Google Maps und Lizenzen

  • Hä, was juckt es meinen Arbeitgeber?

    Hier geht es um einen Auftraggeber und dem will ich Daten meiner Jungs nicht an die Hand geben!

    He, Don Johnson - dann spezifiziere Deine Anfrage :oo .

    Es hörte sich an, als würde Dein Chef (Arbeitgeber) Dich "nötigen".


    Wenn jedoch ein Auftraggeber derartiges verlangt - WO IST DEIN PROBLEM?

    DU bist der Boss.

    DU legst Bedingungen und Konditionen fest.

  • Diese Daten will ich aber nicht meinem Auftraggeber geben egal aus welchen Gründen.

    Sind „“Deine Jungs“ noch nicht volljährig? Wenn sie volljährig sind kannst Du nicht für sie entscheiden. Ansonsten ist man in Deutschland ab 16 Jahre geschäftsfähig.

    Ich verstehe die Situation nicht ganz. Wenn „Deine Jungs“ unter 16 sind entscheidest Du, soviel ich weiß. Sind „Deine Jungs“ älter kannst Du nicht für sie entscheiden.

    Was das UrhG angeht haben Minderjährige alle Rechte, Du vertrittst sie nur.


    Grüße

    grüße ralfg

  • Dann isses doch einfach.

    Mitarbeiterdatenschutz und Schutz von Betriebsinterna.

    Gruß,

    Christian


    „Der größte Feind des Wissens ist nicht Unwissenheit, sondern die Illusion, wissend zu sein.“
    Stephen Hawking

  • Du lachst, genau dies hab ich zwischendrin : )

    Kein GPS,...dann ist ein Strich auf der Map und die Zeitstempel, da muss ich mal gucken.

  • Also ich würde das meinem Auftraggeber einfach so erklären, dass sich die Daten nicht anonymisieren lassen. Die Weitergabe personenbezogener Daten (da reicht es bereits wenn ich die kompletten Namen mit GPS-Daten verbinden kann) ist datenschutzrechtlich nicht erlaubt, wenn keine entsprechende Notwendigkeit für Erhebung, Speicherung und/oder Verarbeitung besteht (da Schützt auch eine Einwilligung der Betroffenen nicht). Über Einsichtnahme zur Einzelfallprüfung könnte man theoretisch reden.


    Einfachste Lösung wäre du schlägst dem AG vor, dass er die Kosten für ein TimeScan-System trägt. Bei diesem legst du die Benutzer anonymisiert an. Argument hierfür: selbst bei nicht anonymisierten Systemen gibt es keine Garantie, dass die angemeldete Person auch mit dem regestrierenden Gerät unterwegs ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Bugenser ()

  • Stephan, geh zu einem Rechtsanwalt der Ahnung hat. Das kostet zwar ein paar Tausend, aber dann bist Du auf der sicheren Seite.


    Die ganze Kiste ist mittlerweile sehr kompliziert und Regressforderungen können noch Jahre später kommen.

    Die "Jungs" sind als Deine Angestellten in einem Abhängigkeitsverhältnis, wo jeder Richter heute gerne für den Angestellten entscheidet.

    Die Daten gehen zu Dir, das muß DSGVO-konform sein und ist noch einfach zu machen.


    Es geht aber heute teilweise soweit das jeder Angestellte oder jede weitere Person die auf einem Foto abgebildet ist und nicht nur als "Beiwerk" eingeschätzt wird für jede Aufnahme ein Model Release unterschreiben muß. Ist das Foto dann von einem nicht frei zugänglichen Bereich aufgenommen gilt nicht die Panoramafreiheit, dazu gehört auch eine temporär gesperrte Autobahn. Du willst doch das Deine Arbeit fertig wird. Das Ganze ist rechtlich so kompliziert das nicht mal Fotografen da genau bescheid wissen. Geh in ein Fotoforum und suche nach Panoramafreiheit und Personen im Bild. Da geht es richtig ab, auch mit den Berichten von Fotografen die Anzeigen bekommen haben und vor absolut unwissenden Richtern gestanden haben.


    Dann sollen Daten zu deinem Auftraggeber fließen, das ist eine dritte Person die Du nicht kontrollieren kannst.

    Wenn der mit den Daten unsauber umgeht können sich Deine Jungs nur an Dich halten und Du mußt gegen den Auftraggeber vorgehen.

    Letztlich haftest Du auch noch für Fehlverhalten von weiteren Personen, den Angestellten Deines Auftraggebers, irgendwelchen Praktikanten von ihm, etc.


    Es gibt so Fälle wo Angestellte des dritten (Auftraggeber) Ausschnitte aus Bildern von Kunden bearbeitet und im Netz verbreitet haben. Es gab Schadensersatzklagen in 6-stelliger Höhe. Als die erste Klage durch war haben sich weitere "Geschädigte" angehängt. Das hat sich zu Millionen summiert.

    Sowas überlebt kein Betrieb.


    Entweder der Auftraggeber bringt soviel Geld das die Kosten eines guten Rechtsanwalts und die nötigen Verträge keine Rolle spielen, ansonsten wäre mir zumindest das Ganze zu heiß.


    grüße

    grüße ralfg