/Hagemann in einem der deutschen Kompetenzzentren einen von Epilog in Amerika gebauten Laser mit der Klasse 1 verkauft, zweifle ich persönlich nicht daran, daß dieser in Deutschland den Kriterien der Klasse 1 entspricht. Deshalb gehe ich jetzt mal schon davon aus, daß Volker in Besitz der nötigen Unterlagen beim Kauf des Lasers gekommen ist und eben diese Laserklasse auch nachweisen kann . Wir reden hier ja nicht von einem zweifelhaften Chinesen mit gefälschten CE und nur behaupteter Klasse 1.


    jepp, ich denke, bei der laserklassen frage habe ich vllt. in letzter konsequenz nicht zuende gedacht - bin halt grad so richtig negativ geladen, weil ich durch den umbau/optimierung meiner nagelneuen 60 watt china rumpel glaub ich die büchse der pandora geöffnet habe...


    ich denke also auch - ich unterstelle - das der v400 als legales gerät in deutschland professionell betrieben wurde und somit die laserklassen frage eigentlich vom tisch ist.


    ich sehe, wie schon geschrieben ebenfalls das problem dann bei den emissionen.


    die ausführung des gewerbes im keller spielt überhaupt nicht in den bebauungsplan bzw. in die ausweisung als wohngebiet ein. hierbei ist auch noch zu unterscheiden, ob es ein reines, oder ein allgemeines wohngebiet ist. wohngebiet heisst ja nicht, das dort kein gewerbe stattfinden darf, sondern das die baulichen gegebenheiten eines gewerbebetriebes nicht erfüllt sein dürfen, sowie kein starker gewerblicher verkehr stattfinden darf und sog. nachbarschützende normen eingehalten werden - siehe emissionen.


    ich würde also volker empfehlen - fang einfach ohne gewerbeanmeldung und dem ganzen zirkus an und schau, wie sich die sache entwickelt. einkünfte aus dem "gewerbe" bzw. aus der nebentätigkeit gehören natürlich in die reguläre steuererklärung. führe jedoch schon buch, wann du was für wen zu welchem preis angefertigt hast. ich habe es früher so gemacht, das ich für mich schon eine art rechnung ausgedruckt und abgeheftet hatte. die einfach einnahme/ausgaben buchführung ist nummer sicher und gibt dir nebenbei auch eine übersicht zur rentabilität deines tuns ;)

    Einmal editiert, zuletzt von hoesslin ()

  • Einen schönen guten morgen!


    Leider habe ich keine Benachrichtigung über eure Antworten erhalten, muss ich mal die Einstellungen checken!


    Vielen, vielen Dank für eure ganzen Antworten, da hatte ich eine Menge zu lesen heute morgen :)


    Mit Steuern und Co kenne ich mich in der Tat nicht ganz so gut aus. Diesbezüglich zur Seite steht mir mein Schwiegervater, er hat selbst ein "Kleingewerbe" angemeldet und macht das schon ein paar Jahre. In erster Linier ging es mir darum, ob ich den Laser als Werkzeug angeben sollte, aber wenn ich das hier alles so lese, verkneife ich mir das lieber, auch wenn der Laser offiziell in DE als Klasse 1 verkauft wurde. Eine Filteranlage soll demnächst noch dazu kommen, wenn ich ein wenig Geld angespart habe, schon allein der Umwelt zu liebe.


    Das Gewerbe soll in erster Linie dazu dienen, dass mich niemand wegen Schwarzarbeit anzeigen kann. Und solange ich nicht Jahr für Jahr Minus mache, ist auch das Thema Liebhaberei erstmal vom Tisch. Ich habe mir den Laser gekauft, um damit als Hobby meine Ideen auszuleben. Wenn ich da eine neue Laserröhre oder sowas brauche, zahle ich die selbst und lasse das nicht über das Gewerbe laufen, denn soviel verdien ich mit dem Laser nicht, und dann würde ich ja ein großes Minus am Jahresende haben.


    Ich werde mir eure ganze Anregungen und Tips durch den Kopf gehen lassen und danach entscheiden was ich mache. Diese "Paragraf 19 des UStG"-Sache klingt allerdings schon verlockend.


    Danke und Schöne Grüße, Volker

  • aber wenn ich das hier alles so lese, verkneife ich mir das lieber, auch wenn der Laser offiziell in DE als Klasse 1 verkauft wurde.
    ...
    Diese "Paragraf 19 des UStG"-Sache klingt allerdings schon verlockend.


    Im Prinzip sollte es ja egal sein, ob Du (ohne Angestellte) deine Teile mit Laubsäge, Laser oder einer CNC-Anlage fertigst. ;)


    Und was das mit dem §19 angeht: Ist für den Anfang natürlich schon bequemer lediglich zum Jahresende einmalig eine E/A-Rechnung zu machen, als wenn man für ein paar EUR zusätzlich noch regelmäßig eine Umsatzsteuererklärung/Voranmeldung etc. abgeben muß. Die einzigen die eventuell maulen werden, sind gewerbliche Kunden da sie keine ?Vorsteuer? geltend machen können. Am Anfang unterschätzt man eh den Aufwand der nötig ist, um lediglich einen einzigen EUR zu verdienen.


    Viel Spaß und Erfolg!


    Gerd "Spatz"


  • servus volker,


    nun sind ja noch einige wichtige informationen und beweggründe für dein tun bzw. vorhaben, ein gewerbe anzumelden gefallen.


    es ist sehr löblich, das jemand versucht, sich gesetzestreu mit seinem vorhaben auseinanderzusetzen! wir haben viel zu viele schwarze schafe, die regeln nicht nur fahrlässig, sondern vorsätzlich missachten.


    nun gibt die gesetzteslage aber auch freiheiten her, die man bewusst nutzen sollte - steuerbegünstigungen sind nicht dazu da, den staat zu bescheissen - wie viele meinen - sondern dienen bewusst zur förderung. das heisst im umkehrschluss überspitzt, wer steuervergünstigungen nicht nutzt, der schadet dem staat ;)


    ich möchte dir um gottes willen deinen antrieb zur anmeldung eines gewerbes nicht nehmen, jedoch empfehle ich unbedingt nochmal die sinnhaftigkeit abzuwägen, vor allem, weil du dir mit einer gewerbeanmeldung ja auch eine steuerrechtliche verantwortung auflädst.


    soll heissen:


    1. jedes gewerbe beinhaltet den vorsatz "gewinn" zu erzielen! das heisst, das finanzamt unterstellt dir, das du das auch tust! meldest du dein gewerbe nach §19 an, dann "unterstellt" dir das finanzamt nach einiger zeit, das du ja mehr machen könntest und verlangt eben nachweise, ob du tatsächlich noch ein kleingewerbe bist.


    2. wenn du wirklich nur ab und zu ein paar kleine dinge für freunde auslasern willst, die hauptanwendung jedoch der eigenbedarf sprich hobby ist, dann ist KEINE gewinnerzielungsabsicht zu erkennen und wird somit auch KEINEM gewerbe würdig.


    3. siehe oben - wenn es denn ab und zu und geringfügig ist, dann sagt der gesetzgeber doch klipp und klar, "fühl dich frei" mit bis zu eur 410 im jahr nebenbei. und wenn es denn mal mehr werden soll, dann pack das auf die einkommensteuererklärung drauf. das ist nicht illegal, das ist gewollt so!



    du nanntest als hauptantrieb für eine gewerbeanmeldung die gefahr von "schwarzarbeit" - dazu vllt. mal grob folgendes:


    den tatbestand der schwarzarbeit erfüllt vorallem der, der durch seine handlung bzw. arbeit dazu beiträgt, das einem ANDEREN dadurch ein finanzieller vorteil entsteht. finanzielle vorteile sind gewinnerzielungsabsicht! ist wiederkehrende gewinnerzielungsabsicht gegeben, dann ist es ein gewerbe. gewerbe, in denen menschen leistungen für das gewerbe erbringen müssen sozialabgaben etc. für den mitarbeiter abführen.


    warum ist der staat so dünnhäutig bei freundschaftsdiensten, nachbarhilfen etc. geworden und unterstellt hier schwarzarbeit - weil eben auf baustellen, in privathaushalten sehr viele menschen auf einmal viele freunde haben und somit viel steuern am staat vorbeigingen, ABER auch zum nachteil der "schwarzarbeiter" viele sozialversicherungsbeiträge - d.h. der reiche auftraggeber wird reicher, den armen arbeiter beissen die hunde.


    so - zurück zu dir. du erfüllst also NICHT die vorraussetzungen von schwarzarbeit, wenn du für dich selbst schaffst! du erfüllst in diesem fall höchstens den tatbestand einer steuerhinterziehung etc., wenn du mehr als xyz euro umsetzt - und da sind wir wieder bei der gewerbeanmeldung - oder auch nicht ;)



    WICHTIGER NACHTRAG:


    meine ausführungen stellen KEINE rechtsberatung dar und erheben auch keinen anspruch auf vollständigkeit!!

    2 Mal editiert, zuletzt von hoesslin ()

  • Schilder gefräst und gelasert

    Es gilt wie immer: Wo kein Kläger ist auch kein Richter!


    Wenn Du Software schreibst oder Designs entwirfst, ist das etwas anderes als wenn Du z.B. Schilder produzierst.


    Es verstecken sich sicher eine ganze Menge Gewerbetreibende unter dem Deckmantel der Freiberufler.
    Das kann jahrzehntelang gutgehen, muss es aber nicht.
    Eine Firma, die mitbekommt dass ein "Freiberufler" mit Produkten in deren Revier wildert, wird diesen bei erster Gelegenheit anschwärzen.
    Das finde ich auch richtig, denn gleiches Recht und gleiche Pflichten für alle. Theoretisch zumindest, denn da gibt es noch Defizite an denen noch gearbeitet werden muss.


    Ich bekomme z.B. schon einen Anfall, wenn ich bei jemandem gegen Rechnung eine Webseite erstellen lasse und im Nachhinein für die "Künstlersozialkasse" zahlen soll. Hallo? Was bitte geht mich die Versicherung des Freiberuflers an? Soll der doch selber schauen, wo und wie er sich versichert. Für seine Arbeit hat er ja das Geld bekommen und Basta. Mir zahlt auch kein Kunde die Rentenversicherung.


    Gruß


    Joachim

  • Natürlich hat Hoesslin auch recht:
    Wenn es wirklich keinen Gewinn bringt, wird das Finanzamt den Laden wegen "Liebhaberei" zumachen und sich weigern, die Gerätschaften steuerlich mitzufinazieren.
    Hatte vor 30 Jahren mal selbst so einen Fall mit einer mobilen Disko.


    Gruß

  • Ich bekomme z.B. schon einen Anfall, wenn ich bei jemandem gegen Rechnung eine Webseite erstellen lasse und im Nachhinein für die "Künstlersozialkasse" zahlen soll. Hallo? Was bitte geht mich die Versicherung des Freiberuflers an? Soll der doch selber schauen, wo und wie er sich versichert. Für seine Arbeit hat er ja das Geld bekommen und Basta. Mir zahlt auch kein Kunde die Rentenversicherung.


    Gruß


    Joachim

    Da bin ich voll bei dir!
    Nur leider hat eben die KSK bzw. der von denen geforderte Betrag NICHTS, aber auch gar nichts mit dem Versicherungsverhältnis des Gestalters oder in deinem Fall Webseitenerstellers zu tun.
    In DL muss JEDER, der gestalterische Leistung beauftragt/bezahlt (dabei ist sogar die künstlerische Schöpfungshöhe egal) den Obulus an die KSK abdrücken.
    Ist dein Dienstleister eine Kapitalgesellschaft, dann führt die den Betrag für dich (pauschal) ab, wird also eingepreist.
    Bei Einzelunternehmen usw. treibt die Rentenkasse selbst ein...
    Ist wie GEZ - egal ob Radio oder Internet, eine Grundabgabe (7,xx €) werden am Ort des Gewerks mindestens fällig.


    Meiner Meinung nach sind diese Abgaben ungerecht, aber meine Meinung zählt da nicht: ;)


    Gruß
    Thomas

  • also wegen "kein Gewinn" der zu versteuernd ist aber nicht erzielt wurde macht das Finanzamt keinen "dicht"!
    Ich kann ein Gewerbe betreiben und werben, finanzieren oder es....was auch immer.
    Ein Kleingewerbe (bis 18 Stunden) je Woche was Arbeitszeit betrifft oder drüber hinaus Krankenversichert werden muss.
    Mindestlohn, Belege, Kalkulation, Rechtferigung.....die stellen Fragen und bevor ich mir Fragen stellen lasse frage ich meinen Steuerberater!
    "Der sollte es wissen...wenn nicht, falscher Mann/Frau".
    Gewerbesteuer ist abhängig vom Gewinn der versteuert werden muss ab einer gewissen Summe bzw. über dem Freibetrag von Kleingewerbe.
    Ich sag mal so...es hilft ein Steuerberater aber kein Forum weil die Sache an sich geklärt werden muss/sollte.
    Was Genossenschaften betrifft, Handeskammer, betriebliche Dinge......gut überlegen.

  • also wegen "kein Gewinn" der zu versteuernd ist aber nicht erzielt wurde macht das Finanzamt keinen "dicht"!

    Das hast Du wohl falsch verstanden.
    Natürlich wird einem wegen einem schlechten Jahr nicht der Laden zugemacht bzw. leergeräumt.
    Wenn aber über mehrere Jahre kein Gewinn erzeilt wird und nur Ausgaben geltend gemacht werden (Maschinen, Material, laufende Kosten), dann wird das Finanzamt definitiv die Sache steuerlich beenden. Es ist dann definitiv kein Gewerbe mehr!
    Heisst im Klartext: Das Geschäft wird als Hobby betrachtet und somit als reines Privatvergnügen. Es gibt kein steuerliches Absetzen mehr von Anschaffungen und keine Mehrwertsteuererstattung etc.
    Hierzu wird dann extra eine Steuerprüfung stattfinden.
    Kann dann durchaus passieren dass Du die Mehrwertsteuer und Steuerersparnis für Deinen gekauften Laser wieder zurückzahlen darfst.
    Denn jeder Steuerbescheid ist VORLÄUFIG und kann auch nach Jahren geändert oder rückgängig gemacht werden.
    Schnellt aber unerwarteterweise der Gewinn des "Hobbys" in die Höhe, dann muss der natürlich wieder versteuert werden. Sind ja nicht doof, die beim Finanzamt :)
    Dadurch vermeiden die, dass sie tausendfach Hobbys und Liebhaberei steuerlich finanzieren.
    Das ist kein Witz. Ich habe das schon gehabt.


    Gruß