Moin,
das Gravieren von Holz ist für mich in erster Linie ein Hobby. Ich probiere viel aus, bastel was für Freunde und Bekannte.
Gelegentlich verkaufe ich auch etwas auf diversen Plattformen. Um bei Etsy verkaufen zu können, muss eine Gewerbeanmeldung vorliegen.
Da ich dort einen Versuch starten wollte, habe ich ein Gewerbe angemeldet (30€ Gebühren bei der Stadtverwaltung). Als Tätigkeit habe ich die Herstellung von Holzprodukten mit Gravur angegeben. Kurze Zeit später kam von der Handwerkskammer ein Schreiben. Für Gravurarbeiten ist die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich (zulassungsfreies Handwerk) Kosten hierfür 160 Euro. Zusätzlich fallen Gebühren an. Im ersten Jahr ist man davon befreit, für die beiden folgenden Jahre dann 80€ und danach jeweils 160€
Mit den Gebühren für die Eintragung habe ich gerechnet, mit den jährlichen Gebühren nicht. Ich hatte mich im Vorfeld informiert und in Erfahrung gebracht, dass man bei einem jährlichem Gewinn unter 5200 Euro von den Gebühren befreit ist.
"Personen, die nach § 90 Abs. 3 HwO Mitglied der Handwerkskammer sind und deren Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz oder, soweit für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird, deren nach dem Einkommen- oder Körperschaftsteuergesetz ermittelter Gewinn aus Gewerbebetreib 5200 € nicht übersteigt, sind
vom Beitrag befreit (§ 113 Abs. 2 Satz 4 HwO)."
Verstehe ich diesen Paragraphen irgendwie falsch? Hat jemand ähnlich Erfahrungen gemacht?
Gruß
Günter