Hallo liebe Lasergemeinde!
Ich habe seit einiger Zeit einen V400 mit 25 Watt von ULS. Dieser steh derzeit im Keller und die Abluft blase ich aus dem Fenster. Bis jetzt hat sich noch niemand über Lärm oder Geruch beschwert.
Nun überlege ich, eine Kleingewerbe anzumelden, da ich ab und an Sachen für Freunde, Bekannte und Bekannte von Bekannten mache Gelegentlich wurde mal nach einer Rechnung gefragt und außerdem bin ich mit dem Gewerbe aus finanzieller Sicht auf der sicheren Seite.
Nun meine Frage... Kann ich beim eröffnen des Gewerbes bedenkenlos angeben, dass ich Dekoartikel mit einem Laser (Klasse 1) im Keller meines Hauses in einem Wohngebiet fertige oder bekomme ich da Probleme?
Gruß, Volker