Leserbrille die schützt

  • Hallo.

    Wer kann mir eine Leser Schutzbrille empfehlen für einen Blauen Dioden Laser 450nm? Die Empfehlungen, bzw Bewertungen bei Amazon sind nicht wirklich ernst zu nehmen.

  • Hallo.

    Wer kann mir eine Leser Schutzbrille empfehlen für einen Blauen Dioden Laser 450nm? Die Empfehlungen, bzw Bewertungen bei Amazon sind nicht wirklich ernst zu nehmen.

    Hallo,

    auf Grund unserer Unterhaltung im Forum " Laserumbau " habe ich mir diese Brille zugelegt.

    Ich glaube, an Hand der Beschreibung , dürfte diese für mich die passende sein.

    Es gibt aber preislich sowohl billigere als auch weitaus teure.


    https://www.extrem-starke-lase…e-200-nm-540-nm-mit-etui/


    MfG

    Jörg

  • Die Gläser sind jedenfalls nicht gekennzeichet.

    Also eigentlich illegal.


    Ich würde mein Augenlicht da nicht drauf verwetten...

    Gruß,

    Christian


    „Der größte Feind des Wissens ist nicht Unwissenheit, sondern die Illusion, wissend zu sein.“
    Stephen Hawking

  • Und mach mal T9 aus :8o


    Zitat

    Leserbrille die schützt

    Gruß,

    Christian


    „Der größte Feind des Wissens ist nicht Unwissenheit, sondern die Illusion, wissend zu sein.“
    Stephen Hawking

  • Wenn ich mir anschaue, was die so aus China verticken - Laserpointer bis 50.000mW und angepriesenen Reichweiten von zig Kilometern - würde ich der Sicherheit von deren Laserschutzbrillen kein Vertrauen entgegenbringen.


    Wer so einen von diesen perversen Laserpointern benutzt, gehört meiner Meinung nach sofort eingesperrt, da ist ein K40 richtig Pillepalle dagegen.


    Grüße

    Michi

  • Hallo,

    ich bin in Bezug zu eurer Einschätzung zu meinem Kauf schon wieder etwas deprimiert ;(:saint:.

    Die Brille hat auf einem Bügel sowohl das CE-Kennzeichen als auch den Filterbereich gekennzeichnet.

    Ob die Gläser auch noch extra gekennzeichnet werden müssen ist mir nicht bekannt, aber ich habe mal bei UVEX eine Anfrage in bezug auf die richtige Kennzeichnung gestellt.

    Wenn von dort eine andere Aussage zur Kennzeichnung kommt habe ich " Lee(h)rgeld " bezahlt und werde noch einmal in die Sicherheit meiner Augen investieren

    Daß sie in China hergestellt wird und von dort verkauft wird muß aber kein Indikator für schlechte Qualität sein.

    Mittlerweile hat die deutsche Autoindustrie auch Probleme mit Produkten aus China, aber nicht weil die Qualität nicht stimmt, sondern weil es Lieferengpässe gibt.

    Die Gläser sind jedenfalls nicht gekennzeichet.

    Also eigentlich illegal.


    Ich würde mein Augenlicht da nicht drauf verwetten...

    Auf grund von Nichtkennzeichnung der Brillen die mit den meisten Lasergravierer ausgeliefert werden würden sich ja fast alle Anbieter strafbar machen, denn illegal heißt für mich strafbar.

    Also warte ich erstmal auf die Rückmeldung von UVEX.

    MfG

    Jörg

  • So sieht eine korrekte Kennzeichnung für Laserschutz aus :


    Brille

    20210512_140202.jpg20210512_140156.jpg20210512_140141.jpg



    Schutzglas:


    20210512_140310_autoscaled.jpg



    Mach was du willst aber beschwer dich nicht wenns schief geht.

    Bei den Laserschutzeinrichtungen bezahlst du nuch das Material sondern die Garantierte Sucherheit nach Spezifikation.

    Gruß,

    Christian


    „Der größte Feind des Wissens ist nicht Unwissenheit, sondern die Illusion, wissend zu sein.“
    Stephen Hawking

  • Danke für die Aufklärung, ich lerne hier immer wieder etwas dazu .

    Daher stelle ich als Anfänger manchmal auch ein paar " blöde " Fragen und es kommen auch zu kretisierenden Beiträgen von mir zu stande da dieses Gebiet für mich neu ist


    MfG

    Jörg

  • 3 Stück für knapp 25€ - muß ja eine Wahnsinnsqualität sein. Und für 200 - 2000nm geeignet - ist doch super! Oder doch nicht.


    Hast Du Dir eigentlich schon die drei Anbieter angeschaut, die Dir der Stephan rausgesucht hat? Oder willst Du nur möglichst viel Geld sparen?

  • 3 Stück für knapp 25€ - muß ja eine Wahnsinnsqualität sein. Und für 200 - 2000nm geeignet - ist doch super! Oder doch nicht.


    Hast Du Dir eigentlich schon die drei Anbieter angeschaut, die Dir der Stephan rausgesucht hat? Oder willst Du nur möglichst viel Geld sparen?

    Meine letzten Beiträge bezogen sich nur auf die Kennzeichnung nicht auf den Preis von Laserschutzbrillen, wie eine richtige und zulässige Kennzeichnung sein muß.

    Dabei habe ich festgestellt daß meine Brille zwar eine Kennzeichnung hat aber eben nicht die vorgeschriebene.

    Die von Stephan vorgeschlagenen Anbieter sind gut. Und durch die Infos von UVEX weiß ich jetzt auch welche Kennzeichnungsanforderungen diese erfüllen müssen um gesetzeskonform zu sein.

    MfG

    Jörg

  • Jetzmal eine Frage auf die ich eine ehrliche Antwort hätte :

    Zertifizierung: CE-zertifiziert DIN EN 207. Bei Anfrage, kann die Kopie von CE-Zertifikat mitgeliefert werden.

    Wenn ich diesen Satz in der Beschreibung zu einer Laserschutzbrille zu stehen habe kann man diese dann kaufen oder nicht ?

    MfG

    Jörg

  • Im Geltungsbereich der Europäischen Laserschutznormen müssen Laserschutzbrillen als persönliche Schutzausrüstung entsprechend der Vorgaben der EN 207 und/oder EN 208 gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung nach EN 207 muss die Wellenlänge/-bereich, die Betriebsart/-en (D, I, R oder M), die Schutzstufe (LB-Wert), das CE Zeichen und das Herstellerzeichen enthalten. Eine Kennzeichnung entsprechend der amerikanischen ANSI-Norm nur mit Optischer Dichte (OD-Wert) bei einer Wellenlänge ist nicht zulässig.

  • Fazit :

    Alle Brillen die, obwohl sie ein Zertifikat nach DIN EN 207 haben aber nicht alle Kennzeichnungen auf den Gläsern sondern nur auf dem Zertifikatspapier haben, sind nicht als Laserschutzbrille zugelassen und gefährlich? Oder ist das alles nur Wortklauberrei ?

    Dann dürften viele Nutzer ein Problem haben.

    MfG

    Jörg

  • 1. Brillen die Wirklich nach Di EN 207 zertifiziert sind HABEN eine entsprechende Kennzeichnung.

    (Teil der Prüfung)


    2. Richtig. zugelassen sind die nicht.


    3. Korrekt. Die meisten haben ein Problem. Im Schadensfall zahlt auch keine Versicherung

    Gruß,

    Christian


    „Der größte Feind des Wissens ist nicht Unwissenheit, sondern die Illusion, wissend zu sein.“
    Stephen Hawking

  • Hallo,

    mir läßt das alles keine Ruhe.

    Daher habe ich noch einmal bei der Fa. UVEX nachgefragt.

    Meine Frage lautete wie folgt :


    Jetzt habe ich eine weitere Frage an sie :

    Wie muß man Produkte ( Laserschutzbrillen ) mit offiziellen DIN EN 207 Kennzeichnungspapieren einschätzen die nur einen Teil der Kennzeichnung auf den Gläsern aufgedruckt haben.

    Sind diese Produkte verboten oder dürfen sie offiziell als nach DIN EN 207 deklariert verkauft werden ?

    Die Antwort lautete wie folgt :


    Hallo Herr Lais,

    es ist kein Problem wenn nur ein Teil der Schutzstufen aufgeführt ist. Der User arbeitet aber im Graubereich, wenn er die Brille mit einem Laser benutzen möchte, dessen Wellenlänge nicht markiert wurde.


    Für mich bedeutet diese Antwort daß eine Brille mit den entsprechenden EN 207 Kennzeichnungspapieren aber einer nur teilweisen Kennzeichnung auf den Gläsern trotzdem in Ordnung ist.

    Ich habe z.B. die Zertifikats-Papiere für die Laserschutzbrillen der Fa. Laserland bei einem Händler angefordert und auch bekommen.

    Diese Brillen sind auch nur teilweise gekennzeichnet, sind aber nach EN 207 zertifiziert.

    Für mich bedeutet es daher daß man solche Laserschutzbrillen kaufen kann und auf der sicheren Seite ist.

    Das Problem scheint mir aber eher die Nichtkennzeichnung der Laser zu sein da mann dann nicht einschätzen kann ob die Brille für den richtigen Frequenzbereich ausgelegt ist .

    MfG

    Jörg

  • Ja, ich kann deine Unruhe verstehen.


    Wenn du in Deutschland einen Laser / Lasermodul kaufst, dann ist da die Laserklasse drauf angeben, die Leistung und die Wellenlänge.


    Dementsprechend kannst du dir eine Laserschutzbrille zulegen, die diese Wellenlänge voll abdeckt.


    Ist keine Wellenlänge angegeben bei dem Lasermodul, kannst du nur versuchen, etwas zu forschen in der Hoffnung, dein Lasermodul ist auch genau das, was deine Forschungsergebnisse ergeben haben.


    Wenn du dem nicht traust, müsstest du das Wellenlängenband nach oben und nach unten erweitern.


    Die andere Alternative ist, du schmeisst deinen dir unbekannten Laser in die Elektroschrotttonne und holst dir ein Laserdiodenmodul inkl. passender Schutzbrille bei einem vernünftigen Anbieter, wo du auch Dokumentation erhälst.

    Gruß

    Michael


    Vom Handwerk kann man sich zur Kunst erheben. Vom Pfuschen nie.

    Johann Wolfgang von Goethe

  • ... nunja ... soviel Auswahl gibts bei den Modulen ja gar nicht -- typisch 405nm (UV) und 445-450nm (Blau) ... wobei die Chinesen auch da nicht immer wissen, was sie gerade verkaufen :rolleyes: ... und dann noch 1064nm für Faserlaser und 10600nm für CO2 ...


    Bei den Show-Lasern dann noch die grünen (um 532nm herum), roten (um 650-780nm herum) und ein paar Misch-Wellenlängen ...


    Viktor