Eintragung Handwerksrolle

  • Moin,


    das Gravieren von Holz ist für mich in erster Linie ein Hobby. Ich probiere viel aus, bastel was für Freunde und Bekannte.

    Gelegentlich verkaufe ich auch etwas auf diversen Plattformen. Um bei Etsy verkaufen zu können, muss eine Gewerbeanmeldung vorliegen.

    Da ich dort einen Versuch starten wollte, habe ich ein Gewerbe angemeldet (30€ Gebühren bei der Stadtverwaltung). Als Tätigkeit habe ich die Herstellung von Holzprodukten mit Gravur angegeben. Kurze Zeit später kam von der Handwerkskammer ein Schreiben. Für Gravurarbeiten ist die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich (zulassungsfreies Handwerk) Kosten hierfür 160 Euro. Zusätzlich fallen Gebühren an. Im ersten Jahr ist man davon befreit, für die beiden folgenden Jahre dann 80€ und danach jeweils 160€


    Mit den Gebühren für die Eintragung habe ich gerechnet, mit den jährlichen Gebühren nicht. Ich hatte mich im Vorfeld informiert und in Erfahrung gebracht, dass man bei einem jährlichem Gewinn unter 5200 Euro von den Gebühren befreit ist.


    "Personen, die nach § 90 Abs. 3 HwO Mitglied der Handwerkskammer sind und deren Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz oder, soweit für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird, deren nach dem Einkommen- oder Körperschaftsteuergesetz ermittelter Gewinn aus Gewerbebetreib 5200 € nicht übersteigt, sind

    vom Beitrag befreit (§ 113 Abs. 2 Satz 4 HwO)."


    Verstehe ich diesen Paragraphen irgendwie falsch? Hat jemand ähnlich Erfahrungen gemacht?


    Gruß
    Günter

  • Hmm, glaube dass mit dieser speziellen detaillierten Festlegung auf genau die Herstellung von "Holzprodukten mit Gravur" war ein Fehler. Eintrag in Handwerkerrolle etc.

    Zwischen "handgefertigten Produkten" wie von Etsy beworben, und echter "handwerklicher Tätigkeit" ist ein großer Unterschied der dich wohl eingeholt hat.


    Mich hat man bei meiner Anmeldung vor ähnlichen Fallstricken gewarnt: Anmeldung einer Tätigkeit die wie soll ich sagen: "Privelegiert sind" (z.B. photographische Tätigkeit)


    Ansonsten ist man auf jeden Fall Zwangsmitglied bei der IHK aber bei einem Kleingewerbe auch beitragsbefreit.

  • Wahrscheinlich musst du die Beitragsfreiheit beantragen oder über einen Nachweis wird zurückerstattet.


    Irgendwie sowas.

    Gruß

    Michael


    Vom Handwerk kann man sich zur Kunst erheben. Vom Pfuschen nie.

    Johann Wolfgang von Goethe

  • Tja, Graveur ist nun mal zulassungsfreies aber eintragungspflichtiges Handwerk.

    Einfach nicht anmelden und trotzdem machen kann dir später böse auf die Füsse fallen.

    Dabei ist völlig egal was in der Gewerbeanmeldung steht, es kommt bei der Duldung der Nichteintragung auf "nicht unwesentliche" Ausübung an.

    Wenn du also ein Lasergravurunternehmen (egal wie einzig) hast, kannst du das wohl kaum rechtfertigen. :saint:

    Gruß,

    Christian


    „Der größte Feind des Wissens ist nicht Unwissenheit, sondern die Illusion, wissend zu sein.“
    Stephen Hawking

  • Also die Eintragung und die damit verbundene Gebühr ist für mich in Ordnung. Mir geht es hauptsächlich um die Beitragsbefreiung.
    Jährlich nochmal 160 Euro zu zahlen, ist bei meinen minimal Gewinn nicht lohnend. Da kann ich es besser ganz lassen.

    Leider ist die Handwerkskammer auf meinen Hinweis der Beitragsbefreiung gar nicht eingegangen. Ich werde die nächste Woche telefonisch kontaktieren und mich nochmal schlau machen. Wäre natürlich schön wenn ich ich im Vorfeld wüsste ob der Paragraph 113 für mich relevant ist.


    Gruß
    Günter

  • Ich weiß nicht wie es bei dieser Kammer ist. Ich habe das vor Jahren mal gemacht. Da habe ich mit jemanden von der Kammer telefoniert. Der hat mir gesagt, dass ich hinschreiben soll, das ich wegen Kleingewerbetreibend von den Gebühren befreit werden möchte. Das hat dann auch funktioniert. Leider ist das idR nicht alles was auf dich zukommt. Neben Steuer kann auch noch was kommen mit Gewerbemüll und andere Sachen. Kann man als Kleingewerbe idR alles abwenden, ist aber ein nicht zu unterschätzender Aufwand.

    Gruß Andi

  • Alles klar. Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Infos. Bislang lief mit der HWK alles schriftlich. Ich werde am besten mit denen telefonieren um das zu klären. Werde dann berichten.


    Gruß
    Günter

  • Tja, Graveur ist nun mal zulassungsfreies aber eintragungspflichtiges Handwerk.

    Wenn ich Graveur gelernt hätte und lesen müsste dass sich jeder der sich eine Laserdiode kauft nun als "Graveur" eingetragen wird, würd ich mir den Gravierstichel vor Wut in die Hand rammen. (Nix gegen den Threadersteller! - der ist halt da unbedarft reingetappt).

    Genauso wie man wegen Urheberrecht zahlreiche Begriffe im eigenen Geschäft tunlichst vermeiden sollte, sollte man halt auch bei der Gewerbeanmeldung zahlreiche Begriffe vermeiden.


    Wenn ich z.B. Hobbyknipser bin, werde ich im Bekanntenkreis zwar als Fotograf bezeichnet, bin aber in dem Sinne keiner - weil mir die Ausbildung dafür fehlt. Wenn ich meinen Laser Figuren ins Holz brennen also "gravieren" lasse, bin ich doch noch lange kein Graveur.

  • Wenn ich meinen Laser Figuren ins Holz brennen also "gravieren" lasse, bin

    Nein Gerd, nicht im Sinne der handwerklichen Ausbildung. Aber, bei gewerblicher Ausübung, im Sinne der Handwerksordung schon.

    Da habe ich damals ein langes, aufklärendes, Gespräch mit meiner Handwerkskammer drüber geführt. ;)

    Gruß,

    Christian


    „Der größte Feind des Wissens ist nicht Unwissenheit, sondern die Illusion, wissend zu sein.“
    Stephen Hawking

  • ... ich bin um die Handwerkskammern und sonstigen Hürden herumgekommen, weil ich als Physiker bzw. "Ingenieur" oder "Künstler" freiberufliche Tätigkeiten anmeldefrei ausüben darf -- lohnt sich evtl. mal in diese Richtung bzw. "Liebhaberei-Parahgraph" zu recherchieren 8)

  • Passt schon, nur kann das jetzt noch niemand wissen, ob du tatsächlich unter der Bemessungsgrenze bleibst.
    Das/Dein Ergebnis zeigt sich NACH dem Jahresabschluss durch deinen Steuerberater. DANACH werden die Beiträge (Einkommenssteuer, Kammern, Gewerbesteuern usw.) -rückwirkend- festgestellt UND gleichzeitig für das nächste Jahr vorausschauend festgelegt, teils mit monatlichen oder 1/4-jährlichen Zahlungen.

    Ein Gewerbe wird vom Staat und seinen Institutionen immer mit einer "Gewinnerziehlungsabsicht" betrachtet bzw. so erwartet.
    Nach dem Motto: "So ein bisschen"... - Das gibt es nicht.
    Es gibt noch die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG. Da geht es aber nur um eine Vereinfachungsregelung im Umsatzsteuerrecht.
    Ist aber oft sinnlos, wenn man für seine Tätigkeit Material EINKAUFT, da man dann nicht Vorsteuerabzugsberechtig ist => man kauft generell sein Material 19% zu teuer ein (Im Einkauf liegt der Gewinn).
    Die §19-Regelung kann man aber nach dem ersten Jahr noch rückwirkend umwandeln in Vollgewerbe, was durchaus Geld sparen kann.


    ... ja ja, die ca. 30 € für den Gewerbeschein sind die geringsten Abgaben ... ;)

    Einmal editiert, zuletzt von lepmiR ()

  • Tja, ein Grund warum man etwas als Dienstleister anbietet und nie eine Berufsbezeichnung.

    Meine Dienstleistung ist Holz zu veredeln....Maler und Lackierer, Graveur oder doch nur Dummkopf vom Dienst?


    SOKA-BAU zum Beispiel in meinem Gewerk.


    Die kommen alle, halten die Hand auf und selbst ist man die Kuh die nur gemolken wird.

    Handwerk, von dem man sich erheben sollte.

    Eventuell Kunsthandel und Vertrieb von Unikaten....basta.


    Mach mal Fahrbahnmarkierung in die Gewerbeanmeldung..das war bei mir die Stolperfalle.

    Da sind nur Volliidioten unterwegs die abgreifen wollen.

    Für den Rest gibt es Fachbetriebe die sich gern eintragen lassen können.

    Ich muss für jeden Scheiss in meinem Gewerk ein Zertifikat haben, Lehrgänge, Prüfungen...obwohl Verkehrssicherungsmonteur kein Lehrberuf ist.

    Respekt, Fensterscheiben putzen kann man lernen und ist ein Lehrberuf und wir brauchen ZTV-M, RSA, ASR, RiLSA, Deutsch in Schrift und Wort und aam besten immer einen guten Rechtsanwalt zur Seite.


    Was ein Kackland oder Lummerland je nach Beschreibung.

    Also ein Kleingewerbe als Dienstleister für die Veredelung von Dekorationsobjekten.

    Da lsss jetzt mal den Horst von der Gewerbeanmeldung suchen in welche Gruppe Du passt : )


    Als ich Verkehrssicherung angegeben habe wurde ich gefragt ob ich ein Puff aufmachen will...Respekt.

  • ... wie schon ein paarmal geschrieben - als "Künstler" (oder auch als "Ingenieur") kommt man als selbständiger um den ganzen Innungs- und Handwerkskammer-Kram drumrum - und sonst als "Liebhaberei" durchziehen ... kenne da ein paar Leute, die sich mit "Oldtimer-Reparatur" und Ersatzteilen dafür bis 300k€ pr Jahr Umsatz leisten können, ohne als Gewerbebetrieb auftreten zu müssen 8o

  • ... kenne da ein paar Leute, die sich mit "Oldtimer-Reparatur" und Ersatzteilen dafür bis 300k€ pr Jahr Umsatz leisten können, ohne als Gewerbebetrieb auftreten zu müssen 8o

    Oldtimer- Reparatur ohne Gewerbe? Das bezweifle ich Stark. Da bist du direkt im Bereich Kfz-Mechaniker/-Mechatroniker/-Schlosser/-Lackierer und Karosseriebauer.


    An-und Verkauf von gebrauchten Ersatzteilen für Oldtimer mag noch funktionieren, aber keine Reparatur von Oldtimern.

    Gruss

    André


    Pro Gloria et Patria


    -----Dioden:

    Atomstack X20 Pro im Gehäuse mit Absaugung,

    Two Tree Totem S,

    Software Lightburn

    -----CO2:

    K40 Modell: KH-3020, mit Lightburn/Inkscape und K40 Whisperer

    ------3D Drucker:

    Anycubic i3 Mega S

    Lotmaxx SC 10

  • da ist ja die Grauzone,

    ich kaufe als Gewerbetreibender einen Oldimmer, repariere den dann auch bis zum abwinken, dann muss ich z. B. neu anmelden bzw. Neuabnahme machen, Tüf neu, dann verkaufe ich den zum Höchstpreis.

    Ob ich einen Nachweis biringen muss wo der repariert worden ist, ne glaub nicht.

    Grüße Armin

    K40, 80W Chinalaser TLC-410, ORTUR Laser Master 2, 15W,

    bitte gebt doch an welchen Laser Ihr habt, in der Signatur z. B.

  • Ob ich einen Nachweis biringen muss wo der repariert worden ist, ne glaub nicht.

    Nö, aber du bist für deine verkaufte "Ware" haftbar und Gewährleistungspflichtig.

    Gruß,

    Christian


    „Der größte Feind des Wissens ist nicht Unwissenheit, sondern die Illusion, wissend zu sein.“
    Stephen Hawking

  • jup, 5 oder so auf dich zugelassenen, aber in der Scheune kannst ja noch 5 haben

    Grüße Armin

    K40, 80W Chinalaser TLC-410, ORTUR Laser Master 2, 15W,

    bitte gebt doch an welchen Laser Ihr habt, in der Signatur z. B.