Bitte um Unterstützung - Sperrholz brennt auf der Unterseite

  • Hallo zusammen!


    Ich hatte gestern mein erstes Mal, ein Sculpfun S9 steht auf dem Balkon und durfte gestern das erste Mal schneiden.


    Ich habe mir, wie ich es bei Youtube gesehen hatte, in LightBurn eine Datei für den Materialtest angelegt. Mehrere Kreise, unterschiedliche Laserleistung und Schnelligkeit, div. Durchgänge. Das habe ich dann auf einem Stück Sperrholz ablaufen lassen, hat wunderbar geklappt. Mal gravierte der Laser nur den Kreis, das andere mal schnitt er ihn aus oder brannte gleich noch ein Loch in die Unterlage. Schnitte waren sauber, besser als ich es eigentlich erwartet hatte. Weder auf Ober- noch auf Unterseite vom Holz war irgendwas angekokelt.


    Ich habe dann so einen Weihnachtsbaumaufhänger aus dem gleichen Stück Sperrholz ausschneiden wollen. Leistung / Schnelligkeit habe ich aufgrund der Erfahrungen mit den Kreisen ausgewählt.

    Das Sperrholz lag (wie auch beim Kreistest) nicht direkt auf der Unterlage, es schwebt ca. 5mm über der Unterlage. In diesem 5mm Spalt habe ich auch den Haarföhn etwas durchpusten lassen.


    Doch das klappte überhaupt nicht. Der Laser hat die ersten Teile aus dem Baum sauber ausgeschnitten, doch auf einmal fing das Sperrholz auf der Unterseite regelrecht zum brennen an (keine offene Flamme). Es hat gequalmt ohne Ende. Auf der Unterseite ist das Sperrholz bis zur Hälfe der Materialstärke komplett ausgebrannt, wie ein Stück Holz im Kachelofen. Fässt man es an hat man schwarze Finger und es bröselt einfach weg.


    Ich habe es dann nochmals probiert und das Sperrholz direkt auf die Unterlage gelegt. Ergebnis nicht wirklich besser.


    Ich wäre sehr dankbar, wenn ihr mir als Newby hier ein bisschen Unterstützung geben könntet.

    -> Was mache ich falsch?


    Vielen Dank

    der Gerhard

  • Hallo Gerhard,


    ich denke das liegt an Deinem Föhn. Du führst dadurch Sauerstoff zu, so das Dein Holz anfängt zu brennen.

    Meine Vermutung, allerdings ohne Gewähr.


    Probier´s mal ohne Föhn und berichte ;)

    Gruß Robert



    Lightburn Software

    Two Trees 40x40 10w

    iKier Ultra mit Air Assist

    IKier Gehäuse mit Absaugung

    Lightburn Cam

    Atomstack R1 Multifunktions - Spannfutter

    Wabenplatte und "Gitterrost" von Atomstack und natürlich eine zertifizierte Laserbrille ;)

  • Ich würde:


    Föhn weg. Er ersetzt kein AirAssist, fächert nur Luft von unten zu.


    Geschwindigkeit erhöhen, damit der Laser an derselben Stelle nicht zu lange bruzzelt.


    Mehrere Durchläufe, damit das Holz auch durchgesägt wird.


    Aber frage mal Plotomania, er ist ein Dioden-Experte mit Holzerfahrungen.

    Einmal editiert, zuletzt von Reiner_B ()

  • Einen Diodenlaser ohne Gehäuse auf dem Balkon betreiben ist schon fast kriminell. Mit dem Laser gefährdest du nicht nur dein Augenlicht sondern ggf. auch das anderer. Außerdem erzeugst du damit brennbare Gase und die nötige Zündtemperatur, je nach Mischungsverhältnis mit Luft (Fön). Du brauchst einen Luftstrom welcher die brennbaren Gase schneller wegbläst als ihre Flammausbeitungsgeschwindigkeit ist (so wie beim Kerze ausblasen). Das nennt man Air Assist. Wenn du so die Bude abfackelst wird die Versicherung wohl nicht zahlen (gobe Fahrlässigkeit).


    Eh du weitermachst solltest du dich dringend erst mal zum Thema Augenschutz und Air Assist und Absaugung kundig machen.


    Ein CO2 Feuerlöscher kann innerhalb weniger Sekunden ungeheuer im Wert steigen wenn er in der Nähe greifbar ist....

    Gruß Thomas


    Erfahrung macht es möglich, das man alte Fehler wiedererkennt, wenn man sie erneut begeht....:daumen:


    GCC Spirit SLS-80Ti

    Einmal editiert, zuletzt von Tomschm ()

  • Einen Diodenlaser ohne Gehäuse auf dem Balkon betreiben ist schon fast kriminell.

    Aber Thomas, habe ich überlesen, wo sein Balkon angebracht ist?


    Sorry, ich möchte nicht stänkern, bin nur verwundert und bitte um "Aufklärung".


    Warum sollte man auf dem Balkon keinen Diodenlaser ohne Gehäuse betreiben?

    Funkenflug? Hm ...

    Wie "hoch" ist der Funkenflug beim Grillen auf dem Balkon?


    Meine Mutti wohnt in Leipzig-Grünau, ein Neubaugebiet. Wie man es vermutet: "Grünau" steht für ein Gebiet mit sehr viel Grün. Parks, Wälder in der Nähe, überall Grünzeug, Sträucher und Bäume auf den Fußwegen, unter den Balkonen. Doch grillen darf meine Mutti auf dem Balkon - "Funkenflug" hin oder her.


    Und möglicherweise - ich halte es für möglich - setzt Gerhard sich auch die mitgelieferte billige "Laser-Schutz-Brille" auf?


    Warum ist es eigentlich Mode, dass immer unberechtigterweise die "Sicherheits-Keule" ausgepackt wird, wenn sonst nichts zum Thema beigetragen werden kann?


    "Gerhard" hört sich nicht nach "Kevin-allein-zuhause" an. :sad:

    Möglicherweise ist er älter als wir beide und hat gelernt, selbst bei Arbeiten an der Schleifmaschine eine Schutzbrille auszusetzen.

    Ich habe das noch gelernt, auch wenn ich mich nicht vorstelle mit: "Hallo, ich bin der Reiner. Ich schneide mit einem Diodenlaser Sperrholz und trage dabei immer eine "Schutzbrille".


    Sorry. Es ist nix gegen Dich, Thomas. Ich reagiere bei solchen Unterstellungen oft gereizt, weil ich mir auch solche Texte reinziehen musste. Obwohl ich extra eine "besser Schutzbrille" kaufte, wenigstens ein billiges Gehäuse von Amazon über den Laser stülpte und die "Abgase" an die frische Luft beförderte.


    Fast jeder Neuling wird erst einmal mit der "Sicherheits-Keule" bedroht, wenn es sonst nichts konstruktives zu kontern gibt.


    Sorry. #wein

  • Sorry, ich möchte nicht stänkern, bin nur verwundert und bitte um "Aufklärung".

    Mach dich mal bitte selber kundig zu den (durchaus sinnvollen) Vorschriften zum Betreiben von Lasern Klasse 4.


    Mann kann natürlich selber immer bei Rot über die Kreuzung gehen aber in einem öffentlichen Forum sollte man das nicht noch empfehlen, schon gar nicht Leuten, die sich der Gefahren offensichtlich nicht richtig bewußt sind.... :unfassbar:

    Gruß Thomas


    Erfahrung macht es möglich, das man alte Fehler wiedererkennt, wenn man sie erneut begeht....:daumen:


    GCC Spirit SLS-80Ti

  • Reiner,


    wenn jemand seine Laser offen im Keller oder im Wohnzimmer betreibt, dann ist das erst mal sein Problem.


    Wenn andere in den offenen Laser schauen können, wie auch immer, dann ist das verdammt dünnes Eis.


    Wenn ein anderer, der in den offenen Laser geschaut hat, Kopfschmerzen oder stechende schmerzen in den Augen bekommt, warum auch immer und zum Arzt rennt und der schickt diesen dann zum Augenarzt, dann hat derjenige der den offenen Laser betrieben hat, ein Problem :


    Freisetzen von elektromagnetischer Strahlung Laserklasse 4. Das will die Krankenkasse dann genauer wissen und schickt dem Verursacher eine Rechnung zudem kann der Kopfschmerzende ohne Probleme Schmerzensgeld verlangen und dann geht´s rund. Hier geht es um Körperverletzung.


    Das wir immer die "keule" rausholen, dient nicht der Demütigung der Benutzer, sondern dient der Sensibilisierung. Die meisten haben keine Ahnung was Laserschutzklassen sind, was die bedeuten und wie gefährlich ein Laser ist oder sein kann.

    Gruß

    Michael


    Vom Handwerk kann man sich zur Kunst erheben. Vom Pfuschen nie.

    Johann Wolfgang von Goethe

  • Mach dich mal bitte selber kundig zu den (durchaus sinnvollen) Vorschriften zum Betreiben von Lasern Klasse 4.

    Gerhard hat keinen Laser der Klasse 4 und ist auch nicht gewerblich unterwegs, lässt seine Weihnachtsmänner nicht von Personal lasern?


    Wo steht, dass es "Privaten" verboten ist, einen China-Diodenlaser auf dem Balkon zu bettreiben?

  • Wo steht, dass es "Privaten" verboten ist, einen China-Diodenlaser auf dem Balkon zu bettreiben?

    ... es ist (noch) nicht direkt verboten - sollte aber durch irgendwelche zufällig herunterfallenden gänzenden/spiegelnden Teile ein Strahl mal "auf die Reise gehen" ... oder auch einfach mal jemand einen schlechten Tag haben und eine Anzeige machen, dann wird das schon ziemlich "unlustig" ?(

  • Gerhard hat keinen Laser der Klasse 4

    Wie kommst du denn bitte darauf?


    Und woher weißt du, dass Gerhard nich gewerblich lasert?


    Wo steht, dass es "Privaten" verboten ist, einen China-Diodenlaser auf dem Balkon zu bettreiben?

    z.B. In der OstrV (Verordnung zum Schutz vor Optischer Strahlung)

    Gruß,

    Christian


    „Der größte Feind des Wissens ist nicht Unwissenheit, sondern die Illusion, wissend zu sein.“
    Stephen Hawking

  • Gerhard hat keinen Laser der Klasse 4 und ist auch nicht gewerblich unterwegs, lässt seine Weihnachtsmänner nicht von Personal lasern?


    Wo steht, dass es "Privaten" verboten ist, einen China-Diodenlaser auf dem Balkon zu bettreiben?


    Natürlich ist das ein Laser Klasse 4. Der Besitz und der Betrieb in Privaträumen ist nicht verboten wohl aber das in Verkehr bringen von Lasern ohne CE und erst recht der Betrieb in der Öffentlichkeit (z.B. auf dem Balkon).


    https://www.bussgeldkatalog.ne…pointer-verboten/#tabelle


    Du vertrittst offensichtlich die Meinung, solche Leute lieber nicht über Gefahren beim Einstieg ins Thema Laser zu informieren, weil es ja evtl. sein könnte, das sie diese doch kennen könnten und sie evtl. alleinstehend sind und auf einem Balkon werkeln, welcher von anderen nicht eingesehen werden kann ....


    Es tut mir natürlich unendlich Leid, dich Besserwissenden mit den Hinweisen an den Fragesteller persönlich belästigt zu haben. :ironie:

    Gruß Thomas


    Erfahrung macht es möglich, das man alte Fehler wiedererkennt, wenn man sie erneut begeht....:daumen:


    GCC Spirit SLS-80Ti

  • ...

    z.B. In der OstrV (Verordnung zum Schutz vor Optischer Strahlung)

    ... hmmm ... also doch schon verboten ... als ich damit angefangen hatte, war das noch "Freiland" bzw. "Wilder Westen".


    Ich bin auch immer wieder überrascht und manchmnal auch enttäuscht, wenn mal wieder etwas, was ich zu irgendwelchen Zwecken mal entwickelt oder aufgebaut hatte, nicht mehr machbar ist, weil Verbote oder Materialien nicht mehr verfügbar, da "zu gefährlich" oder zu oft Mißbrauch damit getrieben wurde :rolleyes:

  • Ich zitiere mich mal selbst ....


    Gruß

    Michael


    Vom Handwerk kann man sich zur Kunst erheben. Vom Pfuschen nie.

    Johann Wolfgang von Goethe

  • Das ist wohl ähnlich wie bei den Radarwarnern und dem besten Stück des Mannes: Der Besitz ist nicht verboten, nur die Nutzung in der Öffentlichkeit :funny-:

    Gruß Thomas


    Erfahrung macht es möglich, das man alte Fehler wiedererkennt, wenn man sie erneut begeht....:daumen:


    GCC Spirit SLS-80Ti

  • Ich denke aber mal, es wird sich so wie in der Schweiz entwickeln, das der Laserschutz schwer verschärft wird und ohne Sachkundenachweis und LSB sind nur noch Laser Laserklasse 1 Laser erlaubt.

    Gruß

    Michael


    Vom Handwerk kann man sich zur Kunst erheben. Vom Pfuschen nie.

    Johann Wolfgang von Goethe