Erste Schritte mit meinem neuen Atezr L2-03

  • Hallo Gemeinde,

    Ich habe von meinem Chef einen schicken, neuen Atezr L2-03 24 Watt Laser vor die Nase gestellt bekommen. Der Zusammenbau hat noch prima geklappt, am Einrichten und Starten scheitere ich grad.

    Ich weiß nicht, ob ich die Lasereinheit in einer bestimmten Höhe feststellen muss. Dies ist in keinem der mir bekannten Videos und auch nicht in der Anleitung angegeben. Beim Autofokustest kommt allerdings immer die Meldung: „Autofokus fehlgeschlagen“ :/

    Kann ich den Laser auch nur über das Bedienteil steuern?

    Ich dachte, auf dem beigefügten usb Stick wären Daten Z. B. Das Handbuch und diverse Dateien zum Testen …

    Allerdings scheinen die Ordner leer zu sein

    Wenn ich den „speedtest“ ablaufen lassen will, bekomme ich die Meldung : „die Maschine überschreitet den maximalen bewegungsbereich“


    Hilfe, vielleicht kann jemand von euch was mit meinen Problemen anfangen und mir weiterhelfen?


    Liebe Grüße

    Tanja IMG_0671.jpg

  • hallo,


    erst mal willkommen im Forum :)


    Ich hoffe das Ihr euch bewusst seid das der Laser sehr gefährliche unsichtbare Stahlen aussendet, wenn auch nur eine kleine Reflektion ein Auge trifft, isses vorbei mit sehen.

    Die mitgelieferte Schutzbrille werft Ihr besser gleich weg und besorgt euch eine zugelassene !!

    Grüße Armin

    K40, 80W Chinalaser TLC-410, ORTUR Laser Master 2, 15W,

    bitte gebt doch an welchen Laser Ihr habt, in der Signatur z. B.

  • schrib hier mal Ichbinsnur an, der meldet sich bestimmt noch

    Grüße Armin

    K40, 80W Chinalaser TLC-410, ORTUR Laser Master 2, 15W,

    bitte gebt doch an welchen Laser Ihr habt, in der Signatur z. B.

  • Da isser schon. ;)


    Maienkind74

    Wollt ihr den Laser in der Firma nutzen?

    Wenn ja, solltet ihr das gründlich überdenken.


    Der darf so nicht betrieben werden und dein Chef stünde mit einem Bein im Knast...

    Gruß,

    Christian


    „Der größte Feind des Wissens ist nicht Unwissenheit, sondern die Illusion, wissend zu sein.“
    Stephen Hawking

  • Am besten garnicht erst ohne Blickdichtes Schutzgehäuse und Absaugvorichtung betreiben.

    LG

    RF 30W Speedy300

    Faser JPT M-60 Mopa 60W ( Modifiziert )

    Co2 80W ( Turbo-8B57 ) ( Modifiziert )

    Co2 100W ( Max-750 ) ( Modifiziert )

    Diverse Diodenschleudern

  • Ich habe von meinem Chef einen schicken,

    Dieser Satz war Dein Fehler. Jetzt geht hier viel moralisches Geschwätz los. Es reicht hier leider nicht Dich einmal darauf hin zu weisen und dann zu helfen, jeder muss jedes Mal seinen Senf ablassen.

    Hättest Du geschrieben "Ich habe mir einen schicken, neuen Atezr L2-03 24 Watt Laser vor die Nase gestellt" hättest Du den Hinweis auf die Brille und eine "Gefahrenbelehrung" bekommen und dann wäre Dir geholfen worden.

    Die rechtliche Situation ist folgende: Verwendet man den Laser gewerblich, in Laserklasse 4, muß man ihn bei den Behörden anmelden, einen ausgebildeten Laserschutzbeauftragten haben und es kommen so viele technische Vorschriften dazu das ein solcher Diodenlaser niemals in einem Betrieb zugelassen würde.

    An Verbraucher, also Privatmenschen dürfen diese Laser gar nicht verkauft werden, auch wenn das massenhaft geschieht.

    Das Fazit ist das so ein Laser nicht irgendwo auf dem Tisch betrieben werden darf, geschieht das doch ist es z.B. nicht versichert. Denke bitte auch an so etwas wie "Mitarbeiterhaftung" wenn Du das Gerät bedienst.


    Die haupsächliche Gefahr besteht für die Augen, ein extrem kurzzeitig reflektierter Strahl der irgendjemand in diesem Raum in die Augen geht reicht um denjenigen sofort auf Lebenszeit zu schädigen, bis zum kompletten erblinden.

    Jetzt steht der laser da und Dir muß klar sein, das Dein Chef dich zum Betrieb einer nicht zugelassenen Maschine auffordert, egal wie chick das Teil ist.


    Die Gefahren für die Augen kann man mit geeigneten Laserschutzbrillen reduzieren, die müsste jeder im Raum tragen solange das Gerät läuft.

    Besser ist ein komplettes strahlendichtes Gehäuse drumherum was beim öffnen der Tür das Gerät ausschaltet.


    Gestank und giftige Abgase bilden sich beim Schneiden. Kunststoffe und Klebstoffe im Holz verdampfen teiweise zu starkem Gift. "Fenster aufmachen" reicht da nicht, eigentlich gehört an das strahlendichte Gehäuse eine Absaugung. Wenn die Abgase zurück in den Raum gehen müssen sie aufwändig gefiltert werden.

    Du solltest also genau lesen was geschieht wenn Du ein Material mit dem Laser gravierst oder schneidest. Man findet zu fast allen Materialien etwas dazu im Netz. Leder zu schneiden oder zu gravieren stinkt immer erbärmlich. Es gibt aber auch viele Sorten die durch die Gerbstoffe sehr giftige Abgase erzeugen. Geeignete Sorten werden in der Regel als "Laser geeignet" verkauft, sind zwar teurer aber auch sicherer.

    Ebenso ist es mit Sperrholz und Kunststoffen. In einem geschlossenen Raum, Büro, etc würde ich so ein Gerät nicht ohne gute Absaugung und Filteranlage betreiben.

    Es gibt im Netz Listen mit Materialien die nicht unter den Laser dürfen. Die Listen sind mehr oder weniger gut. Viele Materialien können geschnitten werden, was auch als Dienstleistung angeboten wird, aber die Firmen haben entsprechende Anlagen und Filter. So eine Liste hilft aber auch nicht weiter, denn Du weißt gar nicht wo PVC oder Epoxy- oder Phenolharze enthalten sind. Das steht auch nicht drauf.

    Du solltest also nur das unter den Laser legen was in Deutschland von seriösen Firmen als lasergeeignetes Material verkauft wird.


    Ich würde es mir grundsätzlich gut überlegen ob ich für meinen Chef so ein Gerät bedienen würde, soll er es mit nach Hause nehmen und somit selbst die Verantwortung tragen.

    So, ich denke das war Belehrung genug.


    Diesen Diodenlaser kenne ich nicht genug um technisch weiter zu helfen.

    Das können jetzt andere tun die mehr Ahnung davon haben.


    grüße

    grüße ralfg

    2 Mal editiert, zuletzt von ralfg ()

  • Es reicht hier leider nicht Dich einmal darauf hin zu weisen und dann zu helfen, jeder muss jedes Mal seinen Senf ablassen.

    Sprach der Elefant im Porzellanladen... :saint:

    Gruß,

    Christian


    „Der größte Feind des Wissens ist nicht Unwissenheit, sondern die Illusion, wissend zu sein.“
    Stephen Hawking

  • Dieser Satz war Dein Fehler.

    Nein Ralf, das war kein Fehler, sondern nur ehrlich und bewahrt Tanja und ihren Chef möglicherweise vor Schlimmen.


    Dass sie, hätte sie gesagt, es wäre ihre eigene Anschaffung, von uns Hilfe bekommen hätte können, ist unter diesen Umständen nebensächlich und der Rat, den ich Tanja und ihrem Chef geben möchte lautet:


    Weg mit dem Ding aus dem Betrieb und wenn ein Laser betrieblich unbedingt gebraucht wird, dann soll man sich je nach Budget bei folgenden Firmen oder dem Gebrauchtmarkt umschauen:

    Cameo/Epilog, Trotec, Allplast/Thunderlaser, Sabko, BRM, AM Laserpoint, Benema, GCC, Gravograph oder EAS

  • OK, die Gewerbekeule und Gefahrenbelehrung sind also schon durch. 👍🏻

    Einen hätte ich da allerdings noch 😅

    Wenn die Abgase zurück in den Raum gehen müssen sie aufwändig gefiltert werden.

    Kann sein, dass ich mich da irre, aber soweit ich weiß ist es generell untersagt Maschinen welche karzinogene Stoffe in der Abluft erzeugen, im Umluftbetrieb zu betreiben. Sprich selbst wenn gefiltert muss das raus.



    Jetzt mal zum Problem an sich. Was den Autofokus angeht kann ich nicht wirklich helfen. Da ich keinen verwende, kenne ich mich damit nicht aus. Aber „fest“ kann schonmal nicht richtig sein, da der sich bewegen können muss, um das automatisch machen zu können.


    Laser „nur“ über das bedienten steuern funktioniert erst nachdem du dem auch einen Auftrag gespeichert hast. Also anknipsen und per Pfeiltasten rumbrutzeln is nicht und Zeichnungen erstellen kann das Teil sicher auch nicht und wenn dann nicht brauchbar. Solltest dir am besten gleich die Software Lightburn angewöhnen. Gibt für diese Billigheimer nichts besseres. Testversion ist kostenlos für 30 Tage und Vollversion ist schon unverschämt billig für was das kann. Dazu noch ein kleiner Tipp: Kauf die Software beim Hersteller, sonst geht dein nächstes Thema darum, warum der komisches Zeug lasert. Die haben nen recht coolen Kopierschutz für die Software. 😉


    Die Meldung, dass der maximale Bewegungsbereich überschritten wird, bedeutet, dass entweder was falsch eingestellt ist oder das zu lasernde Teil falsch platziert wurde. Um da was sagen zu können, bedarf es allerdings mehr Infos.


    Daher mein Vorschlag: Besorg dir die Testversion von Lightburn ( https://lightburnsoftware.com/pages/download-trial ) Richte den Laser mit Hilfe eines YouTube-Videos ein, da sollte es genug Auswahl geben. ( https://youtu.be/f5oEi9iXCe8?si=jjjFdu9uzNYsxFic )

    Wenn es dann noch Probleme gibt, kann man dir deutlich leichter Helfen, weil dann hier alle vom selben reden und dir auch sagen können was man für Infos braucht und wo man die finden kann.

  • Kann sein, dass ich mich da irre, aber soweit ich weiß ist es generell untersagt Maschinen welche karzinogene Stoffe in der Abluft erzeugen, im Umluftbetrieb zu betreiben. Sprich selbst wenn gefiltert muss das raus.

    Erstmal sprechen wir nicht von karzinogenen Stoffen oder Abgasen. Materialien die so etwas erzeugen gehören nicht unter unsere Laser!

    In professionellen Betrieben darf gereinigte Luft nicht einfach ins Freie geblasen werden.

    Wenn ins Freie geblasen wird muß heutzutage geprüft und abgenommen werden. Es darf kein Unterdruck im Gebäude entstehen, es müssen Wärmetauscher eingebaut werden, gefährliche Stoffe müssen vor dem Ausblasen zuverlässig abgeschieden werden.


    In kleinen und mittleren Betrieben sind dann Anlagen im Umluftbetrieb und nur wenn sie den Raum aufheizen gibt es für den Sommerbetrieb eine zusätzliche Lüftung.

    Schau Dir Rauchabsaugungen (hier ein Beispiel, Du findest auch Anlagen zur Reinigung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Aerosolen) an, die kommen dem Laser sehr nahe. Die Geräte sind immer Umluftanlagen. Schweißrauchabsaugungen sind heute oft in die Schweißtische integriert, beim schweißen können karzinogene Stoffe entstehen.

    Ansonsten gibt es für Arbeitsplätze MAK-Werte für alles und jedes.

    Schau Dir doch einfach mal professionelle Absaugsysteme für Laserstaub und -rauch an. Selbst riesengroße Anlagen reinigen mit Kartuschenfiltern und gehen immer im Umluftbetrieb. Hier ist ein Video für eine große Laser Rauchgas- und Staubfilteranlage die 1680m3/h umwälzt.


    Wenn Du eine Laserrauch-Absauganlage findest die ins Freie pustet gib mal Bescheid.

    grüße ralfg

  • Erstmal sprechen wir nicht von karzinogenen Stoffen oder Abgasen. Materialien die so etwas erzeugen gehören nicht unter unsere Laser!

    Dann darfst du nicht mal mehr Holz bearbeiten... :S



    In professionellen Betrieben darf gereinigte Luft nicht einfach ins Freie geblasen werden.

    Schwachsinn. In einigen Fällen Schreibt z.B. die DGUV das sogar explizit vor.


    Nebenbei, was ist denn ein "professioneller Betrieb"?


    Wenn ins Freie geblasen wird muß heutzutage geprüft und abgenommen werden. Es darf kein Unterdruck im Gebäude entstehen, es müssen Wärmetauscher eingebaut werden, gefährliche Stoffe müssen vor dem Ausblasen zuverlässig abgeschieden werden.

    korrekt. :)

    Gruß,

    Christian


    „Der größte Feind des Wissens ist nicht Unwissenheit, sondern die Illusion, wissend zu sein.“
    Stephen Hawking

  • In professionellen Betrieben darf gereinigte Luft nicht einfach ins Freie geblasen werden.


    Schwachsinn. In einigen Fällen Schreibt z.B. die DGUV das sogar explizit vor.


    In der technischen Regel TRGS 560 "Luftrückführung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Stäuben"


    https://docs.google.com/viewer…ame=TRGS-560.pdf&pdf=true


    steht alles drin, wie die gereinigte Luft als Fortluft ins Freie abzuführen ist. Auch alle Ausnahmen der Luftrückführung , Grenzwerte usw. finden sich dort. Bei Rückführung muss dann bsw. ein Abscheidegrad von mehr als 99,995 %2, z.B. Staubklasse H, eingehalten werden. Wen es betrifft, kann es nachlesen.



    Gruß Frank

  • Der Link ist tot


    Edit: geht doch, sorry

    Gruß,

    Christian


    „Der größte Feind des Wissens ist nicht Unwissenheit, sondern die Illusion, wissend zu sein.“
    Stephen Hawking

  • Dann darfst du nicht mal mehr Holz bearbeiten...

    Ja, ich weiß. und auch nicht über Holzkohle grillen. Der Begriff "karzinogen" ist genauso unscharf wie die Zahlen der angeblich Erkrankten/Gestorebenen. Ich war aber von akut karzinogenen Staffen ausgegangen wie sie beim lasern von PVC (Chloride) bei Materialien die Chrom(VI)-und Nickelverbindungen enthalten (Leder) und den üblichen Verdächtigen die hier aufgelistet werden frei werden können.


    was ist denn ein "professioneller Betrieb"?

    "professionell" = als Beruf ausübend. Es gibt ja auch Betriebe die nicht gewerblich arbeiten und es trotzdem professionell betreiben, Künstler und Kulturschaffende z.B.

    In einigen Fällen Schreibt z.B. die DGUV das sogar explizit vor.

    Warum sind denn die ganzen Filteranlagen, die man für große Laseranlagen findet, zugelassene Umluftanlagen?

    TRGS 560 "Luftrückführung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Stäuben"

    TRGS 560 ist ja nur für den Umgang mit Gefahrstoffen maßgeblich. Die Gefahrstoffe sind in der TRGS 905 gelistet. In dieser Liste sind eben nur die Verbindungen und Stoffe für uns und das Lasern interessant die ich ober schon gelistet habe. Chlorverbindungen, Phenole, Epoxide und Passivrauchen.

    Bei den ganzen anderen gelisteten Verbindungen kann ich nicht sagen wo die drin sind, die habe ich noch nie gehört. Was weiß ich was "Salze von 4,4'-Bi-o-toluidin" oder "1-n-Butoxy-2,3-epoxypropan"ist.

    grüße ralfg

  • In dieser Liste sind eben nur die Verbindungen und Stoffe für uns und das Lasern interessant die ich ober schon gelistet habe.

    warum so kompliziert.

    Metalle sind doch auch in Deiner Liste genannt. Machen wir es doch konkret. Du laserst Edelstahl schön bunt, dort wird Chromoxid im Nanometerbereich frei. In der TRGS 561 "Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen" findest Du dann auch die Chromverbindungen.


    Gruß Frank

    Einmal editiert, zuletzt von Argus ()