Frage zum Verkauf K40 Laser

  • Stephan, du schreibst echt oft Scheiße, aber da bin ich ganz bei dir. :)

    Christian


    Thunderlaser Nova 35

    Faserlaser China 30W

    Sorotec Compactline 1005

  • Walde81, dafür bekomme ich keinen Blumentopf und ab und zu muss ich mich doch wundern.

    Zumal ich jetzt schon zwei Tage versuche zu erlesen ob es ein Urteil gibt oder etwas auf was man sich berufen kann.


    Schwer, sehr schwer, sehr sehr schwer und auch die Statuten diverser Plattformen bringen kein Licht ins Dunkel bezüglich der Deklarierung von "defekter Ware" im Bezug auf Privatpersonen, einem Zeitraum, der Aussage zum Zustand und ob eine Prüfung irgendwelche Ergebnisse gebracht hat.

    Hier ganz genau der Verkauf von Teilen die kein CE haben und dem Handel solcher Teile im EU-Raum.


    Kopfschuss

  • Okay, ich sehe schon, das geht hier völlig durch die Decke ....=O


    Ich werde in Zukunft zu diesem Thema wohl nichts mehr schreiben und statt dessen darauf warten wie lange es Dauert bis uns das lasern Aufgrund eines tragischen Unfalls mit greifbarem Schuldigen endgültig verboten wird...:pop:


    Die :chinamann:Händler sind für die Justiz ausser Reichweite. Du als deutsche Privatperson nicht....:lupe:

    Gruß,

    Christian


    „Der größte Feind des Wissens ist nicht Unwissenheit, sondern die Illusion, wissend zu sein.“
    Stephen Hawking

  • Glaubt ihr allen ernstes, das wird groß in die Zeitung geschrieben, wenn sich einer verletzt und die Krankenkasse fordert vom ehemaligen Besitzer Geld ?


    Was wir wissen : Man kann als Verkäufer haftbar gemacht werden , das scheint Stand der Dinge zu sein.


    Gerichtsurteil mit Nummer : Haben wir nicht.


    Grundsatzurteil.... : Meine gelesen zu haben, hab die Nummer aber nicht parart.


    Fakt ist : Schraube ich irgendwie irgendwo irgendwas was los bei dem Gerät oder klemme ab oder was auch immer, Verkaufe es als defekt und der Verkäufer repariert, dann hat der das Ding in betrieb genommen, also repariert. Und somit bin ich raus als Verkäufer aus der Nummer. Da bin ich mir ganz sicher.


    Ihr habt bei dem SPI Laser von mir gesehen, der Faseranschluß war abgekniffen. Das Teil lag im Schrott. Jemand nimmt das mit , setzt das instand und damit ist kein anderer haftbar.

    Gruß

    Michael


    Vom Handwerk kann man sich zur Kunst erheben. Vom Pfuschen nie.

    Johann Wolfgang von Goethe

  • Der Vrerkäufer kann auf jeden Fall haftbar gemacht werden wenn er grobfahrlässig handelt, also wissentlich ein nicht zugelassenes funktionierendes Gerät verkauft.

    Als defekt verkaufen ist glaube ich schon ein Ansatz, jedoch an Privatpersonen ist schon wieder schwieriger, von Gewerbe zu Gewerbe ist das schon ok :/

    Ich glaube das man raus ist wenn man einen schriftlichen Kaufvertag über ein nicht funktionierendes Gerät abschließt in dem man ausdrücklich auf eine Gefährdung bei einer Instandsetzung hinweist.

    Jetzt wäre ein Rat von einem Anwalt nicht schlecht :lupe:


    Grüße Armin

    Grüße Armin

    K40, 80W Chinalaser TLC-410, ORTUR Laser Master 2, 15W,

    bitte gebt doch an welchen Laser Ihr habt, in der Signatur z. B.

  • und gleich mit Atombomben auf Flöhe geschossen wird.

    Kann man sehen wie man will. Manche Leute kennen sich nicht so aus und sollten daher vielleicht erst aufgeklärt werden, bevor nachher das Geheule da ist. Letztlich kann es ja jeder halten wie er will.

    Die Frage war eigentlich klar "darf ich verkaufen - CE und so?"

    Was ist daran negativ, wenn geantwortet wird.

    Ich würde jedenfalls niemanden dazu ermutigen ein solches Gerät öffentlich zum Kauf anzubieten.

    weil ich denke so ziemlich alles was irgendwie in dem Bereich angeboten wird aus dem Verkehr gezogen werden muss.

    Ja, das meiste (siehe auch die ganzen offenen Diodenlasercutter).

    Nur weil allgemein das Motto gilt "achwas, hauptsache billig, wird schon alles gutgehn", bedeutet das nicht, dass man sich damit einer gewissen Haftungsgefahr aussetzt.

    Klar ist: Wenn mal etwas böses damit passiert, weil sich entweder jemand ein Auge rausballert oder die Bude in Brand setzt, dann wird garantiert ein Schuldiger gesucht. Wenn jemand dann eine lebenslange Versertenrente zahlen will - bitteschön!

    Anstatt diesen ganzen Chinamüll unter Strafe zu verbieten, werden lieber die Sicherheitsrichtlinien für die europäischen Hersteller weiter verschärft, die eh schon alles tun was möglich ist. Läuft immer so.


    Solange er das Gerät hier im Forum jemandem verkauft, der sich damit auskennt, besteht sicher keine Gefahr.

    Aber an einen Anfänger würde ich es nicht verkaufen.


    Gruß


    Joachim

  • https://www.sifa-sibe.de/siche…kabgewickelt-werden-muss/


    https://www.it-recht-kanzlei.d…ennzeichnung-haftung.html

    Zitat

    Fazit

    Auch bloße Verkäufer haben nach Ansicht des OLG Frankfurt a.M. eine Prüfpflicht, ob von ihnen vertriebene Produkte, die der CE-Kennzeichnung bedürfen auch mit dieser versehen sind.

    Obwohl dies zusätzliche Arbeit bereitet und höhere Kosten verursacht, dürfte das eigentliche Problem woanders liegen:

    Die meisten Verkäufer wissen vermutlich gar nicht, welche der von ihnen angebotenen Produkte CE-kennzeichnungspflichtig sind und welche nicht.

    Ich zitiere hier nur die externe Seite, der Forenbetreiber hat damit nichts zu tun und ich gebe hier keine Rechtsberatung</disclaimer>


    Verstehe nicht worüber wir diskutieren. 5min Recherche im Netz und die Aussage liegt klar auf dem Tisch. Und in diesem Fall weiß der liebe Verkäufer ja sogar sehr genau das keine CE-Kennzeichnung besteht. Und wenn man 5min länger recherchiert, wird man vermutlich noch bessere Treffer finden.


    Ich hasse die deutsche Bürokratie und die generelle deutsche Kultur in Bezug auf "ich rede alles kaputt und dann mache ich irgendwann" aber in diesem Fall ist jeder Streit obsolet :funny-:

  • Mal lesen und verstehen.....ist ein Gerät als Teileträger deklariert ist es kein Gerät mehr in der Sache.

    Ist es als Defekt deklariert könnte der Käufer versuchen es in Stand zu stetzen.


    Die momentane Masche defekte Gerätte zu kaufen und dem Verkäufer dann mitteilen eine Preisminderung zu erwirken aufgrund der Tatsache es wäre nicht kaputt.


    Ihr lacht jetzt?


    Na, da muss man nicht lange suchen aber nochmal, es ist Wortspielerei!

    Und nur einen Fachanwalt zu zitieren der sich etwas mehr damit beschäftigt hat ist zwar schön aber jetzt sind wir wieder am Anfang....wo Richter entscheiden.


    Die Lösung ist also ganz einfach.


    Die Beschreibung lautet:


    Verkaufe Teile aus einem nicht konformen Gerät welches keine Funktion an sich mehr hat.

    Es kann in dem momentanen Zustand nicht mehr in Betrieb genommen werden und ist für diesen auch nicht mehr gedacht bedingt der Sachmängel.


    § 434 betrifft die Sache (ein Ding) im Bezug auf Verkauf und ob jemand nicht richtig beschrieben hat.


    Den Scheiss kann man auch tot reden oder schreiben und ob ich mich noch mal mit einem CE beschäftigen will glaube ich nicht.

    Das hab ich vor 15 Jahren gemacht als ich noch Spielekonsolen umgebaut habe.

    Nur umgebaut....nein, Hergestellt.

    Wir sind jetzt im Bereich wo eine CE erlischt weil bauliche Veränderungen vorgenommen wurden.


    Ohha...