Wer darf was wann nutzen ? Schriften, ClipArts, Bilder und Co.

  • Das große C hat, wenn man sich im Internet so umschaut, nicht nur die Arbeit bei vielen Leuten ins HomeOffice verlagert

    sondern auch den Gedanken an Selbstständigkeit bei vielen wohl vorangetrieben.


    Meistens gehts bei der Selbstständigkeit nicht ums große Geld sondern eher um Nebenerwerb und kleine Basteleien

    oder anders gesagt darum sein Hobby selbsttragend zu machen.


    Was mir aber sehr oft auffällt ist die Art (um nicht Gedankenlosigkeit zu sagen) mit der die Leute an sowas ran gehen;

    oder Ich selbst mache mir einfach zu viele Gedanken.



    So zum Beispiel ein Gedankengang von mir:


    Ich meine wenn ich an meinem heimischen Laser ein kleines Gastgeschenk für jemanden lasere und dafür Schriftart A mit Clipart/Grafik B welche ich aus dem Internet geklaut habe (nennen wir es einfach mal wie es letztendlich ist) verwende und nur diese Person das von mir geschenkt bekommt ist es moralisch verwerflich, aber rechtlich wohl vernachlässigbar da ja außer mir und der beschenkten Person keiner von dem Geschenk weiß.


    Wenn ich allerdings hingehe und mich selbstständig (und sei es nur Nebenerwerb) mache und dann Dinge mit geklauten bzw. nicht käuflich erworbenen Grafiken,

    oder Schriftarten anbiete ist das m.M.n. nicht nur moralisch verwerflich sondern kann u.U. auch rechtlich doof werden für mich.


    Sehe ich das zu Eng, oder ist mein Gedankengang vollkommen korrekt ?


    Denn ich finde gerade in diesem neuen kreativen Bereich sieht man sehr oft, dass jemand einfach irgendwelche Bilder

    und Schriftarten verwendet die aber m.M.n. gar nicht für den gewerblichen Gebrauch bestimmt sind.


    Da kann ich Es nur zu gut nachvollziehen wenn alteingesessene Geschäfte, die für Ihre Schriftarten und Grafiken gutes Geld gelassen haben, einen Hals bekommen.

    Hat der Nebenerwerbler doch schon einen Vorteil durch die fehlende Abgabenlast.



    Worum es mir geht ist der Austausch wie Ihr das seht; wo Ihr Euere Grafiken und Schriftarten her holt um diese gewerblich zu verwenden und auf was man achten sollte wenn man das Ganze wirklich korrekt machen will.


    Ich sage immer: Billig kann jeder, nur richtig eben nicht.

    Grüße aus dem Mittleren Schwarzwald

  • Weil jeder billig kann und der breiten Masse auch zugänglich...im Grunde schade.

    Ich nenn es "buffer overflow" und als Inhaber diverser Rechte schon fast ganrnicht möglich Verstöße zu ahnden bzw. dagegen anzukämpfen.

    Ist doch ganz einfach : )


    Ein Bild mit Snipping oder was auch immer kopiert, in LightBurn vektorisiert und dann auf Holz gelasert.

    Soweit so gut aber jetzt verticke ich dieses Gebimsel wie Weihnachtsschmuck...will ja den Laser bezahlt haben und meine Zeit : )

    Dann ein Schritt weiter über EBay Kleinanzeigen und Co vertreiben...ist ja nur Hobby.


    Jupp, Fässer bekleben und flux ein "Jägermeister-Schriftzug" für 12 € bestellt inkl. Versand in ca. 700 x 200 mm


    So läuft es ab und wenn mich jemand fragt ob ich ihm etwas drucke, plotte oder graviere....nein!

    Viele aber können da nicht wiederstehen und machen einfach.

    Ich kann jeden Gewerbetreibenden verstehen wenn die kotzen und nachvollzeihen wenn man sich zur Wehr setzt.

    Damit falle ich jetzt zwar einigen (vielen) in den Rücken aber kann damit sehr gut leben...jeder steht sich selbst am nächsten.



    Sag ich auch immer: Billig kann jeder, nur richtig eben nicht.


    Webseiten auf dem hauseigenen Server und Schriften von Google?

  • kann u.U. auch rechtlich doof werden für mich.

    Wird es absolut, wenn es Dir zugeordnet werden kann und der Rechteinhaber meint, dass bei Dir was zu holen ist, sicher. Und ich denke da ist nichtmal die Gewinnerzielungsabsicht deinerseits wichtig, ist letztlich aber wurscht.

    Davon ab, wenn Du nicht schon ohnehin ein Gewerbe hast, gibt es eine Million weitere Sachen in Deutschland, die Du zu erfüllen hast, da ist dann das Copyright dein kleineres Problem. Wenn Du verrückt genug wärst, Dir nur mit sowas ein extra Gewerbe aufzubauen und allen Behördenzippzapp mitmachst, bekommst von mir den ersten Auftrag, quasi aus Mitleid.

    Lasern ist ein tolles Hobby und ich helfe generell gerne Leuten mit Klasse 1 und zur Not auch Chinaböllern, wenn sie sich deren Gefahren bewusst sind. An die Forumseintagsfliegen: Stellt Euch bitte vernünftig vor und beschreibt Euer Problem und Eure Vorkenntnisse.

  • ... deswegen nur "eigenes" (bzw. selbst erstelltes) verwenden oder klar als "public domain" deklariertes Material.

    Ich hatte mal Mitte der '80-er sowas mit "Cliparts" auf Disketten gemacht, wo ich selbsterstellte oder frei downladbare Cliparts in "Themen-Gruppen" gesammelt und auf Disketten für je 5DM "selbstbehalt" im Computerladen, wo ich damals gejobbt hatte, an der Kasse stehen hatte ... die Teile gingen ganz gut weg ;)

    Nur einmal kam die Polizei zu mir, weil jemand in Berlin irgendwie an einen Satz der Disketten gekommen ist und die seinerseits mit zusätzlichem (nicht freiem) Material und ein paar virenverseuchten(!) Miniprogrammen verkauft hat!!! ... hat sich schnell aufgeklärt, da mein "original" davon nichts drauf hatte ... auch sonst nichts weiter :/

    Diese Cliparts habe ich vor Allem deswegen erstellt und gesammelt, weil mich immer wieder mal Nachbarn oder Bekannte/Familie gebeten haben, was "persönliches" mit meiner Gravierfräse zu markieren oder zu erstellen -- Gravuren auf Werkzeugen, Türschilder mit Clips drauf, Geburtstags-Geschenke und - Deko ... u.a.m ...


    Am einfachsten machst du "was eigenes" mit einer Hand-(nach-)zeichnung, die du vektorisierst ... besser aber wirklich Alles selber machen ...


    Viktor

  • Ich halte das so:

    Selber machen,

    kaufen oder Finger weg.

    Ich erstelle auch eigene Entwürfe

    und wenn einer da nicht die Finger weg lässt,

    sind die Finger weg.

    Andere Rechteinhaber sehen das in der Regel genauso.

    Diese Welt ist die Beste aller Möglichen.

    Leibniz ? Voltaire ? Einer von denen halt.

    Wer einen Fehler findet, darf ihn behalten.

  • Ich sehe gerade, dass ich mich, was mein Avatar angeht auf ein ganz schmales Brett begeben habe.

    Hier habe ich meine eigenen Regeln tatsächlich nicht bedacht,

    weil ja nicht gewerblich usw.

    Ist aber wenn ich es recht bedenke letztlich schon nicht O.K.

    Bei allem was ich verkaufe allerdings halte ich mich daran.

    Diese Welt ist die Beste aller Möglichen.

    Leibniz ? Voltaire ? Einer von denen halt.

    Wer einen Fehler findet, darf ihn behalten.

  • Das Feedback freut mich jetzt tatsächlich, da es wohl andere Leute gibt die es genau so sehen.




    Davon ab, wenn Du nicht schon ohnehin ein Gewerbe hast, gibt es eine Million weitere Sachen in Deutschland, die Du zu erfüllen hast, da ist dann das Copyright dein kleineres Problem. Wenn Du verrückt genug wärst, Dir nur mit sowas ein extra Gewerbe aufzubauen und allen Behördenzippzapp mitmachst, bekommst von mir den ersten Auftrag, quasi aus Mitleid.


    Da hast Du mit Sicherheit nicht unrecht. Hier in D gibt es mittlerweile viel zu viel "Bürokram" der neben der eigentlichen Arbeit noch erledigt werden sollte.




    Kaufen oder selber machen ist wirklich ein gutes Stichwort. Gerade beim Thema Schriftarten.


    Wo holt Ihr die her ?


    Wie verwaltet Ihr die ? Wäre ja blöd an einem Rechner zu arbeiten auf dem auch Win, Mac oder sonstige Schriftarten drauf sind und dann genau eine zu erwischen die nicht gekauft ist.


    Wie läuft das bei ClipArts ? Wenn man z.B. bei CorelDraw ein Vektorpaket kauft, kann man das dann für gewerbliche Zwecke nutzen ?

    Grüße aus dem Mittleren Schwarzwald

  • Wie läuft das bei ClipArts ? Wenn man z.B. bei CorelDraw ein Vektorpaket kauft, kann man das dann für gewerbliche Zwecke nutzen ?

    Da gibt es bei Corel eine Rechtsabteilung, die diesbezüglich ganz sicher einige Sätze formuliert hat.

    Was da drin steht ist entscheidend.

    Gefühlsmässig würde ich sagen : du darfst, da du gekauft hast.

    Gefühl ist aber in Rechtssachen ein schlechter Berater.

    Am Ende gilt wie immer:

    Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.

    Diese Welt ist die Beste aller Möglichen.

    Leibniz ? Voltaire ? Einer von denen halt.

    Wer einen Fehler findet, darf ihn behalten.

  • Bei Schriften eine Anzeige zu bekommen halte ich schon für fast ausgeschlossen.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass zB Linotype gezielt auf Etsy o.ä. danach sucht.

    Denn dann muss ja noch immer der Nachweis kommen, dass du die nicht gekauft hast.

    Also schwer ran zu kommen.


    Cliparts: irgendwo wird es stehen. Aber da würde ich jetzt bei einem Corel-Paket von "kannst du verkaufen" ausgehen.

    Wie bei ccvision auch.

    Bei allen anderen Seiten einfach nach Bauchgefühl entscheiden. Was kann auf 3axis schon legal sein?

    Oder bei all den unzähligen anderen Seiten.

  • Google mahnt momentan wegen bestimmter Schriftarten ab!


    Was den Batman betrifft hätte ich gesagt...kein Problem.

    Den hab ich selber erstellt und wird auch so nicht vertrieben.

    Die Rechtsabteilung bei Corel ist größer als mein Personalstamm inkl. der Firmen die in Spannungsspitzen aushelfen.


    Ob die aber alle Bock haben einem kleine Post zu schicken?

    Je größer ein Unternehmen um so besser und auch erfolgreicher.


    Richtig schlau wird man erst wenn der Postbote den Brief bringt.

    Mich wundert bis heute der Anbieter auf EBAY mit seinen VW-Logos und LED-Schildern.
    Mich wundert bis heute wie dreist aus China mit Markenprodukten geworben wird aber warum soll ich ein Markenprodukt für mich privat nicht so ändern dürfen wie ich will.

    Letztendlich hätte ich gesagt ich habe mein Lieblingsprodukt für mich optisch aufgehübscht.


    Also aus einem VW ein WW gemacht und statt einem springenden Puma einen Hauskatze...so ganz grob.

    Oder könnte man Anbieter von Malvorlagen verklagen weil diese Figuren von Disney online stellen?

  • Genau genommen ist es ein DSGVO Problem bei Google und den Schriften.


    Ich persönlich rate aber auch immer davon ab, sich einfach gesagt "dumm zu verhalten".

    Ist nicht deins, dann vertick es auch nicht.

  • Wo kein Kläger, da auch kein Richter.

    Jetzt gibt es aber Anwälte, die sich auf Regelverstösse spezialisiert haben.

    Ein dubioser Ruf eilt Ihnen voraus

    und die Vermutung der Erfolglosigkeit oder Unfähigkeit auf anderen Gebieten ist naheliegend.

    Trotzdem können diese Leute einen Verstoss gegen Urheberrechte teuer gestalten.


    Es gibt z.B. den pressebekannten Fall einer Rezepte Seite und der ging so:

    Frau M.(45) aus B. bei K.

    betreibt eine private Seite für Kochrezepte,

    garniert mit mehr oder weniger belanglosen Bildern vom verwendeten Gemüse und sonstigen Zutaten.

    Gleichzeitig ermuntert sie die Mitglieder ihrer Community

    auch so eine Seite auf die Beine zu stellen, weil es doch so schön ist wenn man gemeinsam usw.usw..

    Die die es getan haben bemerken schnell,

    dass es schöner wäre, wenn man denn ein paar Bilder hätte und nicht nur Rezepte.

    Zwecks Behebung dieses Misstandes, vertrauend auf das muggelige Verhältnis zu Frau M.(45) aus B. bei K.

    haben sich dann einige die Fotos einer Paprika, eines Brötchens oder einer Bockwurst (in Echt, eyh)

    von der initiierenden Seite heruntergeladen und auf der eigenen Seite eingebaut.

    Und na klar, jetzt kommt die Überraschung.

    Sie bekommen Post von einem Anwalt, der aus dieser Rechtsverletzung ein globale Bedrohung konstruiert

    und daher bei Gericht die Erstellung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beantragt, fordert, wie auch immer.


    Der Richter sieht auf den Fall, sieht auf die Gesetze,

    unterdrückt sein Bedürfnis sich zu übergeben,

    und muss am Ende dem Anwalt Recht geben.


    Nach Aufdeckung der Identitäten aller Beteiligten stellt sich folgende Konstellation heraus:

    Der Fotograf dessen Rechte so erheblich in Mitleidenschaft gezogen wurden

    hat irgendwann mal Frau M.(45) aus B. bei K. geheiratet und ist somit ihr Ehemann.

    Auf Grund der Qualität und Kreativität der Fotos sowie dem gezeigten Verhalten

    ist hier die Vermutung der Erfolglosigkeit oder Unfähigkeit auf anderen Gebieten ebenfalls naheliegend.


    Der Richter sah das ganze nach eigenem Bekunden ähnlich,

    musste sich aber an die Gesetze halten. (Ist ja normalerweise auch wünschenswert)

    Später gab es noch Diskussionen darüber ,

    ob derartig belanglose Bilder überhaupt ausreichende Schöpfungshöhe besitzen, um schützenswert zu sein.

    Nicht jedes "Kunstwerk" kann das von sich sagen.

    Der Ausgang ist mir leider unbekannt


    Zu dem Fall gab es mal ne Doku im TV (daher meine Kenntnisse),

    die ich aktuell leider nicht ausgraben kann.


    Zusammenfassung : Wenn es blöd läuft und sich irgendwelche Armleuchter ausreichend Mühe geben, wird es teuer.

    Diese Welt ist die Beste aller Möglichen.

    Leibniz ? Voltaire ? Einer von denen halt.

    Wer einen Fehler findet, darf ihn behalten.

  • Zu CorelDraw würde ich sagen:

    Hast Du eine Home & Student-Version, dann lass gewerbliches sein damit. Hast Du eine unbeschränkte Vollversion, dann sollte man mit den inbegriffenen Schriften und ClipArts auch Produkte für den Verkauf designen dürfen.

    Ein ungenehmigter Weiterverkauf der Schriften & Grafiken ist natürlich immer illegal und alles, was eine Extraktion dieser möglich macht.


    Ich selber besorge mir meine Grafiken und Schriften bei designcuts.com und dealjumbo.com . Hier kommt es zwar auch mal vor, dass einzelne Fonts keine Umlaute haben, aber zwei i-Dipferl über ein a,o oder u gesetzt löst das Problem.


    Ansonsten muss ich sagen: ein Gewerbe alleine zu gründen und auch wenn noch so klein und nebenbei ist verdammt haarig.


    Ich selber hab mich gleich mal beim Händlerbund angemeldet, was trotz rund 120€ Beitrag im Jahr für mich sehr hilfreich war und ist.

    Weiterhin war auch bei mir eine Anmeldung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID) sowie einem Dualen System Pflicht, da ich auch versende.


    Da ich Textilerzeugnisse - u.a. Zirbenkissen - selbst designe, 3meterweise auf Bio-Baumwolle drucken lasse und weiterverarbeite, musste ich mich auch ausgiebig mit der Textilkennzeichnungsverordnung und dem Textilkennzeichnungsgesetz befassen, um sie auch richtig zu bewerben. Auch ein sauberes Kennzeichnungs-Etikett wollte beauftragt werden.


    Lasererzeugnisse kommen auch irgendwann dazu, doch leider verhinderte eine Küchenrenovierung, Hagelschäden an mehreren mit mir in Verbindung stehenden Gebäuden und sonstiger Umbaumaßnahmen einen Kauf einer richtigen Klasse1-Maschine für die gewerbliche Fertigung.


    Da es aber speziell um Copyright geht: bleib einfach auf der sicheren Seite und wenn Du Dir nicht sicher bist, dann lass bestimmtes sein.

    Der Händlerbund informiert auch regelmäßig über Abmahnungen und man glaubt nicht, was alles abmahnwürdig ist und schon abgemahnt wurde.


    Gruß

    Michi

  • ... ob man abgemahnt wird, hängt oft auch noch von anderen "Umständen" ab -- siehe z.B. ein findiger Deutscher, der ein Frühstücksei-Tool als "Ei-Pott" beworben hatte und prompt von Apple (erfolgreich!) abgemahnt wurde, weil das vom "Klang" her zu ähnlich einem derer Markenzeichen wäre ?!? :wacko:


    https://www.medialkultur.de/ei…-ipad-macht-ei-pott-platt


    Viktor

  • Hast Du eine Home & Student-Version, dann lass gewerbliches sein damit. Hast Du eine unbeschränkte Vollversion, dann sollte man mit den inbegriffenen Schriften und ClipArts auch Produkte für den Verkauf designen dürfen.


    Da hab ich die unbeschränkte 2020er Version, grad wegen DXF und Co.

    Grüße aus dem Mittleren Schwarzwald

  • Das geht doch inzwischen wesentlich leichter. Ich kenne so einige Firmen die einfach einen GDPR Representative organisiert haben. Damit umgeht man die komplizierteren Wege und spart auf lange Sicht auch Geld, Zeit und Nerven. Manchmal muss man den einfacheren Weg wählen, wir haben schließlich nicht ewig Zeit auf dieser Erde und möchten uns auch noch mit anderen Dingen beschäftigen. Auch unsere Firma hat sich vor kurzem Hilfe bei der Umsetzung der neuen Vorgaben geholt. Es lohnt sich mit Experten zu arbeiten.

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  • likseacolek

    Gib Deine Hunt Stift und warte

    Nur Gedult

    Macht jeder so hier

    Wenn nicht Hunt, gib Frau

    Abba main Hunt schlauer

    Tippt sogah Phorum

    Wuff

    Lasern ist ein tolles Hobby und ich helfe generell gerne Leuten mit Klasse 1 und zur Not auch Chinaböllern, wenn sie sich deren Gefahren bewusst sind. An die Forumseintagsfliegen: Stellt Euch bitte vernünftig vor und beschreibt Euer Problem und Eure Vorkenntnisse.

  • Oh hier ist wieder der Niclas und ich muss mich für den Umgangston meines Hundes entschuldigen. Ich wollte natürlich sagen: Stell dich mal vor. In dem einzigen anderen Post hast du schamlos Werbung platziert. Deine Firma?

    Lasern ist ein tolles Hobby und ich helfe generell gerne Leuten mit Klasse 1 und zur Not auch Chinaböllern, wenn sie sich deren Gefahren bewusst sind. An die Forumseintagsfliegen: Stellt Euch bitte vernünftig vor und beschreibt Euer Problem und Eure Vorkenntnisse.

  • Gar nicht so lange her, da hatten wir einen Thread zu dem Thema.


    Also, auch bei solchen Anbietern wie designcuts.com ist man nicht automatisch auf der sicheren Seite. Insbesondere nicht, wenn man Kunden die Möglichkeit mit einem "Designer" auf der eigenen Seite zu gestalten. Man lese unbedingt die Bedingungen für extended License. Selbst diese sind im Regelfall noch stark eingeschränkt.

    Selbst die MS-Schriften, die man zur Verwendung mit dem Computer erworben hat (nur Professional-Versionen) sind nicht erlaubt. Einzelne Windowsschriften kosten bis zu 1000 Euro pro Schrift für die gewerbliche Verwendung.

    Ach, natürlich ist es auch nicht erlaubt Malvorlagen mit Disneymotiven ins Netz zu stellen ohne Erlaubnis. Das ist eine teure Angelegenheit.