Nachdem in einem eher technischen Thread auch das neue Verpackungsgesetz zur Sprache kam, habe ich hier einiges dazu zusammengeschrieben. Man kann nur jedem hier, der Verpackungen mit seinen Erzeugnissen befüllt und/oder für den Versand verpackt, empfehlen, sich damit auseinanderzusetzen, um nicht heftig auf die Schnauze zu fallen.
Denn er gilt dann als Inverkehrbringer der Verpackungen und muss sich an den Entsorgungskosten der Dualen Systeme wie Zentek, Interseroh, Grüner Punkt, etc. entsprechend seiner Verpackungsmengen beteiligen. Das galt zwar mit der Verpackungsverordnung auch schon, wurde aber nicht von jedem ausreichend umgesetzt.
Nun wurde die Zentrale Stelle Verpackungsregister geschaffen, bei der sich jeder, der bereits Verpackungen in Verkehr bringt, bis zum 1.1.2019 kostenlos registrieren haben muß, also noch dieses Jahr.
Sind Marken vorhanden, müssen auch diese registriert werden.
Dieses Register ist öffentlich, und jeder, ob Kunde oder Wettbewerber kann einsehen, wer dort registriert ist. Und das ist das gefährliche an dem neuen Gesetz. Bringt man nämlich als Hersteller oder Händler Verpackungen in Verkehr und ist
dort nicht gelistet, handelt man strafbar, da man dann keine Verpackungen samt Inhalt in Verkehr bringen, bzw. verpackte Waren verkaufen darf. Empfindliche Strafen oder Abmahnungen drohen.
Außerdem muss man sich bei einem Dualen System gegen entsprechende Gebühr anmelden und die dort lizensierten Verpackungsmengen über das Portal LUCID dem Register melden.
Die Dualen Systeme melden mit der persönlichen Registrierungsnummer des Kunden dessen lizensierten Verpackungsmengen ebenfalls an das Register, sodaß Abweichungen leicht auffliegen, was ebenfalls teuer werden kann.
Man lizensiert also zu Jahresbeginn die zu erwartende Menge (Planmenge) seiner Verpackungen und meldet es dem Register. Erhöht sich während des Jahres die Menge, lizensiert man einfach nach und meldet auch dies dem Register.
Am Ende des Jahres oder gleich zu Beginn des nächsten macht man dann bei der zentralen Stelle und bei seinem Lizenzpartner eine Jahresabschlussmeldung, in der man bei Bedarf die IST-Menge des Jahres noch anpassen oder nachlizensieren kann.
Bagatellmengen gibt’s übrigens nicht!
Alle diese Meldungen müssen persönlich vorgenommen werden, sie dürfen nicht durch Dritte erfolgen.
Wer also die in Verkehr gebrachte Verpackungsmenge sauber bei einem Dualen Systempartner lizensiert hat und dort dementsprechend für die Entsorgung bezahlt und genau diese Mengen auch dem Register gemeldet hat, sollte eigentlich nichts zu befürchten haben.
Denn der Sinn des neuen Verpackungsgesetzes ist ja, dass sich jeder, der Verpackungen als Händler, Importeur oder Hersteller in Umlauf bringt, gerecht an den Entsorgungs- bzw. Recyclingkosten beteiligt. Das war bislang noch nicht so, da gab es zu viele schwarze Schafe. Jetzt erwartet man, dass die Kosten für den Einzelnen sogar sinken könnten, weil sich alle beteiligen müssen. Außerdem sollten die Verpackungen nachhaltiger werden, wenn man sparsamer damit umgeht.
Es ist dann auch nicht mehr ganz so ungefährlich, Verpackungen, die man zuhause rumliegen hat, wieder für den Versand zu verwenden. Man weiß ja nicht unbedingt ohne weiteres, ob dessen Inverkehrbringer dafür bezahlt hat.
Entweder man benützt sie nicht, oder rechnet sie ebenfalls der lizensierten und gemeldeten Menge zu.
Viele Verpackungshersteller bieten die Lizensierung der Verpackungsmengen bei einem Dualen Systempartner übrigens gleich mit an.
So, das war jetzt viel zu lesen, aber es ist zu wichtig, als dass man es nicht beachtet. Gerade Kleingewerbetreibende oder Nebengewerbler lassen diese Thematik aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit schon mal außer Acht, die Zentrale Stelle Verpackungsregister ist hier aber aufgrund seiner Öffentlichkeit dann die Stelle, die einem das Genick brechen kann.
Für daß, was ich hier geschrieben habe, übernehme ich keinerlei Haftung und Gewähr für die Richtigkeit. Es ist auch keine Rechtsberatung, sondern dient lediglich der Information und Empfehlung, sich selbst ausreichend im Internet etc. zu informieren. Z.B. bei Google über den Suchbegriff „Verpackungsgesetz“.
Schönen Gruß
Michi